Die Arbeitsrichtlinie Jungrobben (VB-0331) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016
Die Arbeitsrichtlinie Jungrobben (VB-0331) stellt einen Auslegungsbehelf zu dem von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Einfuhrverbot für Jungrobben des Artenhandelsgesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz 2009 - ArtHG 2009), BGBl. I Nr…
…Zolltarif und Codierungen in e-zoll (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Verbote und Beschränkungen für Jungrobben sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0331 - Jungrobben" (VuB-Code "0331") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende…
…2) Die Einfuhr von Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) entgegen den in dieser Arbeitsrichtlinie wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung betreffend das Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus kann gleichzeitig auch einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr…
…Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen (Arbeitsrichtlinie Artenschutz, VB-0330) sind daher gegebenenfalls zusätzlich zu beachten. Das Einfuhrverbot für Felle von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) und für bestimmte daraus hergestellte Waren [Arbeitsrichtlinie Jungrobben (Einfuhrverbot), VB-0331] ist gegebenenfalls zusätzlich zu beachten. 1…
…Verordnung betreffend das Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus, BGBl. Nr. 248/1996, darstellen und damit gemäß § 8 Abs. 1 Z 6 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein. Auf die diesbezüglichen Regelungen in der Arbeitsrichtlinie Jungrobben (Einfuhrverbot) VB-0331 Abschnitt…
…Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft | VB-0331 | Jungrobben (Einfuhrverbot) | Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen…
… VB-0331, Arbeitsrichtlinie Jungrobben (Einfuhrverbot) Da das Einfuhrverbot für Pelzfelle und für Bekleidung und Bekleidungszubehör aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) sowohl im Warenverkehr mit Drittstaaten als auch innerhalb der Union gleichermaßen gilt, hat der BREXIT auf dieses…