B.6.1.8. ZulassungImport von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991) B.6.1.8.1. Allgemeines Rz 930: Bei Gebrauchtfahrzeugen, die unmittelbar aus dem übrigen Unionsgebiet in das Inland gebracht werden und die bereits im übrigen Unionsgebiet zum Verkehr zugelassen…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Über die Frage, ob § 6a Abs. 6 NoVAG 1991 auch bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus einem EWR…
…Steuerpflicht bei Fahrzeuglieferungen im Binnenmarkt dargestellt werde. Im Entscheidungsbaum Lieferer: Unternehmer, Abnehmer: Unternehmer oder Privatperson (keine Erwerbsbesteuerung) folge die Lösung: umsatzsteuerpflichtig (Differenzbesteuerung). Daher sei Import von Gebrauchtfahrzeugen nach Österreich nicht erwerbsteuerpflichtig, weshalb jedenfalls die Differenzbesteuerung anzuwenden sei. Am 28. Februar 2006 langte eine berichtigte (Anm…
…Unabhängige Finanzsenat judiziert, dass die oa. Ungleichbehandlung die Anwendung des § 6a NoVAG nicht ausschließen kann (siehe dazu auch Fischerlehner, NoVA: Anwendung des Bonus-Malus-Systems bei Import von Gebrauchtfahrzeugen, UFSjournal Nr. 5/2010, S 195 ff): Die gesetzliche Regelung zur Erhebung der Abgabe nach § 6a…
…Unabhängige Finanzsenat judiziert, dass die oa. Ungleichbehandlung die Anwendung des § 6a NoVAG nicht ausschließen kann (siehe dazu auch Fischerlehner, NoVA: Anwendung des Bonus-Malus-Systems bei Import von Gebrauchtfahrzeugen, UFSjournal Nr. 5/2010, S 195 ff): Die gesetzliche Regelung zur Erhebung der Abgabe nach § 6a…
…Normverbrauchsabgabe soll auch in jenen Fällen erhoben werden, in denen dem Entstehen der Normverbrauchsabgabepflicht kein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang vorausgegangen ist (z.B. beim Import von nach § 40 des Zollgesetzes als Übersiedlungsgut zoll- und einfuhrumsatzsteuerbefreiten Kraftfahrzeugen). Das Finanzamt hat somit zwar das wirtschaftspolitische Ziel, nämlich dass Neufahrzeuge…
…August 2009, BMF-010220/0230-IV/9/2009, Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 bei Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, wurde folgende Rechtsansicht vertreten: "6a.6. Übergangsregelungen für das Bonus-Malus-System gemäß § 6a NoVAG 1991 Rz 631 Voraussetzung für die Anwendbarkeit…
…Malusbetrag ergibt. Die Malus-Beträge sind im Rahmen dieser Berechnung im Verhältnis der tatsächlichen Werte der Kraftfahrzeuge im Zeitpunkt des Imports des Gebrauchtfahrzeuges zu aliquotieren. Bei einem Import von Neuwagen aus dem Ausland sowie beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus Drittstaaten IST keine Aliquotierung bzw. keine…
…und stützte sich dabei auf Rz 631 der NoVA-Richtlinien: Auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 4. August 2009 sei beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet das Bonus-Malus-System bei der Ermittlung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 6a NoVAG nicht anzuwenden…
…Während nämlich für Neuzulassungen beim Import ins Inland die NoVA "inklusive der CO2-Besteuerung" auf alle Neufahrzeuge gleichermaßen greife und letztlich ohne Preisverzerrung auf die Konsumenten überwälzt werden könne, gelte dies für gebrauchte Fahrzeuge nicht, da schon im Inland zugelassene Gebrauchtfahrzeuge nicht der CO2-Besteuerung…
