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EStR 2000 Rz 6794.4.3.3 Behandlung von Entschädigungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

4.4.3.3 Behandlung von Entschädigungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern Rz 679a: 1. Die Entschädigungen fallen dem Grund nach unter § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988: Entschädigungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 16 EStG…

UFSK RV/0617-K/081. Ermittlung der Kalamitätseinkünfte bei Anwendung der jeweiligen LuF PauschVO. 2. Außerordentliche Waldnutzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2011Teil 1/2

…. . . b) Ermittlung der Kalamitätseinkünfte: Die Einnahmen aus außerordentlichen Waldnutzungen sind um die damit zusammenhängenden Betriebsausgaben einschließlich der in der gleichen Rechnungsperiode angefallenen direkten zurechenbaren Kulturkosten zu kürzen. Als mit den Einnahmen aus der Kalamitätsnutzung im Zusammenhang stehende Aufwendungen gelten: Materialkosten für Schlägerung, Löhne für die…

UFSK RV/0617-K/081. Ermittlung der Kalamitätseinkünfte bei Anwendung der jeweiligen LuF PauschVO. 2. Außerordentliche Waldnutzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2011Teil 2/2

…unterliegen lediglich die aus der Kalamitätsnutzung resultierenden Einkünfte dem begünstigten Steuersatz. Demzufolge sind die die Kalamitätseinkünfte übersteigenden Einkünfte mit dem Normalsteuersatz zu besteuern und erübrigt sich ein Eingehen auf das weitere Vorbringen des Bw., dass der laut vorgelegtem Gutachten als nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte jährlich…

LStR 2002 Rz 83812.4 Katastrophenschäden (§ 34 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

12.4 Katastrophenschäden (§ 34 Abs. 6 EStG 1988) 12.4.1 Allgemeines Rz 838: Der Gesetzesbegriff "Katastrophenschaden" im § 34 Abs. 6 EStG 1988 umfasst dem Grunde nach außergewöhnliche Schadensereignisse, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen, in der Regel verheerende Folgen…

UFSG RV/0758-G/091. Ermittlung der Einnahmen aus besonderen Waldnutzungen 2. Unentgeltlich vergebene Wildabschüsse (eines Forstwirtes) zum Zwecke der Erfüllung des Abschussplanes sind keine Entnahmen iSd. EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch SBT Steuerberatungs GmbH & Co KG, 8020 Graz, Metahofgasse 30, vom 2. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 3. September 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…

UFSG RV/0109-G/08Gewinnermittlung bei Einkünften aus Kalamitätsnutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009

…Einkünfte aus Kalamitätsnutzung in Höhe von lediglich 18.708,55 Euro angesetzt. Laut Bescheidbegründung seien bei der Ermittlung der Kalamitätseinkünfte auch die Erlöse aus Stockverkauf um die pauschalen Betriebsausgaben in Höhe von 20% zu kürzen. Dagegen wurde in der Berufung vom 11. Dezember 2007 vorgebracht…

BMF-010203/0290-VI/6/2014Klarstellung zur Kalamitätsnutzung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0290-VI/6/201401.09.2014

Zu Kalamitätsnutzungen und dauerhaften Nutzungen trotz Schädlingsbefall wird klargestellt, dass eine bloße Häufung von Kalamitätsnutzungen über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Anwendbarkeit der Begünstigung nach § 37 Abs. 6 EStG 1988 spricht. Auch aus dem Umstand, dass gegen einen/ein über einen längeren bis langen…

LStR 2002 Rz 83812.4.3 Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

12.4.3 Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen Rz 838b: Zu den Kosten für die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen zählen beispielsweise: Beseitigung von Wasser- und Schlammresten, Beseitigung des Schnees von Dächern einsturzgefährdeter Gebäude, Beseitigung von Sperrmüll sowie unbrauchbar gewordener Gegenstände, Raumtrocknung sowie Mauerentfeuchtung…

