…Teil eines unentbehrlichen Hilfsbetriebs sind. Siehe auch Rz 309, 372 und 374 bis 377. 2.3.3.2.2 Gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen Rz 381: Entgeltliche gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen des Rechtsträgers (wie Feste aller Art, Bälle, Kränzchen, Feiern, Juxveranstaltungen, Heurigenausschank, Vergnügungssportveranstaltungen) sind je nach…
…sich unter § 6 Abs. 1 Z 3 a) unter den Überbegriffen "Tanzunterhaltungen und Feste" Bälle, Redouten, Kostümfeste, Kränzchen, Parties und sonstiger Publikumstanz. Im § 7 ist normiert, dass jede anmeldepflichtige Veranstaltung dem Magistrat gesondert rechtswirksam anzuzeigen ist. Rechtswirksam ist eine Anmeldung nur dann, wenn sie formgerecht…
…schätzen, sofern diese nicht ermittelt oder berechnet werden können. Die in den Monaten Jänner und Februar verzeichneten Spenden für Bälle, Gschnas und Kränzchen sowie Pensionistenkränzchen im November 2012 belaufen sich auf € 800. Die dafür verzeichneten Spenden betragen zwischen € 50 und € 150. Geht…
…Z 12 KStG 1988 lautet: "Von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht sind befreit: Z 12 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes unter folgenden Voraussetzungen: - Der Betrieb besteht ausschließlich in der entgeltlichen Durchführung von geselligen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen aller Art (insbesondere Feste, Bälle, Kränzchen, Feiern, Juxveranstaltungen…
…angeführten Bewirtungsaufwendungen anlässlich von Fußball Turnieren, Gschnasen, Bällen (Aufwendungen für Bälle fallen unter das generelle Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG - siehe Doralt, EStG § 20, Tz. 163), Kränzchen, Heurigen, Weihnachtsfeiern, Konzerten, Seniorennachmittagen, Besprechungen, Sitzungen, Workshops, Kirtagen bzw. anderen Veranstaltungen handelt es sich jedoch…