RIS AI
5 Treffer1566 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Teil eines unentbehrlichen Hilfsbetriebs sind. Siehe auch Rz 309, 372 und 374 bis 377. 2.3.3.2.2 Gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen Rz 381: Entgeltliche gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen des Rechtsträgers (wie Feste aller Art, Bälle, Kränzchen, Feiern, Juxveranstaltungen, Heurigenausschank, Vergnügungssportveranstaltungen) sind je nach…

UFSW RV/4007-W/09Erhöhte Eingabegebühr und Gebühr für amtliche Ausfertigung bei anmeldepflichtiger Tanzveranstaltung mit Erzielung von Einnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…sich unter § 6 Abs. 1 Z 3 a) unter den Überbegriffen "Tanzunterhaltungen und Feste" Bälle, Redouten, Kostümfeste, Kränzchen, Parties und sonstiger Publikumstanz. Im § 7 ist normiert, dass jede anmeldepflichtige Veranstaltung dem Magistrat gesondert rechtswirksam anzuzeigen ist. Rechtswirksam ist eine Anmeldung nur dann, wenn sie formgerecht…

BFG RV/7104528/2014Politikerwerbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2020Teil 2/2

…schätzen, sofern diese nicht ermittelt oder berechnet werden können. Die in den Monaten Jänner und Februar verzeichneten Spenden für Bälle, Gschnas und Kränzchen sowie Pensionistenkränzchen im November 2012 belaufen sich auf € 800. Die dafür verzeichneten Spenden betragen zwischen € 50 und € 150. Geht…

UFSG RV/0508-G/07Fehlende Unternehmereigenschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts hinsichtlich nicht überschussorientierter Ballveranstaltungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…Z 12 KStG 1988 lautet: "Von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht sind befreit: Z 12 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes unter folgenden Voraussetzungen: - Der Betrieb besteht ausschließlich in der entgeltlichen Durchführung von geselligen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art (insbesondere Feste, Bälle, Kränzchen, Feiern, Juxveranstaltungen…

UFSW RV/2132-W/07Werbungskosten eines Politikers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

…angeführten Bewirtungsaufwendungen anlässlich von Fußball Turnieren, Gschnasen, Bällen (Aufwendungen für Bälle fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG - siehe Doralt, EStG § 20, Tz. 163), Kränzchen, Heurigen, Weihnachtsfeiern, Konzerten, Seniorennachmittagen, Besprechungen, Sitzungen, Workshops, Kirtagen bzw. anderen Veranstaltungen handelt es sich jedoch…