…nicht vorausgesetzt wurden. Dieser weit gefasste Teilnehmerkreis weise bereits indiziell auf eine Reise mit allgemein interessierendem Programm hin. Aus welchen Gründen die Reise daher interessensmäßig nahezu ausschließlich auf den Teilnehmerkreis von Italienischlehrern beschränkt gewesen sein soll, lasse sich dem vorgelegten Reiseprogramm nicht entnehmen. Die Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw,Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes xxx betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage (Einkommen 2007) und die Höhe der Abgabe (festgesetzte Einkommensteuer 2007) sind der Steuerberechnung laut Begründung zur…
…dass und weshalb es sich bei diesen bzw. welchen Exkursionen um Programmpunkte gehandelt hätte, die nur Italienischlehrer (ob selbständig unterrichtend oder angestellt) und nicht auch andere Kulturinteressierte angesprochen hätten bzw. spezifisch auf sie ausgerichtet gewesen seien. Für die Referentin ist schon deshalb nicht zu erkennen…
…Inhalte/Ziele: Tuition in 3 groups (15 hours per week), Social programme (guided old town tour)". Pädagogische Wochen 2000 - Italienisch/Französisch: "Intensivsprachkurs und Entdeckung der Region "La Calabria" - Zielgruppe: Italienischlehrer - Fortgeschrittene, Zeit: Sonntag 27.8.2000 bis Dienstag 5.9.2000 (Anmerkung: falsche Zeitangabe), Lehrbeauftragte…
…im Rahmen von Fernstudien an der Universität Pisa den Master-Degree und an der Universität Siena den Doktor-Degree erworben. Sie sei als Rezeptionistin und Italienischlehrerin tätig gewesen, in den maßgeblichen Jahren sei sie vor allem Hausfrau und Mutter gewesen. Über die Beschwerde wurde erwogen…
…wurde dem Unabhängigen Finanzsenat gegenüber ebensowenig aufgezeigt wie der didaktische Wert der einzelnen Bücher (vgl. zu u.a. Literaturaufwendungen einer Italienischlehrerin die Berufungsentscheidung des UFS, RV/0094-F/09). Dass vom Bw allenfalls aus den Büchern Anregungen und Ideen für die berufliche Tätigkeit gewonnen werden…
Übernimmt ein italienischer Wissenschaftler jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA-Italien ein, so dass bei dieser Gestaltung ( 1…
Gemäß Artikel 20 DBA-Italien sind italienische wissenschaftliche Lehrkräfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn sie sich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend in Österreich aufhalten, um an einer Universität oder an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der…
In Österreich ansässige Personen, die als Universitätslektoren an italienischen Hochschulen eine Lehrtätigkeit entfalten, sind nach Maßgabe des Artikels 20 des DBA-Italien (wenn die in dieser Bestimmung vorgesehene Zweijahresfrist der Lehrtätigkeit nicht überschritten wird) in Italien von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Wird in einem solchen Fall…
Ist ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler für die Dauer von zwei Jahren an einer staatlichen italienischen Universität als Gastlektor tätig, dann sind seine hiefür bezogenen Vergütungen gemäß Artikel 20 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens von der italienischen Besteuerung freizustellen und unterliegen der Besteuerung in Österreich; diese…
Gemäß Artikel 20 DBA-Italien sind italienische Lehrkräfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn sie sich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren vorübergehend in Österreich aufhalten, um an einer Universität oder an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der Sinn dieser…