…soll die Datenübermittlung nicht online, sondern ausschließlich im Weg der Datenstromübermittlung bzw. im Weg eines Webservices erfolgen. 2.2 Zu § 2 KapAbfl-DV : Teilnehmer des Kapitalabfluss-Meldegesetzes sind Kreditinstitute, Zahlungsinstitute sowie die ÖBFA. Die Teilnehmer können sich eines Dienstleisters bedienen, wenn diese ausreichende Gewähr für…
…entgegenstehen, nicht bekannt gegeben. ... Der Beschwerdeführer legt die Kopie der Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom 14. März 2016 zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes (Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung - KapAbfl-DV) GZ. BMF-010100/0003-VI/1/2016 vor und führt aus…
…August 1996 eröffnet oder eingegangen worden sind) vorlegen, zukünftig auch im Rahmen bestehnder elektronischer Systeme festzuhalten. Dies kann auch für Meldungen nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz von Bedeutung sein. Sofern der Vorleger auch als Depotinhaber identifiziert wurde, erfolgt eine Meldung an das Kontenregister. Die Datenstromübermittlung (siehe…
…§ 4 Abs. 1 (Finanzamt) bzw. § 4 Abs. 2 (Steuerpflichtiger) der Kontoregister-Durchführungsverordnung im Kontenregister nach. Beide Gutachter hätten bestätigt, dass das Ergebnis der Abfrage durch den Beschwerdeführer im Kontenregister mit jenem, das das Finanzamt erhalten habe, ident sein müsse. Wenn der Beschwerdeführer eine derartige Abfrage…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft vor dem Jahr 2002 in einer ausländischen Betriebstätte einen - in Österreich gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 ausgeglichenen - Verlust erlitten und erzielt diese Gesellschaft im Jahr 2002 (sonach ab Wirksamkeitsbeginn der § 48 BAO-Verordnung, BGBl. II Nr. 474/2002) in dieser…
Durch die Verordnung vom 31. Jänner 2001, BGBl. II Nr. 97/2001, wird auf der Grundlage von § 48 BAO der Inhalt des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000 umgesetzt. Darnach besteht u.a. für Inlandsbetriebstätten deutscher Unternehmer für ab 1998 anfallenden Verluste…
Die Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998 sieht vor, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufließenden Zinsen im allgemeinen verpflicht sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
Wird von deutschen und österreichischen institutionellen Investoren unter Einbringung bulgarischer Staatsanleihen (und unter Zwischenschaltung nationaler Holdinggesellschaften) eine niederländische Kapitalgesellschaft gegründet, die sich bemüht, diese Staatsanleihen in Aktien an jenen bulgarischen Gesellschaften umzutauschen, die im Rahmen des bulgarischen Privatisierungsprogrammes entstehen, dann kann zu der Frage, ob…
29.3 KESt-Abzug beim Wegzug 29.3.1 Allgemeines - Grundtatbestand Rz 7711: Bei der aufgrund des Eintritts von Umständen, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Wirtschaftsgutes im Sinne des § 27 Abs. 3 EStG 1988, eines…
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…
25.1.427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2…
Wird eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die zu 100% im Privatvermögen einer in Österreich ansässigen natürlichen Person steht, liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern…
Hat eine zu 100% im Eigentum einer deutschen KG (mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern) stehende inländische GmbH im Jahr 1 aus Gesellschaftsmitteln eine Kapitalerhöhung vorgenommen, dann stellt dies nach der Theorie der "Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der…
5.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015 Rz 466: Nach den Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 lit. c InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 lit. c ImmoInvFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, folgende Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens durch Verordnung…
Veräußert ein in Deutschland ansässiger österreichischer Staatsbürger seinen im Privatvermögen gehaltenen 33,33%igen Anteil an einer deutschen GesmbH, so ist der dabei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn in Österreich zum Veräußerungstag…
Hält eine in Österreich ansässige natürliche Person 100% der Anteile einer österreichischen GmbH, die ihrerseits zu 80% an einer deutschen GmbH beteiligt ist, und gewährt Deutschland der österreichischen Mutter-GmbH keine Vollentlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer, sondern wird die deutsche Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von…
27.8 Besteuerung mit dem Steuersatz von 25% (§ 37 Abs. 8 EStG 1988) 27.8.1 Sondergewinn im Sinne des § 11 Abs. 1 EStG 1988 § 11 Abs. 1 EStG 1988 ist mit Veranlagung 2003 außer Kraft getreten. 27.8.2 Ausländische Kapitalerträge 27.8.2…
Im Geltungsbereich des Artikels 11 der dem OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen wird nach der geltenden Verwaltungspraxis auf das Zuflussprinzip und nicht auf das Kausalitätsprinzip abgestellt (siehe EAS 2305 und EAS 2480). Diese Verwaltungspraxis hat sich zwar bei der Ertragsbesteuerung von Kapitalanlagen entwickelt, die einen laufenden…
Erzielt einer deutsche Immobilien-KG mit rund 200 Kommanditisten, die zwei österreichische Immobilien verwaltet, von einer österreichischen Bank Zinsertrag aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG…