…4.2.3 Konsularische Vertretung Rz 320: Bestimmungen über die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Mitglieder der von Berufskonsuln (ausgewiesen durch einen gelben Lichtbildausweis des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - "gelbe Legitimationskarte") geleiteten ausländischen konsularischen Vertretungen in Österreich und der Honorarkonsuln sind im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen…
…gelben Legitimationskarten ausgestattet, die vom BM für Auswärtige Angelegenheiten ausgestellt werden (die gelben Legitimationskarten werden allerdings nicht nur den begünstigten Berufskonsuln sondern auch den nicht begünstigten Honorarkonsuln ausgefolgt). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen entfällt bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH…
…54/2021; ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen mit Amtssitz in Österreich sowie die im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder ausländischer Vertretungsbehörden. Honorarkonsulate und Honorarkonsuln sind nicht von der Befreiung erfasst. Im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder einer ausländischen Vertretungsbehörde sind berechtigt, alle zwei…
…mVSt) befreit. Honorarkonsuln genießen keine diesbezüglichen Privilegien. Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden genießen zwar insgesamt weniger Privilegien als die zuvor genannten Personen, sind jedoch ebenso wie diese von der Kraftfahrzeugbesteuerung befreit. Angestellte internationaler Organisationen sind aufgrund der jeweiligen Amtssitzabkommen zum…
…Diplomaten; höherrangige Angestellte internationaler Organisationen) | Ja | Orange | Berufskonsuln | Ja | Gelb | Honorarkonsuln | Nein | Grün | Angestellte oder Sachverständige internationaler Organisationen oder Einrichtungen | KfzSt - nein mVStmvSt - ja - ja (Sachverst.- nein) | Blau | AlleAlle andere Personen, die in…
…von Ersatzfahrzeugen. 11.1.2. Personenkreis Die Befreiung kann nur von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich geltend gemacht werden (Botschaften, von Berufs- oder Honorarkonsuln geleitete Konsulate). Begünstigt sind demnach nur ausländische Vertretungen in Österreich, nicht aber solche in anderen Mitgliedstaaten…
…dauernder Übertragungssperre abgabenfrei. 11.2.2. Personenkreis Die Befreiung kann von in Österreich akkreditierten ausländischen Diplomaten und Berufskonsuln (nicht auch Honorarkonsuln) sowie von im gemeinsamen Haushalt lebenden (= haushaltsangehörigen) Familienmitgliedern geltend gemacht werden. Haushaltsangehörige Familienmitglieder sind alle Personen, die mit dem Hauptberechtigten verwandt oder verschwägert…
…Rang stehende Mitglieder der ausländischen Vertretungsbehörden (§ 1 Abs. 1 Z 2 IStVG). Honorarkonsulate und Honorarkonsuln sind nicht von der Befreiung erfasst. Rz 357: Von der Normverbrauchsabgabe sind demnach befreit: Die Lieferung von Kraftfahrzeugen an Vergütungsberechtigte iSd § 1 Abs. 1 Z 1 IStVG für ihren amtlichen…
…deren haushaltsangehörige Familienmitglieder | orange | orange | ja (Abschnitt 11.2.) | 19996… | Honorarkonsuln | gelb | - | keine | 19997… | Angestellte von Internationalen Organisationen | grün | grün | ja (Abschnitt 11.4.) | deren haushaltsangehörige Familienmitglieder | nein…
…Da das Wiener Übereinkommen als Kodifikation von Völkergewohnheitsrecht anzusehen ist, gelten die Befreiungen auch gegenüber Staaten, die nicht Vertragsstaaten des Übereinkommens sind. Auch Honorarkonsuln sind von der Einkommensteuer auf Bezüge, die sie vom Entsendestaat für ihre Aufgabe erhalten, befreit ( DKMZ § 1 Rz 28/1). Fallen…
Betreut ein in Italien ansässiger selbständiger Konsulent den österreichischen, deutschen und schweizerischen Markt für ein Unternehmen in San Marino, dann unterliegen die bezogenen Konsulentenhonorare nur dann der Besteuerung in Österreich, wenn der Konsulent unter Nutzung einer österreichischen Betriebstätte tätig wird. Einer vom sanmarinesischen Auftraggeber in…