…GmbHG § 89 Rz 11). Die Vertretungsregelung des § 80 Abs. 3 BAO erfasst allerdings nur jene Fälle, in denen eine Liquidation (§ 89 GmbHG) stattgefunden hat. Nicht erfasst sind Fälle, in denen eine Kapitalgesellschaft gemäß § 40 Abs. 1 FBG wegen Vermögenslosigkeit durch das Gericht gelöscht wird oder…
…Mit 3.1.2014 wurde die Bf. im Firmenbuch gemäß § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit amtswegig gelöscht. Rechtlich folgt nun daraus: Die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person hat bloß deklaratorischen Charakter (vgl. VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134) und beendet die…
…auf seine bisherige Judikatur ausgeführt, dass die Löschung einer GmbH im Firmenbuch insofern nur deklarativ wirkt, als sie nicht zum Verlust der Parteifähigkeit führt, solange Vermögen vorhanden ist. Die Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH besteht solange fort, als noch ein Abwicklungsbedarf…
…im Falle der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 Abs. 1 FBG statt (vgl. Haberer/Zehetner in Straube/Ratka/Rauter, WK GmbHG § 89 Rz 11 f). Die Vertretungsregelung des § 80 Abs. 3 BAO erfasst nur jene Fälle, in denen eine Liquidation (§ 89 GmbHG) stattgefunden…
…und in der Folge die amtswegige Löschung gemäß § 40 Firmenbuchgesetz (FBG) wegen Vermögenslosigkeit (eingetragen im Firmenbuch am 6.1.2005). Im Zuge einer Außenprüfung bei der XY-GmbH kam es zur Erlassung eines Prüfungsauftrages auch für die GmbH i.L. und zur Durchführung einer Außenprüfung…
…GmbHG § 89 Rz 11). Die Vertretungsregelung des § 80 Abs. 3 BAO erfasst allerdings nur jene Fälle, in denen eine Liquidation (§ 89 GmbHG) stattgefunden hat. Nicht erfasst sind Fälle, in denen eine Kapitalgesellschaft gemäß § 40 Abs. 1 FBG wegen Vermögenslosigkeit durch das Gericht gelöscht wird oder…
…Der Verlust der Parteifähigkeit ergibt sich bei einer amtswegigen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 FBG daraus, dass kein Abwicklungsbedarf mehr besteht (vgl. VwGH 30.5.2023, Ra 2023/16/0027). Zur Vorschrift, die bei Vollbeendigung der GmbH nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sinngemäß…
…sind auf Antrag eines Beteiligten vom Gericht zu ernennen. Gemäß § 94 Abs. 1 GmbHG gelangen die Bestimmungen über die Liquidation auch dann zur Anwendung, wenn die Auflösung durch Verfügung der Verwaltungsbehörde oder Beschluß des Handelsgerichtes erfolgt. Im Fall der Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit iSv …
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Löschung einer GmbH im Firmenbuch nur deklarativen Charakter. Die GmbH besteht trotz ihrer Löschung noch so lange fort, als ein Vermögen der Gesellschaft vorhanden ist (zB VwGH 1.3.2018, Ra 2015/16/0074). Wird eine GmbH wegen Vermögenslosigkeit gemäß …
…Eintragung vom xy wurde die Fa. A-GmbH gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit im Firmenbuch (FN x) gelöscht (amtswegige Löschung). Rechtslage und Erwägungen: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die (amtswegige) Löschung einer GmbH im Firmenbuch nur deklarativen Charakter, weil die Gesellschaft auch mit der…
…vom xy.2012 wurde die Fa. X-GmbH. gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit im Firmenbuch (FN xx) gelöscht (amtswegige Löschung). Rechtslage und Erwägungen: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die (amtswegige) Löschung einer GmbH im Firmenbuch nur deklarativen Charakter, weil die Gesellschaft auch mit der…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel bzw. dem nunmehrigen Rechtsnachfolger Finanzamt Österreich Dienststelle Sonderzuständigen sowie dem Bundesfinanzgericht ist evident. Auch die Einsicht in das Firmenbuch und die dort vermerkte Konkurseröffnung bzw. Aufhebung der C GmbH sowie die amtswegige Löschung wegen Vermögenslosigkeit gem. § 40 FBG wurde in der rechtlichen…
…12.05.1998, 98/08/0013). Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch wirkt insofern nur deklarativ, als sie nicht zum Verlust der Parteifähigkeit führt, solange Vermögen vorhanden ist. Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu bejahen, solange noch…
…111/19y, mwN). Aufgrund der Löschung im FB gem § 40 FBG ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass die Rechtspersönlichkeit der Bf untergegangen ist. Nach der zitierten VwGH-Jud ist aber der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH zu bejahen, solange…
…dass der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH zu bejahen sei, solange noch ein Abwicklungsbedarf bestehe. Im vorliegenden Fall bestünde Abwicklungsbedarf nur dann, wenn das Kriterium der Vermögenslosigkeit nicht erfüllt wäre oder die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts in der Beschwerdesache direkt…
…wegen Vermögenslosigkeit durch das Gericht gelöscht wird oder eine GmbH gemäß § 39 Abs. 1 FBG mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens (§ 71b IO) eröffnet oder aufgehoben wird, als aufgelöst gilt und daher mangels Vermögens von Amts wegen zu löschen…
…der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH bejaht werde, „solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind“. Der VwGH merkte ausdrücklich an, dass sich diese Aussage nicht auf die Erledigung eines Berufungsverfahrens…
…sowie die amtswegeige Löschung sind aus dem Firmenbuch ersichtlich. Rechtlich: Die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person hat grundsätzlich nur deklarativen Charakter (zB VwGH 28.6.2007, 2006/16/0220). Die Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH besteht jedoch…
…im Falle der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 Abs. 1 FBG statt (vgl. Haberer/Zehetner in Straube/Ratka/Rauter, WK GmbHG § 89 Rz 11 f). Die Vertretungsregelung des § 80 Abs. 3 BAO erfasst nur jene Fälle, in denen eine Liquidation (§ 89 GmbHG) stattgefunden…
…Rechtes. Die Auflösung und Löschung einer im Firmenbuch eingetragenen juristischen Person wirkt insofern nur deklarativ, als sie nicht zum Verlust der Parteifähigkeit führt, solange die Gesellschaft noch über Vermögen verfügt. Die Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH besteht daher so lange fort…