1.1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.
1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.
1.3. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Staat als dem, in dem der diesen Verkehrsdienst durchführende Unternehmer einen Unternehmenssitz oder eine Niederlassung hat.
1.2.3. KABOTAGE 1.2.3.1. Kabotageverbot Abgesehen von den Fällen des Abschnittes 1.2.3.2. ist die Kabotage (Abschnitt 1.1.4.) gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 12/98 verboten. 1.2.3.2. Kabotagefreiheit (1) Jeder gewerbliche Personenkraftverkehrsunternehmer…
…genannten Firma den bei dieser beschäftigten Kraftfahrer W in der Zeit zwischen dem 16. April 1997 bis Mitte Februar 1998 dazu bestimmt habe, diesen LKW zu den angeführten Kabotagefahrten zu verwenden, obwohl ihm der Umstand bekannt war, dass hiefür eine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung erforderlich gewesen wäre […
Es ist unternehmerisches Basiswissen, dass grundsätzlich bei der Verbringung von Waren (im gegenständlichen Fall den spruchgegenständlichen Sattelschlepper) in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft eine Eingangsabgabenschuld entsteht - ein Umstand, von dem man weiß, dass er unter gewissen Bedingungen legal vermieden werden kann. Es ist allgemein einleuchtend…
…6. Mit dieser Lizenz durften Transporte im grenzüberschreitenden Güterverkehr auf allen Verkehrsverbindungen durchgeführt werden. Während aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen Liechtenstein und Österreich ab 2007 Kabotagefahrten in Liechtenstein mit in Österreich zugelassenen Fahrzeugen grundsätzlich zulässig waren, wurde im Jahr 2008 dieses Abkommen von österreichischer Seite…
…Daher verstoße der § 7 Abs.2 Güterbeförderungsgesetz eindeutig gegen den europarechtlichen Grundsatz, dass Kabotagefahrten für Inhaber von gültigen EU-Lizenzen zugelassen seien, zumal diese Bestimmung ein grundsätzliches Verbot derartiger Verkehre mit nur einzelnen restriktiven Ausnahmen postuliere. Im Lichte des EU- Rechtes seien diese Ausnahmen jedenfalls…
…Grenzkontrollstelle Braunau durch Organe des Zollamtes Linz Wels einer Kontrolle unterzogen. In deren Verlauf stellte sich heraus, dass eine sog. "Kabotagefahrt", nämlich ein mit einem in einem Drittland zum Verkehr zugelassenen Zugfahrzeug stattfindender gewerblicher Warenbinnentransport, durchgeführt wurde. Der (obgenannte) Lenker des Zugfahrzeuges wies neben seinen…
…oder kein unmittelbarer Zusammenhang mit der in Rede stehenden Sachlage vorliegt: So erscheint die Frage, ob eine vorübergehende sporadische Kabotagefahrt durch einen EU-Lizenzinhaber in Österreich während eines Zeitraumes von 3 Monaten "europarechtswidrig" ist, wenn er auf diesen Fahrten kein Kontrollblatt nach der Kabotagekontrollverordnung mitführt…
3. Kabotage 3.1. Kabotageverbot (1) Abgesehen von den Fällen des Punktes 3.2. ist die Kabotage (Abschnitt 1.4.) gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 12/98 verboten. (2) Die Anlage 1 enthält eine Übersicht über die Verbote sowie über die mitzuführenden Dokumente…
3.2. Kabotagefreiheit (1) Jeder gewerbliche Personenkraftverkehrsunternehmer, der Inhaber einer Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 2.2.) ist, ist unter den in den folgenden Absätzen enthaltenen Voraussetzungen berechtigt, Kabotagebeförderungen durchzuführen. (2) Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 12/98 ist die Kabotagebeförderung für folgende Verkehrsdienste zugelassen: a…
3. Kabotage Die Durchführung von Kabotageverkehren (siehe Abschnitt 1.3.) durch Personenverkehrsunternehmer, die im Nicht-EU/EWR-Bereich niedergelassen sind, ist ausnahmslos verboten.
…Staaten, die nicht Mitglieder der CEMT sind, sind danach ebenso verboten, wie die Durchführung von Kabotagefahrten. Im Gegenstand hat der in Slowenien ansässige Bf. nach der Aktenlage zu Recht - wie sich dies aus den Akten ergibt - am 15. Februar 2004 in Treviso/Italien Waren geladen…
…und Staaten, die nicht Mitglieder der CEMT sind, sind danach ebenso verboten, wie die Durchführung von Kabotagefahrten. Im Gegenstand hat der in Slowenien ansässige Bf. zu Recht - wie sich dies aus den Akten ergibt - am 5. Dezember 2003 in Manzano/Italien Waren geladen, um diese…
…Verfahren weitgehend formfrei bewilligt hat, da von der Bf nicht bekannt gegeben wurde, dass beabsichtigt wird, Kabotagefahrten vorzunehmen. Die Nachweis- bzw Glaubhaftmachungspflicht der Bf entbindet die Zollbehörde zwar nicht, die materielle Wahrheit im Abgabenverfahren zu erforschen, ändert aber nichts daran, dass die Nachweispflicht oder zumindest…
…sich die Pilotiermaschine in der H-Straße befindet, ist noch nicht der zwingende Schluss zu ziehen, dass eine unzulässige Kabotagefahrt vorgenommen worden sei. Ebenso kann aus dem E-Mail des Fahrers auch nicht diese Conclusio gezogen werden. Die anonyme telefonische Anzeige hat die Behörde augenscheinlich…
…Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik] | ja | siehe die vorste- henden…
…Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik] | ja | siehe die vorste- henden…
…Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik] | ja | siehe die vorste- henden…