Die Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334) wurde im Hinblick auf die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2012 abgeändert (siehe VB-0334 Anlage 1). Bundesministerium für Finanzen, 3. Jänner 2012
Die Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…
…März 2010 Aufgaben der Zollverwaltung. Diese Aufgaben umfassen in Bezug auf die durch die Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 geregelten Verbote nicht nur die Ein- oder Durchfuhr von Katzen- und Hundefellen und Produkten, die solche Felle enthalten, in das oder durch das Zollgebiet der GemeinschaftUnion…
…Verwendung eines der nachstehend angeführten Synonyme nicht automatisch, dass es sich um Hauskatzen oder Haushunde handelt. Diese Synonyme stellen vielmehr Indikationen für Verdachtsmomente dar, die bei der Zollabfertigung (Abschnitt 2) entsprechend zu würdigen sind. Synonyme für Hundefelle: Asian Jackal, Asian Wolf, Asiatic Raccoon, Asiatischer Waschbär…
2. Gegenstand 2.1. Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr (1) Katzen- und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, dürfen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 in der GemeinschaftUnion weder in Verkehr gebracht noch in die GemeinschaftUnion ein bzw…
3. Ausnahmen (1) Nicht erfasst vom Einfuhrverbot sind Sendungen ohne kommerziellen Charakter, die im persönlichen Gepäck der Reisenden enthalten sind, und zwar in den Grenzen, die für die Gewährung einer Zollbefreiung (Reisefreigrenze gemäß Artikel 41 der Zollbefreiungsverordnung) festgelegt sind (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld…
…Gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 Katzen- oder Hundefelle oder Produkte, die solche Felle enthalten, einführt, ausführt oder in Verkehr bringt. Dazu ist…
…nachstehend angeführten Waren und KN-Codes in Betracht kommen, sofern es sich um Katzen- oder Hundefelle oder Produkte handelt, die solche Felle enthalten. Unter das Verbot fallen auch Waren mit Applikationen oder Teilen aus Katzen- und Hundefellen oder Waren, auf denen solche Felle angebracht sind: …
…| Tellereisenverordnung | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | VB-0334 | Katzen- und Hundefelle | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz | VB…
…Vereinigten Königreich, ausgenommen Nordirland. VB-0334, Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle Da das Verbot des Inverkehrbringens und der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, sowohl im Warenverkehr mit Drittstaaten als auch innerhalb der Union gleichermaßen gilt, hat…
…über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang V | Y919 | Kennnummer für Chemikalien gemäß Artikel 2 (3) der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 | Y922 | Keine oder andere Felle als Katzen- und Hundefelle, die in der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 (ABl…