IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. RI über die Beschwerde des Herrn Ing. Bf, vertreten durch die StB1, StB2 und Partner GmbH, vom 24. März 2016 gegen die Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014 des Finanzamtes FA vom 29. Feber 2016 zu…
…Verpflichtung lt. Barbewegungs-VO unterlassen, jeden Kassaendbestand zum Zeitpunkt der Losungsermittlung am Ende des Arbeitstages und jeden damit im Zusammenhang stehenden Kassaanfangsbestand am Beginn des Arbeitstages für jede von ihm ermittelte Tageslosung in Bezug auf jede Kassa täglich zu erfassen, und die Unterlagen darüber aufzubewahren (§…
29.5.1.2 Stichtagsbewertungsvorschrift nach § 124b Z 185 EStG 1988 Rz 7734: Die Stichtagsbewertungsvorschrift des § 124b Z 185 lit. a EStG 1988 dient dazu, die depotführenden Stellen von Ermittlungs- und Aufzeichnungspflichten vor jenem Zeitpunkt, an dem der Kapitalertragsteuerabzug bei Neubestand - nach dem 31.12…
…dass es nur dann zulässig ist, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) aufzuzeichnen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassaendbestand und Kassaanfangsbestand zu ermitteln, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden. Diese Voraussetzung ist aber im vorliegenden Fall schon auf…
…dass es nur dann zulässig ist, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) aufzuzeichnen, sondern durch Rückrechnen aus dem Kassaendbestand und Kassaanfangsbestand zu ermitteln, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Eine solche Losungsermittlung mittels Kassasturz bedarf…
…Daher würde sich der Sicherheitszuschlag für diese Jahre erheblich reduzieren, wenn nicht überhaupt wegfallen. Kassaanfangsbestand und Kassaendbestand seien täglich ermittelt (und elektronisch gesichert) worden, entsprechende Ausdrucke würden für die Jahre ab 2006 vorliegen (s. auch die weitere Eingabe vom 21.5.2014). Das Bundesfinanzgericht hat…
…dass es nur dann zulässig ist, die bargeldmäßigen Betriebseinnahmen eines Tages nicht einzeln (mit einer Registrierkassa) aufzuzeichnen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassaendbestand und Kassaanfangsbestand zu ermitteln, wenn alle Barausgänge und die Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung). Eine solche Losungsermittlung mittels Kassasturz bedarf…
…Schreiben werden erstmals konkrete Einwendungen gegen die angeführten Sachbescheide erhoben, Änderungen beantragt und Begründungen nachgeliefert. Erstmals behauptete die Bw. dass "die Tageslosungen mittels einer vereinfachten Losungsermittlung den jährlichen durch Rückrechnung aus den Kassenend- und Kassenanfangsbeständen errechnet wurde". Dazu sei die Bw. gemäß Barverkehrsverordung (Anmerkung: BGBl…
24.2.526.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen Rz 1436: In der Liquidationseröffnungsbilanz wird das Abwicklungsanfangsvermögen dargestellt, das sich aus den steuerlichen Bilanzwerten des letztvorangegangenen Jahresabschlusses ergibt. Dabei handelt es sich also um jenes Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
6.7.1.3 Identitätspreisverfahren Rz 2313: Dieses Verfahren gewährleistet, dass dem einzelnen Wirtschaftsgut der konkrete Anschaffungspreis ggf. unter Berücksichtigung von Nebenkosten und Preisminderungen zugerechnet werden kann. Damit entspricht dieses Verfahren sowohl dem Grundsatz der Einzelbewertung als auch dem Realisationsprinzip. In der Praxis kann diese…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 17. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR AD Renate Pfändtner, vom 11. Juli 2000 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
4.8.4 Einlagenbewertung Rz 801: Nach § 6 Z 5 EStG 1988 sind Einlagen mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen. Eine Ausnahme davon gab es vor dem BBG 2011 nur für Beteiligungen iSd § 31 EStG 1988: Beteiligungen, deren Veräußerung nach § 31 EStG 1988…
29.5.1.1.3 Pauschaler Ansatz der Anschaffungskosten 29.5.1.1.3.1 Allgemeines Rz 7725: Die Bemessungsgrundlage für den KESt-Abzug bei Realisierungsvorgängen im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 wird in § 27a…
19a.3.6 Beispiel für die Kapitalkonten KapK I und KapK II bei Ergänzungskapital und Sonderbetriebsvermögen Rz 6039: Beispiel: UGB-Schlussbilanz AB-KG 31.12.2015 | AB-KG Schlussbilanz 31.12.2015 (Kapitalkonto = KapK I) = Eröffnungsbilanz 1.1.2016 | Aktiva |…
19a.3 Das maßgebliche Kapitalkonto - KapK I 19a.3.1 Zusammensetzung Rz 6033: Das Verlustausgleichspotenzial ist begrenzt durch das steuerliche Kapitalkonto des kapitalistischen Mitunternehmers (kap. MU) vor Verlustzuweisung, das sich aus folgenden Werten zusammensetzt: 1. Gesellschaftseinlage, soweit diese einbezahlt ist, 2. allfälliges Ergänzungskapital bei nachträglichem…
tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. Zudem muss festgestellt werden, dass die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei steht. Die Schätzung nach der Methode des unaufgeklärten Vermögenszuwachses wie hier, wo sehr genau der Vermögenszuwachs ermittelt worden ist, muss als dem Finanzamt bzw der Bp…
29.5.1.1.3.3 Ansatz im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Depot Rz 7729: Im Zeitpunkt eines realisierungsbedingten Ausscheides eines Wertpapiers aus dem Depot müssen für die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzugs die Anschaffungskosten des Wertpapieres der depotführenden Stelle bekannt sein. Zu diesem Zeitpunkt kommen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 17. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR AD Renate Pfändtner, vom 11. Juli 2000 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder OR Mag. Robert Posch, Gerald Rada und KomzlR. Friedrich Orth im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Zehetmayer am 28. Oktober 2003 über die Berufung der G GesmbH.,vertreten durch Dkfm…