…01.08.2017, MA 6/ARP-S-1234567/2017 u.a., betreffend zwei Verwaltungsübertretungen nach §§ 14 Abs 2 und 17 Abs 3 iVm § 19 Abs 1 des Vergnügungssteuergesetzes 2005 (VGSG), LGBl. für Wien Nr. 56/2005 idgF, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht…
…B1895/06, wird ausgeführt, dass die Vorschreibung von Vergnügungssteuer (in der damals anzuwendenden Fassung) für den Betrieb von Videolotterieterminals als Teil einer elektronischen Lotterie durch eine Gesellschaft, der von der Konzessionsinhaberin die physische Durchführung der Spielabwicklung für Elektronische Lotterien übertragen wurde, zu Recht und verfassungskonform…
…das Counterterminal vom Mitarbeiter bedient werden musste, war nicht zwingend erforderlich. Bei den Counterterminals handelt es sich entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.09.2011 um Spielapparate nach § 6 Abs. 1 Wiener Vergnügungssteuergesetz 2005, LGBI. Nr. 56/2005, für die keine Bewilligung oder Konzession…
…GZ. N-1, betreffend Haftung gemäß § 2 Abs. 2 Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetz für aushaftende Glücksspielautomatenabgaben der G-1, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Anwesenheit der Schriftführerin P-4, des P-7 für Rechtsanwalt Dr. Fabian Alexander Maschke, dieser als Substitut der Hochstöger Nowotny Wohlmacher Rechtsanwälte…
…des § 6 Abs. 1 Wiener Vergnügungssteuergesetz 2005 idF LGBl Nr 19/2011 ist keine Sanktionsvorschrift für die Nichteinhaltung glücksspielrechtlicher Bestimmungen, die von einem allenfalls eingreifenden Anwendungsvorrang des Unionsrechts betroffen sein könnte.“ Das BFG folgt diesen Ausführungen. Darüber hinaus war der im Gutachten von em. Univ…
…Festsetzung der Vergnügungssteuer gem. § 6 VGSG für den o.a. Streitzeitraum zu Recht erfolgte. Mit Bescheid vom 17. Dezember 2014 wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft (Bf.) vom Magistrat der Stadt Wien für die Monate November und Dezember 2014 gem. § 6 Abs. 1 des Wiener Vergnügungssteuergesetzes 2005…
…anderer Weise als Nichtkonzessionäre behandelt werden, dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot widerspricht. In Ansehung der vorstehenden Ausführungen hat das Bundesfinanzgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmungen des Wiener Vergnügungssteuergesetzes 2005 (VGSG) soweit sie im gegenständlichen Fall zur Anwendung gelangen. Im Übrigen wird, soweit dies nicht die Festsetzung…
… 1 Abs. 1 Z 3 VGSG 2005 unterliegt das Halten von Spielapparaten im Gebiet der Stadt Wien einer Steuer nach Maßgabe dieses Gesetzes. Gemäß § 6 Wiener Vergnügungssteuergesetz (VGSG) 2005 idF LGBl Nr. 56/2005 ist für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn…
… 1 Abs. 1 Z 3 VGSG unterliegt das Halten von Spielapparaten im Gebiet der Stadt Wien einer Steuer nach Maßgabe dieses Gesetzes. Gemäß § 6 Wiener Vergnügungssteuergesetz (VGSG) 2005 idF LGBl Nr. 56/2005 beträgt für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in…
…5.2014, MA_6/DII/R2-xxx1/2012 ua, wegen Übertretung des § 17 Abs 1 iVm § 19 Abs 1 Vergnügungssteuergesetz 2005 iZm § 9 Abs 1 VStG 1991, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 28. Mai 2015 (Datum der mündlichen Verkündung des Erkenntnisses), zu Recht…
…sei ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen anhängig, in dem die Vereinbarkeit der Strafbestimmungen des GSpG mit dem Unionsrecht gegenständlich sei. Da das Wiener Vergnügungssteuergesetz bzw. das Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetz direkten Bezug auf das österreichische Glücksspielgesetz nehme und dieses in seiner momentanen Ausgestaltung unionsrechtswidrig sei, beruhten die Bescheide auf…
…falls diese uneinbringlich ist, Ersatzfreiheitsstrafen von 20 Stunden gemäß § 19 Abs. 1 des Vergnügungssteuergesetzes 2005 -VGSG, LGBl. Für Wien 56/2005 in der derzeit geltenden Fassung. Ferner haben Sie gemäß § 64 des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) zu zahlen: € 70,00 als Beitrag zu den Kosten der…
…Rechnungs- und Abgabenwesen, Dezernat Abgaben und Recht, Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 10. Jänner 2018 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Festsetzung der Vergnügungssteuer für den Zeitraum 2012 bis 2015 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
… 217 Abs. 1 BAO). Der erste Säumniszuschlag beträgt gemäß § 217 Abs. 2 BAO 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Da die Vergnügungssteuer zum Fälligkeitstag gemäß § 17 Abs. 3 VGSG nicht entrichtet wurde, war gemäß § 217 BAO ein Säumniszuschlag in Höhe von 2% vorzuschreiben. Aus den…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aus den weiter unten angeführten Gründen unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (Bf) betreibt unter dem Namen "A-Danceclub" eine Diskothek, in welcher regelmäßig Publikumstanzveranstaltungen durchgeführt werden. Sie unterliegt mit dieser Betätigung der Vergnügungssteuer nach dem Wiener Vergnügungssteuergesetz 2005, LGBl. Nr…
…dass mit Inkrafttreten des Wiener Glückspielautomatenabgabegesetzes, LGBL 63/2016 am 1. Jänner 2017 gemäß § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes das Wiener Vergnügungssteuergesetz 1997- VGSG zwar außer Kraft trat, aber gemäß § 6 Abs. 2 des Wiener Glückspielautomatenabgabegesetzes die bisherigen Bestimmungen des Wiener Vergnügungssteuergesetzes 1997 in der…
…wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Wiener Vergnügungssteuergesetz 2005 (VGSG) unterliegen im Gebiet der Stadt Wien veranstaltete Vergnügungen wie das Halten von Spielapparaten und von Musikautomaten (§ 6) einer Steuer nach Maßgabe dieses Gesetzes. Für das Halten von Spielapparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn…
… 1 Abs 1 Z 3 Wiener Vergnügungssteuergesetz 2005 (VGSG; in der hier noch anwendbaren Fassung vor LGBl Nr 63/2016; vgl § 6 Abs 2 leg cit idF LGBl Nr 63/2016; seither Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetz) unterliegt ua das Halten von Spielapparaten einer Steuer nach Maßgabe dieses…
…sämtliche erforderlichen technischen Vorgänge an ein und demselben Ort erfolgen, bedeutet nicht, dass das Faktum des Betreibens eines Spielapparats im Sinne des Wiener Vergnügungssteuergesetzes nicht an dem Ort erfolge, an dem das jeweilige Endgerät steht. Der in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes geforderte ausreichende inhaltliche Bezug…
…3 Abs 3 iVm - im vorliegenden Fall - § 18 VGSG 2005 mit einem Steuersatz von 8 vH, vorgeschrieben. Dementsprechend verringert sich zwar in den einzelnen Monaten die auf die Entgelte für Bonusbänder zu erhebende Vergnügungssteuer, gleichzeitig ist aber für jene Tage, an denen keine Eintrittsgelder verlangt…