Übernimmt ein portugiesisches Unternehmen die Reinigung von einigen österreichischen Hotels (Zimmerreinigung, Toiletten- und Nasszellenreinigung, Bettwäsche und Handtuchwechsel, Reinigung der Stiegenhäuser, des Restaurantbereiches, der Hallenbäder, Saunaanlagen usw.) und wird das Personal hiezu aus Portugal nach Österreich entsandt (6 Monate Aufenthalt in der Sommersaison und 4…
Hat ein österreichisches Hotel ein deutsches Gebäudereinigungsunternehmen (AG) mit den Hotelreinigungsdiensten betraut, wobei das deutsche Unternehmen zu diesem Zweck in Österreich ansässige Arbeitskräfte einstellt, hängt die Frage des Umfanges der steuerlichen Verpflichtungen des deutschen Unternehmens in erster Linie davon ab, ob dem deutschen Unternehmen zur…
…der Bw. geschätzte 20 Wochenstunden auf Tätigkeiten für die Zimmervermietung. Die Arbeiten sind zum Teil vor Ort im Hotel zu verrichten (z.B. Mieterkontakte, Mietenabrechnung mittels handschriftlicher Kassenbelege, Hotelreinigung, Austausch der Bettwäsche und Handtücher, zum Teil im Büro- und Wohngebäude, W1 (z.B. waschen, trocknen…
…nicht auszuschließen, dass die Bf. die Begriffe "Einnahmen" und "Einkünfte" durcheinandergeworfen hat. Die Aussage der Bf., ihr sei aus der Hotelreinigung lediglich ein minimales Einkommen verblieben, ist jedenfalls nicht objektivierbar, weil die zweite involvierte Person X. im Verfahren leider nicht befragt werden kann. Abgesehen von…
Schließt eine deutsche Kapitalgesellschaft, die ein Reinigungsunternehmen betreibt, mit einer inländischen Handelskette eine Vereinbarung, derzufolge in sämtlichen Filialen der Kette wöchentlich an sechs Tagen jeweils für 2 bis 3 Stunden die Reinigung übernommen wird, so wird nach der derzeitigen österreichischen Verwaltungspraxis noch nicht die im…