12.8.21 Kurkosten Rz 903: Kurkosten können nur dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wenn der Kuraufenthalt im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit (siehe "Krankheitskosten", Rz 902) steht, aus medizinischen Gründen zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich notwendig erforderlich ist (eine andere Behandlung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Gabriele Soini-Wolf und die weiteren Mitglieder HR Dr. Susanne Zankl, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Dr. H.H., vom 8. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg…
12.5.2.6 Heilbehandlung Rz 851: Als Kosten der Heilbehandlung (§ 4 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996, ab 1. Jänner 1998) gelten Arztkosten, Spitalskosten, Kurkosten für ärztlich verordnete Kuren, Therapiekosten, Kosten für Medikamente, sofern sie im Zusammenhang mit der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., X, über die Beschwerde vom 14. Februar 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 15. Jänner 2018, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2016, zu Recht…
…Kuraufenthaltes in Italien im Betrag von EUR 1.295,00, sohin außergewöhnliche Belastungen für 2007 in Höhe von EUR 3.939,93 berücksichtigt. Hinsichtlich der Nichtanerkennung der Kosten für den Kuraufenthalt selbst (Kurhotelkosten) wurde begründend ausgeführt, dass keine vor Antritt der Kur ausgestellte ärztliche Bestätigung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., AdresseBw. , gegen den Bescheid des FA betreffend Einkommensteuer 2006 im Beisein der Schriftführerin X nach der am 18. November 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Wenn sich der Bf. mit seinem Rechtsmittel in der Wortwahl vergreift ("Vorlageantrag" statt - wie inhaltlich eindeutig aus der nachfolgenden Begründung hervorgeht - Beschwerde, sollte doch dieser Irrtum nicht von Relevanz sein. Es kommt also darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Robert Posch in der Beschwerdesache X, y, über die Beschwerde vom 19. Juli 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Baden Mödling vom 4. Juli 2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adresse***, über die Beschwerde vom 17. Dezember 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 4. Dezember 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer ***Bf-StNr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 17. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben, der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerber, Adresse, vom 20. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 1. Dezember 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 16. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 9. Juli 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen, einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, Adr1, vertreten durch ST, Adr2, über die Beschwerde vom 25.06.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA, Steuernummer, vom 27.05.2015 betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. April 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 30. März 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Bw., vom 1. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 5. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer für 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des Bf. vom 3. Februar 2011 in der Fassung der Niederschrift vom 16. Jänner 2014 und des Ergänzungsschriftsatzes vom 16. März 2014, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 13…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. Juli 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…
…OZ 9/2009: KZ 476: € 4.838,65 abzüglich Kurhotelkosten € 1.319,20 abzüglich Kurhotelkosten € 2.200,70 zuzüglich Haushaltsersparnis € 183,05 zuzüglich Massagekosten € 184,00 = € 1.685,80). Das zu besteuernde Einkommen betrug demgemäß € 48.472…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Spann & Freund Steuerberatungs GmbH, Paulinengasse 4 Tür 1-3, 1180 Wien, über die Beschwerden vom 17. August 2022 bzw. vom 03.02.2023 gegen die Bescheide…