IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. RI über die Beschwerde des Herrn Ing. Bf, vertreten durch die StB1, StB2 und Partner GmbH, vom 24. März 2016 gegen die Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014 des Finanzamtes FA vom 29. Feber 2016 zu…
…Verpflichtung lt. Barbewegungs-VO unterlassen, jeden Kassaendbestand zum Zeitpunkt der Losungsermittlung am Ende des Arbeitstages und jeden damit im Zusammenhang stehenden Kassaanfangsbestand am Beginn des Arbeitstages für jede von ihm ermittelte Tageslosung in Bezug auf jede Kassa täglich zu erfassen, und die Unterlagen darüber aufzubewahren (§…
…im Prüfungsverfahren und auch in der Beschwerde behaupteten täglichen Kassasturz zur Ermittlung der Tageslosungen wurden nicht beigebracht. Eine rechnerische Ermittlung der Tageslosung auf Basis "Kassaendbestand - Anfangsbestand + Bareinkäufe - Bareinlagen" wurde somit nicht nachgewiesen. Münzzähllisten oder Belege lagen dazu nicht vor. Folgte man den Angaben der Bf…
…dass es nur dann zulässig ist, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) aufzuzeichnen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassaendbestand und Kassaanfangsbestand zu ermitteln, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden. Diese Voraussetzung ist aber im vorliegenden Fall schon auf…
…dass es nur dann zulässig ist, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) aufzuzeichnen, sondern durch Rückrechnen aus dem Kassaendbestand und Kassaanfangsbestand zu ermitteln, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Eine solche Losungsermittlung mittels Kassasturz bedarf…
…Daher würde sich der Sicherheitszuschlag für diese Jahre erheblich reduzieren, wenn nicht überhaupt wegfallen. Kassaanfangsbestand und Kassaendbestand seien täglich ermittelt (und elektronisch gesichert) worden, entsprechende Ausdrucke würden für die Jahre ab 2006 vorliegen (s. auch die weitere Eingabe vom 21.5.2014). Das Bundesfinanzgericht hat…
…dass es nur dann zulässig ist, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) aufzuzeichnen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassaendbestand und Kassaanfangsbestand zu ermitteln, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Eine solche Losungsermittlung mittels Kassasturz bedarf…
…Im Rahmen des erstinstanzlichen Haftungsverfahrens wurden lediglich die Kassabuchauszüge für das Jahr 2007 vorgelegt. Demnach waren laufend Barmittel vorhanden, letztlich betrug der Kassaendbestand am 31. Dezember € 23.354,13. Am 13. Juli 2011 wurde zur Aufforderung der Abgabenbehörde erster Instanz die Gleichbehandlung aller Gläubiger…
…einer Brieftasche erfolgt wären, weshalb aus dem Kassasturz ohne Zurechnung der Ausgaben die Tageslosung nicht ermittelt werden könne. Unbestritten seien die Einnahmen dem Kassenendbestand abzüglich Wechselgeld zuzurechnen und so die Tageslosung zu ermitteln. Dies treffe auf den gegenständlichen Fall ebenfalls nicht zu. Die jeweiligen Kassiere…
…möglich sei. Diesen Ansprüchen würde die Buchhaltung der Berufungswerberin nicht genügen. Ihre Aufzeichnungen würden lediglich den als 'Tageslosung' bezeichneten Kassaendbestand eines Tages sowie 'Ausgaben' enthalten. Nachdem Tageskasse und Stahlkasse nicht ident seien, müssten Ausgaben die aus der Stahlkasse beglichen als Einlagen im Kassabuch aufgezeichnet werden…
4.3. Weitere Unterlagen / Begriffsdefinitionen / Inhalte Verfahrensdokumentation Bedienungsanleitung, Handbuch, Konfigurationsanleitung, Einrichtungsprotokolle und sonstige zur Kasse gehörende Organisationsunterlagen. Aus der Verfahrensdokumentation soll der Inhalt, Aufbau und Ablauf des Abrechnungsverfahrens und der Umfang der tatsächlichen Nutzung von etwaigen Teilprogrammen (zB integriertes Warenwirtschaftssystem) vollständig ersichtlich sein. Insbesondere muss…
5.2. Dokumentationsgrundlagen der Tageseinnahmen nach Kassengruppen Als Dokumentationsgrundlagen zur Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle sollten folgende Unterlagen entsprechend dem Kassentyp vorhanden sein: bei Kassen vom Typ 1 die Journalstreifen bei Kassen vom Typ 2 das elektronische Journal die Tagesendsummenbons (Z-Bons) die GT-Speicherstände bei Kassen…
4.2. Dokumentationsgrundlagen Folgende Unterlagen dienen der Dokumentation der Erfassung der Geschäftsvorfälle sowie der Prüfbarkeit von deren Vollständigkeit und Richtigkeit: 4.2.1. Ausdrucke Tagesabschluss- bzw. Tagesendsummenbon (Z-Bon, Z-Abschlag) Speicherabfrage der Tageserlöse, wobei nach der Abfrage der Speicher gelöscht (zurückgesetzt) wird bzw. die…
4. Begriffsdefinitionen In der Folge werden die Kassen in Typen eingeteilt, Dokumentationen näher beschrieben und verwendete Begriffe erläutert. 4.1. Kassen Um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung bzw. der Grundaufzeichnungen entsprechend bewerten zu können, werden bei Registrierkassen und PC-Kassensystemen die nachfolgenden Typen unterschieden: Kasse Typ…
5. Dokumentation 5.1. Dokumentationsgrundlagen und deren Bestandteile - Allgemeines Der Dokumentation dienen Ausdrucke und Daten. Zum Zweck der Prüfbarkeit sollen diese folgende Mindestangaben enthalten. 5.1.1. Ausdrucke Alle üblicherweise als Ausdrucke erzeugten Unterlagen sollen als Ausdrucke im Original vorgelegt werden. Tagesendsummenbons (Z-Bons, Z…
5.3. Weitere Unterlagen, welche für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind und aufbewahrt werden sollen Verfahrensdokumentation Die Verfahrensdokumentation ist Grundlage der Prüfbarkeit der Kasse und der von ihr erzeugten Dokumentationsgrundlagen (zB Handbuch, Bedienungsanleitung) Programmabrufe, Änderungen der Systemparameter, Druckeinstellungen Stammdatenänderungen, die für das Verständnis der Aufzeichnungen…