…Rz 2378: Es bestehen keine Bedenken, Wertberichtigungen für Auslandsforderungen zu bilden, wenn die Gefährdung der Einbringlichkeit aller Forderungen gegenüber einem bestimmten Land gleichartig ist (politisches oder wirtschaftliches Länderrisiko). Eine Wertberichtigung kann in Form einer gruppenweisen Einzelwertberichtigung nur dann erfolgen, wenn tatsächlich Bedenken hinsichtlich der Einbringlichkeit…
…Grundlage des Capital Asset Pricing Model (CAPM) im Sinne von Rz 70 KFS/BW1 zu ermitteln sei und sich "durch Multiplikation der Marktrisikoprämie mit dem unternehmensindividuellen Beta-Faktor" ergebe. Dabei stehe auch die Marktrisikoprämie für Österreich ("Länderrisiko Österreich") mit 4,81% p.a. außer Streit…
…2378 EStR 2000 bestehen keine Bedenken, Wertberichtigungen für Auslandsforderungen zu bilden, wenn die Gefährdung der Einbringlichkeit aller Forderungen gegenüber einem bestimmten Land gleichartig ist (politisches oder wirtschaftliches Länderrisiko). Eine Wertberichtigung kann in Form einer gruppenweisen Einzelwertberichtigung nur dann erfolgen, wenn tatsächlich Bedenken hinsichtlich der Einbringlichkeit…
…Hinsichtlich der Fremdkapitalkosten, die von KPMG (Türkei) mit 10,5% angegeben wurden und sich aus den Komponenten der "risk-free rate", des Länderrisikos und des spezifischen Unternehmensrisikos zusammensetzen, geht die belangte Behörde von lediglich 7,3 % aus (laut BP-Bericht TZ 4). Aus ergänzenden Unterlagen…
…190,00 b) Ermittlung des Diskontierungszinssatzes: | Bezeichnung: | in % | Risikozuschlag CAPM: | in % | risikoloser Basiszinssatz: | 4,25 | Länderrisiko Österreich: | 4,91 | Steuerabschlag: | - 1,06 | "Unlevered Beta" (ßu) | 0,58 | Differenz: | 3,19 |…
…wirtschaftliches Umfeld, Bonität, Länderrisiko, etc.). Die bei Verlängerung des Darlehens herrschenden Verhältnisse umzulegen auf die Verzinsung der Vorjahre und rückwirkende Änderung der Verzinsung aufgrund dieser Verhältnisse, sei nicht fremdüblich. Eine Änderung der bisherigen Verzinsung 2014 für das Darlehen aus 2012 aufgrund der Verhältnisse 2015 würde…
…i. Z. m. Kapitalveranlagungen behandelt. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis zu 2002/15/0033 entschieden, dass Aufwendungen/Verluste aus echten Termingeschäften (Absicherung von Bonitäts- oder Länderrisiko) den aus der Veranlagung erzielten Erträgen und nicht der Vermögenssubstanz zuzuordnen sind. Im Erkenntnis v. 22. 12. 2005…
…wenn zum Bilanzstichtag konkrete Risiken bestünden, die einzelnen Forderungen zugerechnet werden könnten. Da ein konkretes Länderrisiko ausgeschlossen werden könne und auch keine Unterlagen zur Geltendmachung der Ansprüche wie Mahnschreiben vorgelegt wurden, sei die Wertberichtigung nicht gerechtfertigt. Im Übrigen müsse auch das Naheverhältnis zur Tochtergesellschaft d…
…wenn zum Bilanzstichtag konkrete Risiken bestünden, die einzelnen Forderungen zugerechnet werden könnten. Da ein konkretes Länderrisiko ausgeschlossen werden könne und auch keine Unterlagen zur Geltendmachung der Ansprüche wie Mahnschreiben vorgelegt wurden, sei die Wertberichtigung nicht gerechtfertigt. Im Übrigen müsse auch das Naheverhältnis zur Tochtergesellschaft d…
…Kreditderivaten) ist aufgrund deren Volatilität zur Ermittlung einer fremdüblichen Risikoprämie von Konzerndarlehen in der Regel nicht geeignet (Z 10.103rev10.103 OECD-VPL); Credit Default Swaps können jedoch unter Umständen zur Bestimmung einzelner Komponenten der Risikoprämie (zB des Länderrisikos) herangezogen werden. Die Stellungnahme einer Bank…
Im Bereich der Verrechnungspreisgestaltung bildet die Frage der Tragung des Währungsrisikos einen eigenen Problemkreis, zu dem bisher keine allgemeingültigen Detailaussagen vorliegen. Aus Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich…
…Wirtschaftsgüter: zB Vertriebsrecht, Kundenstamm, aufgebaute Marktpräsenz, Fahrzeuge, Lagervorrichtungen, Risiken: zB Absatzrisiko, Forderungsausfälle, Preisverfall, Gewährleistungsrisiko, Wechselkursveränderungen, Zinsrisiko, Transportrisiko, Lagerrisiko. Rz 419: Forschung und Entwicklung: Funktionen: zB Auftragsforschung, Grundlagenforschung, Patententwicklung, Produktentwicklung, Produktdesign, Lizenzierung, eingesetzte Wirtschaftsgüter: zB Patente, Lizenzen, Forschungslaboratorien, Risiken: zB Forschungsfehlschläge, Substitutionsrisiko, Marktrisiko, Patentstreitigkeiten, Ausscheiden von…
2.2.2.3. Risikozuordnung Rz 297: Ungeachtet des Umstands, dass angesichts der Unternehmenseinheit das unternehmerische Risiko das Gesamtunternehmen als Ganzes trifft, muss auf der Grundlage der Funktionsanalyse eine Risikozuordnung an die Betriebsstätte vorgenommen werden (AOA Report 2008 Z I/97). Die Risikoverteilung im international…