…freien Verkehr der Gemeinschaft gemäß Artikel 201 Abs. 1 lit) a ZK iVm § 2 ZollR-DG die Eingangsabgabenschuld in Höhe von 27.462,00 S entstanden ist. Auf Grund des vorliegenden indirekten Vertretungsverhältnisses wurde gemäß Abs 3 der vorgenannten Gesetzesbestimmung, neben der Anmelderin gleichzeitig die…
…als Masseverwalter im Konkurs der NNGmbH, Adresse1, gerichteten Sammelbescheid vom 22. April 2009, GZ. zzz, setzte das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eine Abgabenerhöhung fest. Bescheid I betrifft die nachträgliche buchmäßige Erfassung einer Zollschuld in der Höhe von Euro 1.841…
…Feld 33 hat der Anmelder die verfahrensgegenständlichen Videowalls der Warennummer 9405608090 zugewiesen. Festzustellen ist somit, dass eine gänzlich andere Ware gemäß der im Feld 31 in Zusammenhang mit Feld 33 angemeldeten Warenbezeichnung und Warenposition angemeldet worden ist, sodass das Zollamt von der tatsächlich gestellten Ware…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des M., AdresseA, als Masseverwalter im Konkurs der NNGmbH, vertreten durch RA., vom 8. Juli 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 7. Juni 2010, Zl. zzz, betreffend Erlass der Abgaben nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Mag.B., als Masseverwalter im Konkurs der NNGesmbH, vertreten durch BGmbH, vom 2. April 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 3. März 2009, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., als Masseverwalter im Konkurs der NNGes.m.b.H., vertreten durch RAGmbH, vom 2. April 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 3. März 2009, Zl. zzz, betreffend Eingangsabgaben und…
…Zollkodex (ZK) iVm § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entstanden ist. 2.) Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem an den nunmehrigen Beschwerdeführer (Bf.), Herrn Bf., als Masseverwalter im Konkurs der NNGmbH, gerichteten Bescheid vom 3. März 2008, GZ. zZz…
…als Masseverwalter im Konkurs der NNGmbH, Adresse1, gerichteten Sammelbescheid vom 22. April 2009, GZ. zzz, setzte das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eine Abgabenerhöhung fest. Bescheid I betrifft die nachträgliche buchmäßige Erfassung einer Zollschuld in der Höhe von Euro 7.811…
…der Anmelderin L-GmbH diese Unterlagen und Angaben " geliefert " hat. Die Bestimmung des Art. 201 Abs. 3 zweiter Unterabsatz ZK schließt ihrem Wortlaut nach keine Person aus. Es kann im konkreten Fall daher auch unbeantwortet bleiben, ob der Beschwerdeführer die unrichtigen Angaben und Unterlagen in…
…in dem die betreffende Zollanmeldung angenommen wird. Gemäß Art. 201 Abs. 3 ZK ist Zollschuldner der Anmelder. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren im Sinne des Absatzes 1…
…in dem die betreffende Zollanmeldung angenommen wird. Gemäß Art. 201 Abs. 3 ZK ist Zollschuldner der Anmelder. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren im Sinne des Absatzes 1…
…in dem die betreffende Zollanmeldung angenommen wird. Gemäß Art. 201 Abs. 3 ZK ist Zollschuldner der Anmelder. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren im Sinne des Absatzes 1…
…Der Konkurs wurde mangels Kostendeckung aufgehoben (Aktenzeichen: aaaa). Bei den Abfertigungen handelte es sich nach den Ausführungen im Bescheid um die Überführung von Textilien, Schuhen und anderen Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahren 42xx). Anmelder war in allen Fällen…
…3.2007 der Konkurs vor dem Landesgericht Linz eröffnet worden sei. Zur Erstattung führte das Zollamt im Wesentlichen aus, es sei bei den angeführten 3 Anmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr die durch deren Annahme entstandene Zollschuld auf Grund falscher tarifarischer Einreihung der …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde des Rechtsanwaltes Dr. Josef Strasser als Insolvenzverwalter im Konkurs der Beschwerdeführerin, vom 21. November 2011 gegen die…
…Zeitpunkt, in dem die betreffende Zollanmeldung angenommen wird. Art. 201 Abs. 3 ZK: Zollschuldner ist der Anmelder. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren im Sinne des Abs. 1…
…verschiedener Empfänger Waren (überwiegend Textilien) im den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung übergeführt. Mit Bescheid vom 1. Juni 2012, Zahl: ***111***, habe das Zollamt der Primärschuldnerin als Anmelderin der Waren gem. § 201 Abs. 1 Buchstabe a Zollkodex (ZK) in Verbindung mit …
…in Anspruch genommen hat. Hat aber die Anmelderin ein solches Bestätigungsverfahren nicht in Anspruch genommen und auch nicht behauptet, dass die im Erkenntnis des VwGH vom 18. Dezember 2006, 2006/16/0070, genannten besonderen Umstände für eine Abstandnahme vorgelegen seien, hat sie der nach Art…
…da die Bf. aus freien Stücken als indirekte Vertreterin aufgetreten sei. Als Anmelderin im Sinne des Art. 4 Nr. 18 ZK und Zollschuldnerin gem. Art. 201 Abs. 3 ZK hafte sie für die Entrichtung der Abgaben, auch wenn sich die vorgelegten Unterlagen im Nachhinein als…
…eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben übergeführt wird. (2) Die Zollschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Zollanmeldung angenommen wird. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person…