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BMF-010203/0290-VI/6/2014Klarstellung zur Kalamitätsnutzung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0290-VI/6/201401.09.2014

…Rotfäule, soweit sie in Erstaufforstungsgebieten auftritt oder bei Wiederaufforstungen, wenn sie über das Normalausmaß von 30% des Bestandes nicht hinausgeht, Kronenverlichtungen, die nicht durch waldschädigende Luftschadstoffe verursacht wurden. Für die Geltendmachung der Begünstigung für Kalamitätsnutzungen unterliegt der Steuerpflichtige einer erhöhten Mitwirkungspflicht (VwGH 31.3.1999…

EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Bezirksverwaltungsbehörde (siehe Rz 7326) ist das Ausmaß aller genutzten rotfaulen Bäume an der Gesamtnutzung des jeweiligen Bestandes anzugeben, wenn in den jeweiligen Beständen das Schadensausmaß von 30% überschritten wird, Kronenverlichtungen, sofern diese nicht durch waldschädigende Luftschadstoffe (Immissionen) verursacht werden. Rz 7337: Auch Nutzungen auf Grund…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…der Bescheinigung der Bezirksverwaltungsbehörde (siehe EStR 2000 Rz 7326) ist das Ausmaß aller genutzten rotfaulen Bäume an der Gesamtnutzung des jeweiligen Bestandes anzugeben, wenn in den jeweiligen Beständen das Schadensausmaß von 30% überschritten wird, Kronenverlichtungen, sofern diese nicht durch waldschädigende Luftschadstoffe (Immissionen) verursacht werden. 3…

BFG RV/2100272/2021Ermittlung des Einheitswertes eines forstwirtschaftlichen Betriebes zum 1.1.2014, Bringungsbedingungen sowie Wegebau- und Wegeerhaltungsbedingungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2024

…3) EW Forst Ergebnisse: [Grafik]   Anmerkung: • HF88 erheblich geringerer Hektarsatz wegen nachgewiesener Kronenverlichtungen und geringerer Forsterschließung • Details siehe Forstakt sowie Gruis/Dok" Das Finanzamt gab somit der Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 18. Dezember 2020 teilweise statt und ein Einheitswert iHv 80.300,00 €…

UFSK RV/0016-K/091.) Ermittlung des landwirtschaftlichen Einheitswertes unter Bezugnahme auf die Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher Vergleichsbetriebe zur Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 1988. 2.) Ermittlung des forstwirtschaftlichen Einheitswertes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2009Teil 1/3

…Bereits vor der Hiebreife wird der Bestand wegen der klimatischen Erwärmung und der schlechten Bodenverhältnisse vom Borkenkäfer befallen. Besonders an den Fichten sind deutliche Kronenverlichtungen festzustellen. Die Bewirtschaftung rechnet sich auf Grund der sehr niedrigen Produktpreise (Holz) und der sehr hohen Werbungskosten für Schlägerung und…

UFSK RV/0016-K/091.) Ermittlung des landwirtschaftlichen Einheitswertes unter Bezugnahme auf die Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher Vergleichsbetriebe zur Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 1988. 2.) Ermittlung des forstwirtschaftlichen Einheitswertes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2009Teil 3/3

…vorgetragenen Umständen insoweit Rechnung getragen, als der Amtssachverständige das Holzwachstum für 9,5 ha Wirtschaftswald mit "schlecht" für 2,5 ha mit "mittel" bewertet hat. Kronenverlichtungen sind - ohne Nachweis - nicht zu berücksichtigen. Ein solcher Nachweis hat die flächenmäßigen Anteile der beschädigten Bestände, getrennt nach Holzarten …