…6a NoVAG per Saldo ein Abschlag (im Betrag von 25 €) von der wertabhängigen Grundabgabe ergeben hatte. Abgesehen davon, dass eine derart geringe wertunabhängige Komponente der Abgabe praktisch keinen Einfluss auf die Preisbildung hat, wirkt ein wertunabhängiger Bonus, der beim Import von Gebrauchtfahrzeugen gewährt wird…
…Juni 2010 in Kraft getreten. Schon zuvor aber wurde von den Finanzämtern ein durch Zuschläge im Sinne des § 6a NoVAG per Saldo errechneter "Malus" insoweit nicht vorgeschrieben, als er einen proportional zum Wertverlust des Gebrauchtfahrzeuges ermittelten Betrag überschritten hätte. Eine protektionistische Wirkung des "Bonus-Malus…
…Steuerschuld erhöhende oder reduzierende Fixbeträge sind analog zur Vorgehensweise beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet zu berücksichtigen (Haller, Normverbrauchsabgabegesetz, § 12a Rz 30). Während bei der NoVA-Grundabgabe (§ 6 NoVAG 1991) der Tarif auf den Restwert des Gebrauchtfahrzeuges (ohne Umsatzsteuer- und NoVA-Komponente) angewendet…
…Normverbrauchsabgabe soll auch in jenen Fällen erhoben werden, in denen dem Entstehen der Normverbrauchsabgabepflicht kein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang vorangegangen ist (z.B. beim Import von nach § 40 des Zollgesetzes als Übersiedlungsgut zoll- und einfuhrumsatzsteuerbefreiten Kraftfahrzeugen).“ Daraus erschließt sich, dass der Zuschlag in den genannten Fällen deshalb…
…der Rechtssache Rs C-402/09, Ioan Tatu, bereits geklärt ist. Beim Import von Gebrauchtfahrzeugen ist für die Berechnung der Steuer immer jene Rechtslage anzuwenden, die im Zeitpunkt der ausländischen Erstzulassung des betroffenen Fahrzeuges in jenem EU-Mitgliedstaat gilt, in das das Fahrzeug verbracht wurde…
…aaO, § 12a Rz 29). Die Steuerschuld erhöhende oder reduzierende Fixbeträge (zB Abzugsposten nach § 6 Abs. 3) sind analog zur Vorgehensweise beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet zu berücksichtigen (Haller, aaO, § 12a Rz 30). Im Zuge eines Vorhalteverfahrens gab das Finanzamt dem BFG bekannt…
…im Erlass vom 17.12.2009, BMF-010220/0317-IV/9/2009, dargestellte und somit vertretbare Rechtsauffassung gestützt, dass beim Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, die vor dem 01.07.2008 zugelassen wurden, das Erheben eines Malus-Betrag gemäß § 6a NoVAG 1991 zulässig…
…Urteiles in der Rs Weigel/Weigel und zu eklatanten Wettbewerbsvorteilen bei Lieferungen von aus der EU eingeführter Fahrzeuge führen. Aus diesem Grund ist das EuGH-Urteil auch nur und seinem Tenor entsprechend auf Importe von Gebrauchtfahrzeugen durch Privatpersonen anzuwenden. Nach Ansicht des Gerichtes war durch…
…Unabhängige Finanzsenat judiziert, dass die oa. Ungleichbehandlung die Anwendung des § 6a NoVAG nicht ausschließen kann (siehe dazu auch Fischerlehner, NoVA: Anwendung des Bonus-Malus-Systems bei Import von Gebrauchtfahrzeugen, UFSjournal Nr. 5/2010, S 195 ff): Die gesetzliche Regelung zur Erhebung der Abgabe nach § 6a…
…ausgesprochen worden, dass der NoVA-Zuschlag bei der erstmaligen Zulassung zum Verkehr von importierten Gebrauchtfahrzeugen im Inland diskriminierend wirke, gegen Art. 90 EG verstoße und damit gemeinschaftsrechtswidrig sei. Dabei ging der EuGH noch von der - aufgrund des erstgenannten Urteils nunmehr überholten - Ansicht aus, dass bei…