Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
§ 49 Abs.2 FinStrG Finanzordnungswidrigkeiten im Sinne des § 49 Abs.1 lit.a leg.cit mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte der nicht entrichteten Abgabenbeträge geahndet, weshalb die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall nach § 21 Abs.1 und 2 FinStrG angedrohte höchstmögliche Geldstrafe ATS 12…
…tatsächlich erbrachten Leistungen, und macht es keinen Unterschied, ob es sich dabei um Baggerarbeiten, wo die Bereitstellung von eigenen Betriebsmitteln weder behauptet noch nachgewiesen wurde, oder um Holzschlägerungsarbeiten, wo angeblich Betriebsmittel wie Traktor, Rückewagen und Kleinwerkzeuge von Herrn Postl selbst bereitgestellt wurden, handelt, stellt diese…
…für Erdarbeiten, als Deichgräber und Holzschlägerer. Der verwendete Bagger ist Eigentum des Bw welcher auch sämtliche Kosten trägt und wird von Herrn P. nur für Arbeiten beim Bw verwendet. Entlohnt wird Herr P. nach geleisteten Stunden. Herr P. übernimmt für den Bw weiters Holzschlägerarbeiten, für…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Der Bw. betrieb ein Holzschlägerungsunternehmen. Während der Betätigung im Betrieb erlitt er im Jahr 2001 einen schweren Arbeitsunfall, wobei ihn ein Baum an der Schulter traf, dabei wurde das Schlüsselbein gebrochen und der Brustkorb geprellt…
6.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst Rz 403: Für Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.752 Euro jährlich. Für Forstarbeiter mit Motorsäge: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als…