Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., Adr., vertreten durch Veltze, Mares & Partner KEG, 1200 Wien, Leithastraße 25, vom 23. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes XY., vertreten durch Mag. Karla Hierhold, vom 28. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmer-veranlagung) für…
…die Terminvereinbarungen mit den Werkstätten und Kunden, die Schadensbeschreibungen sowie die Erstellung der Kostenvoranschläge für die Werkstätten, diese Tätigkeiten seien jedoch nicht der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit eines Kraftfahrzeugsachverständigen. Der Bw. brachte dagegen vor, das Arbeitszimmer im Wohnungsverband bilde den Mittelpunkt seiner gesamten Tätigkeit und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Azd in der Beschwerdesache des Karl-Heinz Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 4.7.2013 betreffend KFZ-Steuer 2-7/13 und gegen den Bescheid desselben Finanzamtes vom 4.7.2013 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 27.01.2014, betreffend Körperschaftsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. DKAZ in der Beschwerdesache der Frau Eva Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Stadt vom 2.6.2015 betreffend Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 1-12/2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben…
Erklärung Dipl. Ing. WW: Die Firma sei 1995 ausschließlich zum Zwecke der Weiterentwicklung und Verwertung der Entwicklungen und Erfindungen von Dipl. Ing. WW gegründet worden. Es seien in der Folge zwei Patente angemeldet und diese seien auch erteilt worden. Bei der Weiterentwicklung der Ideen von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. September 2020 betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-6/2020, Steuernummer ***BF1StNr1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des a, vertreten durch Mag. Stephan Wirth, Rechtsanwalt, 6900 Belruptstraße 6, vom 8. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 7. September 2009 betreffend Kraftfahrzeugsteuer für 01/2007 bis 09/2009 entschieden: Der Berufung wird…
Das Finanzamt hat den Entnahmewert des im Jahr 2005 zu einem Preis von 16.500,00 € netto bzw. 19.800,00 € brutto mit einem Kilometerstand von rund 60.000 angeschafften und im Jahr 2002 erstzugelassenen Chrysler Grand Voyager für das Jahr 2007 mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache BF, vertreten durch WKG Rechtsanwälte GmbH, Stadtplatz 43, 5280 Braunau, über die Beschwerde vom 16.9.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 25.7.2013, betreffend…
Zudem anerkennt der EuGH Rechtfertigungsgründe für die Einschränkung der Grundfreiheiten wie insbesondere die Kohärenz des Steuersystems und die Wirksamkeit der Steueraufsicht Mit seinem Urteil vom 21. März 2002, Rs C- 451/99, Cura Anlagen GmbH, hat der EuGH entschieden: "Mit Ausnahme der besonderen Situation der…
31.2 Der Steuerschuldner hat gemäß § 6 Abs 3 KfzStG 1992 jeweils für ein Kalendervierteljahr die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats an das Finanzamt zu entrichten. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum und damit die maßgebliche…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 29. Dezember 2000 der Bw., vertreten durch Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., in 1220 Wien, Wagramer Straße 19, gegen den Bescheid vom 1. Dezember 2000 des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 30.9.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 12.9.2014 betreffend Kraftfahrzeugsteuer für 8-12/2013 und 1-6…
Unstrittig ist, dass der Bf. schon vor 2016 auf das Unternehmen des Herstellers aufmerksam wurde, mit diesem ins Gespräch kam und den hier zu beurteilenden Kauf vereinbarte, nachdem man ein passendes Basisfahrzeug ausfindig gemacht hatte. Der Kauf umfasste ohne Zweifel ein umgebautes Basisfahrzeug inklusive der…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch SGA Stber GmbH, 1010 Wien, Seilerstätte 22 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 21/22 betreffend Umsatzsteuer 2000-2002, Einkommensteuer 2000-2002 vom 5. November 2003 beschlossen: Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 289…
Zudem kommt einer Rechtsfrage nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des Art 33 Abs 4 B-VG zu, wenn sie über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung entfaltet. Der Frage der Kontrolle eines auf die Umstände des Einzelfalles Bedacht nehmendes Schätzungsergebnisses kommt folglich in der Regel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, Adresse1, vertreten durch B, Adresse2 gegen den Bescheid (Mitteilung des Abgabenbetrages nach Art. 221 Zollkodex zu CRN aaa) des Zollamt Graz vom 30. September 2013 betreffend Eingangsabgaben (Zoll und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw vom 2. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 3. November 2008 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für Jänner bis Dezember 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die C…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerden des Herrn bfadr, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, St.Nr. xxx, vom 16. Juni 2014 betreffend Kraftfahrzeugsteuer für die Zeiträume 3-12/2009, 1-12/2010, 1-12…