…zu berechnenden und abzuführenden Lohnsteuer bewirkt. Indem der Arbeitnehmer im Rahmen des Erörterungstermins grundsätzlich bestätigte, neben den offiziellen Lohnüberweisungen für seine Arbeitsleistungen auch weitere Zahlungen in bar erhalten zu haben, sind die Voraussetzungen für die direkte Inanspruchnahme des Arbeitnehmers zur Haftung für die Lohnsteuer erfüllt…
…Anrechnung einer Lohnsteuer anzusetzen. Zu Ihren Einwendungen betreffend § 83 EStG ist auszuführen, dass unabhängig von § 83 Abs. 3 EStG eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers gemäß § 83 Abs. 2 Z 4 EStG zulässig ist, wenn eine Veranlagung auf Antrag durchgeführt wird. Sie haben eine Erklärung abgegeben…
…EStG15, § 82 Tz 1). Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers zur Haftung steht im Ermessen der Behörde (Doralt, § 82 Tz 2, mit Judikatur- und Literaturnachweisen). Eine solche Ausnahme - der Arbeitnehmer wird als Steuerschuldner für die Lohnsteuer in Anspruch genommen - stellen die Fälle einer Pflichtveranlagung nach § 41 Abs…
…Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 Z 1 und 4 oder Abs. 3 EStG 1988 vorliegen (Veranlagungstatbestände), steht einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht entgegen. Vom Arbeitgeber nachgeforderte Lohnsteuer kann erst dann bei der Veranlagung des Arbeitnehmers angerechnet werden, wenn diese tatsächlich (wirtschaftlich gesehen) vom Arbeitnehmer getragen…
…Nach § 83 Abs. 1 EStG 1988 ist der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist allerdings in den im § 83 Abs. 2…
…Nach § 83 Abs. 1 EStG 1988 ist der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist allerdings in den im § 83 Abs. 2…
…Kostenersatzes des Arbeitnehmers für private Aufwendungen nicht anwendbar ist. Grundsätzlich kann zwar auch ein in Folgejahren tatsächlich geleisteter Kostenersatz den Sachbezug mindern, wenn bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Sachbezugs eine wirksame (und nicht bloß iSv § 23 BAO zum Schein abgeschlossene) Kostenersatzvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und…
…einer Inanspruchnahme des Arbeitnehmers bei nachweislichen Schwarzlohnzahlungen mit der Begründung, dass ein Haftungsbescheid an den Dienstgeber aufgrund dessen Insolvenz ins Leere gehen würde, genannt. Vorlageantrag gemäß § 264 BAO vom 18.04.2017 Mit dem Vorlageantrag wurde die Unrichtigkeit der Beschwerdevorentscheidung in Form der Wiederholung des…
…Ebenso stand die Berechtigung der Abgabenbehörde zur Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 außer Streit. Zwar sieht § 83 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 für Fälle einer Pflichtveranlagung des Arbeitnehmers nach § 41 Abs. 1 EStG 1988 die Möglichkeit einer unmittelbaren Inanspruchnahme des Arbeitnehmers vor…
…lagen ursprünglich aufrechte Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung im Sinne des § 41 Abs. 2 EStG 1988 vor. Diese Anträge wurden mit Schreiben vom 3. April 2006 zurückgezogen. Für das Jahr 1999 lag ein Antrag von vornherein nicht vor. Aus diesem Grunde kommt die direkte Inanspruchnahme der Bw…
…vom Arbeitnehmer ersetzt wurde. Gemäß § 82 EStG 1988 haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Der Umstand, dass die Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 Z 1 und 4 oder Abs. 3 vorliegen, steht einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers…
…Für die Vertretungskosten des Arbeitnehmers vor dem Behindertenausschuss für Niederösterreich sowie auch für die außergerichtliche Beratung, wird ein Zuschuss zu den Anwaltskosten von pauschal € 19.000,00 brutto gewährt, wobei dieser mit der Juli Abrechnung 2009 zur Auszahlung kommt. VIII. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich…
…zu dem Schluss, dass im Falle einer zwingenden gemeinsamen Versteuerung der Tatbestand des "gleichzeitigen Zufließens zweier oder mehrerer lohnsteuerpflichtiger Pensionsbezüge" iSd § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 nicht verwirklicht wird, und selbst das Ausstellen eines weiteren Lohnzettels eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers iSd § 83…
…Berufungen wurde erwogen: Beim Lohnsteuerabzug ist der Arbeitnehmer nach § 83 Abs. 1 EStG 1988 Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist nur in den im …
…Siehe auch Rz 263. Ist die Verwendung des Pendlerrechners für den Arbeitnehmer nicht möglich (insbesondere weil die Wohnadresse im Ausland liegt), hat der Arbeitnehmer für die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales und des Pendlereuro auf dem amtlichen Formular L 33 die Erklärung über das Vorliegen der entsprechenden…
…Dienstverhältnis. Nach § 83 Abs 1 EStG 1988 ist der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist allerdings in den im § 83 Abs…
…Heranziehung zur Haftung für ausstehende Lohnsteuer ist festzuhalten, daß gemäß § 78 Abs. 1 EStG 1988 der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehalten hat. Es wäre ihre Pflicht gewesen, für eine zeltgerechte Lohnsteuerabfuhr Sorge zu tragen. Sie hingegen haben die Abfuhr der angeführten…
…das Gesellschaftsverhältnis, nicht aber das Geschäftsführer- oder Angestelltenverhältnis, veranlasst. Folglich könne die Bürgschaftsverpflichtung auch nur der Gesellschaftereigenschaft des Bf. und nicht seiner Arbeitnehmer- oder Geschäftsführereigenschaft zugerechnet werden. Dementsprechend entzögen sich aber die Zahlungen aus der übernommenen Bürgschaft einem Abzug als Betriebsausgaben iSd § 4 Abs. 3…
…die Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 Z 1 und 4 EStG 1988 vorliegen, steht einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht entgegen. Der Arbeitgeber ist daher zur Einbehaltung und Abfuhr von auf laufende und sonstige Bezüge entfallende LSt für seine Arbeitnehmer verpflichtet. Wurde der Arbeitnehmer bereits nach…
…Pflichtveranlagung ist die Erfassung weiterer Einkünfte, die Korrektur unrichtiger Besteuerungsgrundlagen (VwGH 18.11.08, 2006/15/0320) oder die Ermittlung des insgesamt zutreffenden Steuersatzes. Dadurch kommt es zu einer ausnahmsweisen Inanspruchnahme des Arbeitnehmers als Steuerschuldner (§ 83 Abs 2 Z 1). Sie ist nur in den…