LStR 2002 Rz 83812.4.8 Finanzierung der Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.4.8 Finanzierung der Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden Rz 838g: Wird ein laufendes Einkommen erzielt, ist davon auszugehen, dass Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden aus diesem laufenden Einkommen bezahlt werden. Wird zur Finanzierung der steuerlich abzugsfähigen Kosten ein Darlehen aufgenommen, sind die auf…

LStR 2002 Rz 83812.4.2 Betroffener Personenkreis
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.4.2 Betroffener Personenkreis Rz 838a: Eine außergewöhnliche Belastung wegen der Beseitigung von Katastrophenschäden kann grundsätzlich nur jene Person geltend machen, die im Zeitpunkt des Schadensfalles Eigentümer des untergegangenen oder beschädigten Wirtschaftsgutes war. Ist der Eigentümer des untergegangenen oder beschädigten Wirtschaftsgutes eine unterhaltsberechtigte Person…

EStR 2000 Rz 1298–13045.5.3 Arbeitsplatzpauschale (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

5.5.3 Arbeitsplatzpauschale (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988) Rz 1298: Ab der Veranlagung 2022 ist die Berücksichtigung eines Arbeitsplatzpauschales möglich. Durch das Arbeitsplatzpauschale wird die betriebliche Komponente von wohnraumbezogenen Aufwendungen des Steuerpflichtigen, wie zB Strom, Heizung, Beleuchtung oder die AfA, berücksichtigt. Aufwendungen…

UFSW RV/1545-W/05Insoweit in den positiven Einkünften oder im Gesamtbetrag der Einkünfte ein Sanierungsgewinn (§ 36 Abs 1 EStG 1988) enthalten ist, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden (§ 2 Abs 2b Z 3 erster Teilstrich EStG 1988)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.11.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Mag. Wolfgang Tiwald, Mag. Robert Steier und KomzlR Oswald Heimhilcher im Beisein der Schriftführerin Monika Holub über die Berufung der TBG, vertreten durch Vienna CityTax Steuerberater GmbH, 1220…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

1. Allgemeines Zu den Einkünften aus besonderen Waldnutzungen gehören auch Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung), soweit der Steuerpflichtige nicht von der Möglichkeit des § 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…2 LuF-PauschVO 2015 anzuwenden. Die Anwendung eines Mischsatzes ist unzulässig, da die LuF-PauschVO 2015 einen Mischsatz nicht vorsieht. Ebenso ist im Falle der Teilpauschalierung die Ermittlung der Kalamitätseinkünfte auf Basis der tatsächlichen Betriebsausgaben unzulässig, da nach § 1 Abs. 1 LuF-PauschVO 2015 die…

EStR 2000 Rz 4171–417511.3.4 Abgrenzungsfragen zur Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

11.3.4 Abgrenzungsfragen zur Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung) Rz 4171: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 (4) Durch diese Verordnung werden nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge pauschal berücksichtigt. Nicht regelmäßig in den Betrieben anfallende Vorgänge (zB die Veräußerung…

UFSF RV/0265-F/11Katastrophenschaden durch starkregenbedingtes Hochwasser
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 23. Februar 2011, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 vom 2. Februar 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

  Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom…

LStR 2002 Rz 83812.4.7 Nachweis der Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.4.7 Nachweis der Aufwendungen Rz 838f: Für die steuerliche Berücksichtigung von katastrophenbedingten Aufwendungen ist es grundsätzlich erforderlich, dass dem zuständigen Finanzamt die von den Gemeindekommissionen über die Schadenserhebung aufgenommenen Niederschriften vorgelegt werden. Die in der Niederschrift getroffenen Schadensfeststellungen oder - bei Fehlen von Gemeindekommissionen…

EStR 2000 Rz 1012 Einkommen (§ 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

2 Einkommen (§ 2 EStG 1988) 2.1 Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG 1988) Rz 101: Die Aufzählung der Einkunftsarten in § 2 Abs. 3 EStG 1988 ist erschöpfend. Vermögenszugänge, die von dieser Bestimmung nicht umfasst sind oder die ausdrücklich als nicht steuerbar bezeichnet werden (zB die…