…Forschungsbestätigung vorliegt, wesentlich von der Beschreibung in der Forschungsbestätigung ab, entfaltet diese keine Bindungswirkung (mehr); in diesem Fall ist im Rahmen eines Jahresgutachtens eine neuerliche Begutachtung durch die FFG erforderlich. Rz 8208o: Die FFG übt ihre gutachterliche Tätigkeit auf Grundlage des § 108c EStG 1988, des §…
…Forschung und experimentelle Entwicklung gemäß § 108c Abs 2 Z 1 EStG iHv 15.088,04 €. Im Jahresgutachten 2013/2014 (Wirtschaftsjahr: 1.2.2013 bis 31.1.2014) vom 30.6.2016 kam die Forschungsförderungsgesellschaft (in Folge: FFG) zum Schluss, dass die in der Anforderung…
…Forschung und experimentelle Entwicklung gemäß § 108c Abs 2 Z 1 EStG iHv 7.155,14 €. Im Jahresgutachten 2012/2013 (Wirtschaftsjahr: 1.2.2012 bis 31.1.2013) vom 4.9.2015 kam die Forschungsförderungsgesellschaft (in Folge: FFG) zum Schluss, dass die in der Anforderung…
…Forschung und experimentelle Entwicklung gemäß § 108c Abs 2 Z 1 EStG iHv 14.949,30 €. Im Jahresgutachten 2014/2015 (Wirtschaftsjahr: 1.2.2014 bis 31.1.2015) vom 25.7.2017 kam die Forschungsförderungsgesellschaft (in Folge: FFG) zum Schluss, dass die in der Anforderung…
…welches von der FFG noch nicht beurteilt worden sei. Es wurde um Weiterleitung zur Begutachtung der übermittelten Projektbeschreibungen an die FFG ersucht. Das zugrundeliegende Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) vom 30. Juli 2021 mit der Nummer ***Nr.*** beinhaltete lediglich das Projekt "***Projekt 1***" mit einer Bemessungsgrundlage…
…der Forschungsprämienverordnung, BGBl. II Nr. 515/2012). Im vorliegenden Fall war die Anforderung des "ersten" Jahresgutachtens durch die beschwerdeführende Gesellschaft ihrer Meinung nach insoweit unvollständig, als nur ein Projekt angegeben wurde. Der FFG wurden somit im Rahmen der Antragsmaske nicht alle Forschungsschwerpunkte bzw. Forschungsprojekte genannt…
…auch BFG 23.03.2015, RV/2100497/2014). Schon aus diesen Gründen gehen die sich auf die Richtlinien stützenden Beschwerdeausführungen ins Leere. Ungeachtet dessen kann eine gesetzlich geforderte Antragstellung, welche unabhängig von der Anforderung eines Jahresgutachtens bei der FFG (§ 108c Abs. 4 EStG 1988) zu…
…die nach dem 31.12.2011 beginnen, gilt im Zusammenhang mit der Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung (§ 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988) Folgendes: Ein Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist Voraussetzung für die Forschungsprämie (§ 108c Abs. 7 und Abs. 8 EStG 1988…
…Geltendmachung einer Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988 für 2021 iHv € 1,894.691,93 bei der belangten Behörde ein. Das von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH erstellte Jahresgutachten (***1***) zur Geltendmachung einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung (§ 108c Abs. 2 Z 1 iVm…
…zur Geltendmachung einer Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988 für 2020 iHv € 818.806,39 bei der belangten Behörde ein. Das von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH erstellte Jahresgutachten (J22F027619) zur Geltendmachung einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung (§ 108c Abs. 2 Z 1 iVm …
…1.2020 sei über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und er zum Masseverwalter bestellt worden. Das Jahresgutachten zur Geltendmachung der Forschungsprämie für das Jahr 2019 sei zwei Wochen nach Verfahrenseröffnung erstellt und dem Beschwerdeführer (Bf.) übermittelt worden, woraufhin die Forschungsprämie geltend gemacht wurde…
…2 Z. 1 EStG 1988 für eigenbetrieblichen und experimentelle Entwicklung für das Jahr 2012 i.H.v. € 92.399,15. Diesem Antrag war ein negatives Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft m.b.H. (FFG) vom 10.10.2013 vorausgegangen, in dem die als prämienbegünstigt beantragten Tätigkeiten…
…Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die beschwerdeführende Gesellschaft (Bf) beantragte am 23.01.2015 die Erstellung eines Jahresgutachtens durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für die Geltendmachung einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung betreffend das Wirtschaftsjahr vom 01.03.2013 bis 28…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe A . Im Beschwerdeverfahren dargestellter Sachverhalt: 1. Mit Jahresgutachten vom 27. Mai 2016 gab die Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) bekannt, dass die in der Anforderung der Bf. dargelegten Aktivitäten (nur) teilweise die inhaltlichen Voraussetzungen des …
…Entwicklung gemäß § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 eine Forschungsprämie in Höhe von 9.246,10 Euro. Laut Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (=FFG) vom 17.03.2015 erfüllten die gegenüber der FFG dargelegten Aktivitäten nicht die inhaltlichen Voraussetzungen des § 108c Abs. 2 Z EStG…
…bis zum Ablauf des diesem Wirtschaftsjahr drittfolgenden Wirtschaftsjahres. Nach Ablauf dieses Zeitraumes kann für dasselbe Forschungsprojekt gegebenenfalls ein neues Projektgutachten angefordert werden. Wie beim Jahresgutachten erfolgt die Beurteilung durch die FFG auf Grundlage der Angaben in der Anforderung des Gutachtens. Rz 8208p gilt sinngemäß. 33…
…Abs. 2 Z 1 EStG in Höhe von EUR 31.401,43 für 2017 beantragt wurde. Die Bf. übermittelte mit diesem Antrag eine Stellungnahme zum Jahresgutachten vom 4. Juli 2017 und die technische Projektbeschreibung 01/2017 "eb & ev"". In der Stellungnahme führte die Bf. aus…
…fand bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Außenprüfung statt, in welcher die Beschwerdeführerin aufgefordert wurde, bei der Forschungsförderungsgesellschaft entsprechende Jahresgutachten zur Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung für alle beschwerdegegenständlichen Jahre anzufordern. Dem kam die Beschwerdeführerin am 19. Dezember 2019 nach und nannte als Schwerpunkte oder…
…hat. An dieser Stelle wird auch festgehalten, dass das Projekt '***2***' erstmals im Gutachtensantrag für das Jahr 2014 dargestellt wurde. Das Jahresgutachten 2013 umfasste ausschließlich das Projekt '***1***'. Der Beschwerdeführerin waren die Bestimmungen des § 108c EStG bekannt, da auf Basis dieser Bestimmungen die Forschungsprämien 2014…
…EStG 1988 erfüllt. In einer Gesamtbeurteilung hielt die FFG folgendes fest: "Die Beurteilung der FFG hat auf Basis der Beschreibungstexte zu erfolgen, welche im Zuge der Beantragung des Jahresgutachtens zum angeführten Schwerpunkt/Projekt übermittelt werden. In diesem Zusammenhang wird von der FFG auf § 108c Abs…