…Beherrschungsquote nicht zu erfolgen. Gemeinsam mit der unmittelbaren Beteiligungsquote der A-GmbH an der X-GmbH von 30% erfüllt die A-GmbH hinsichtlich der X-GmbH den Beherrschungstatbestand (Beherrschungsquote 100%). Die Hinzurechnungsquote der A-GmbH an der X-GmbH ("CFC") beträgt 51%, weil diese unmittelbar…
…2 bis 4 KStG 1988 sinngemäß erfüllt sind und kein Ausnahmefall gemäß § 10a Abs. 8 KStG 1988 vorliegt. In diesem Fall erfolgt die Hinzurechnung der Passiveinkünfte nach Maßgabe von § 10a Abs. 5 KStG 1988 in sinngemäßer Anwendung der Regelung über die Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß…
…der gesamten Einkünfte in diesem Beurteilungszeitraum (280.000/880.000 = 31,82%). Es kommt trotz isolierter Überschreitung der Drittelgrenze auch im Wirtschaftsjahr 2019 zu keiner Hinzurechnung. Rz 1248ca: In den verlängerten Beurteilungszeitraum sind auch Wirtschaftsjahre einzubeziehen, die vor dem 1.1.2019 begonnen haben…
…1988 (siehe dazu bereits Rz 1248ay) sinngemäß anzuwenden. Dementsprechend sind - entsprechend der Methodik bei der Ermittlung des Einkommens für Zwecke der Niedrigbesteuerung - auch die hinzurechnungspflichtigen Passiveinkünfte separat nach den für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften maßgeblichen Gewinnermittlungsvorschriften zu ermitteln. Es ist dabei in einer Nettobetrachtung der positive…
…eines Typenvergleichs mit einer inländischen Körperschaft vergleichbar sind und deren Sitz im Ausland liegt. Dies gilt auch für eine doppelt ansässige ausländische Körperschaft mit Ort der Geschäftsleitung im Inland. Eine sinngemäße Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung auf eine doppelt ansässige inländische Körperschaft ergibt sich aus § 10a Abs…
…10a Abs. 9 Z 2 KStG 1988 weiterhin zur Anwendung. Beispiel: Die inländische M-GmbH ist an der niedrigbesteuerten ausländischen Z-GmbH ("CFC") beteiligt. Die von der Z-GmbH erzielten Gewinne unterlagen bei der M-GmbH der Hinzurechnungsbesteuerung; Ausschüttungen dieser Gewinne erfolgten nicht. Die M…
…periodenübergreifende Anrechnung, weil die Ausschüttung grundsätzlich aus dem erwirtschafteten Vorjahresgewinn der Tochtergesellschaft resultiert. Rz 1248gb: Anrechenbar ist nur jene nachgewiesene und entrichtete (Teil-)Körperschaftsteuer, welche bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf die hinzugerechneten Passiveinkünfte bzw. beim Methodenwechsel auf die Ausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft entfällt. Als Nachweis…
…eingegangen werden. 3.1.2. Hinzurechnung von Umsätzen Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Hinzurechnung von EUR 19.000,- im angefochtenen Umsatzsteuerbescheid 2014 zu Recht erfolgte. Diese Hinzurechnung durch die belangte Behörde gründete sich auf die Rechnungen Nr. 14.04 (Teilbetrag von EUR 4…
…auf; in einem erließ sie - unter Hinzurechnung der Einkünfte wie zuvor dargelegt - ebenfalls jeweils datierend mit 14.10.2021 neue Sachbescheide für den Streitzeitraum. Mit Eingabe vom 12.11.2021 erhob die steuerlich vertretene Bf. gegen alle Sachbescheide das Rechtsmittel der Beschwerde und begründete diese…
…EStG | 59.654,96 | | | Kursgewinn | 531,68 | 9.397,16 | 12.354,85 | Hinzurechnung | 60.186,64 | 9.397,16 | 12.354,85 | Steuerliche Auswirkungen | | |  …
…und in der Beschwerdevorentscheidung nach Ansicht des Bf. nicht berücksichtigt worden und durch die Hinzurechnung sei eine Doppelerfassung erfolgt. Die Mangelhaftigkeit des Rechnungswesens werde nicht bestritten und die die Sicherheitszuschläge betreffenden Steuern seien bereits entrichtet worden. Die Hinzuschätzung gemäß § 184 BAO dürfe nicht den Charakter…
…die Kosten der Vertragserrichtung und -abwicklung zu informieren. Dass dem vorliegenden Vertrag derartige Informationen nicht zu entnehmen sind, vermag eine Hinzurechnung dieser Leistung zur Bemessungsgrundlage nicht zu verhindern, zumal der Begriff der Gegenleistung nicht nach der äußeren Form bzw. dem strengen Wortlaut des jeweiligen Vertrages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Herbert Schober BA in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr.NN, über die Beschwerde vom 13. Jänner 2015 gegen den vorläufigen Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 18. Dezember 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache XY, vertreten durch die Z Steuerberatungs GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 11. November 2013 betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2012 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für…
…Antrag des Bw. wurden Steuerberatungskosten in Höhe von 535,50 € nicht als Sonderausgaben abgezogen. Mit Bescheid vom 7.2.2007 wurden die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2007 und Folgejahre festgesetzt. Dagegen wurde mit Schriftsatz vom 8.3.2007 berufen. Die Hinzurechnung gem. § 102 Abs…
…Fall, dass das Besteuerungsrecht für die in der Steuererklärung unter Kz 380 angeführten Einkünfte Österreich zukommt. Hinsichtlich der gegenständlich zu klärenden Rechtsfrage der Hinzurechnung eines Betrages von € 8.000,00 beim zu versteuernden Einkommen wurde bereits betreffend das Jahr 2005 ein zweitinstanzliches Berufungsverfahren abgeführt…
…von 8.000 € hinzuzurechnen ist (§ 102 Abs 3 EStG). Genau dies hat das Finanzamt getan. Sein Vorgehen in Bezug auf den Hinzurechnungsbetrag entspricht daher dem Gesetz und auch dem EG-Vertrag (vgl. VwGH vom 30.3.2011, 2007/13/0105; EuGH 12.6.2003…
…Steuerzone teilweise unberücksichtigt bleiben. Aus Vereinfachungsgründen sollen aber auch beschränkt Steuerpflichtige in Höhe von 2.000 € an der existenzsichernden Null-Steuerzone teilnehmen. Dies wird durch die Hinzurechnung eines Betrages von 8.000 € zur Bemessungsgrundlage erreicht. Im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen, die ihre Haupteinkünfte in…
…entlohnt worden sei. Nach den Feststellungen der BP bestehe grundsätzlich ein Entgeltanspruch des Geschäftsführers gegenüber seiner Gesellschaft, wobei für eine Hinzurechnung nach § 7 Z 6 GewStG dem Umstand der Bezahlung der von der Gesellschaft zu leistenden Vergütung über eine zwischengeschaltete Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine…
Die Ur-Bestimmungen des § 8 Z 5 und Z 6 dGewStG 1936 würden eine Hinzurechnung nur für Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art anordnen, die für eine Beschäftigung des Ehegatten des Unternehmers oder Mitunternehmers im Betrieb bzw. von einem im § 2 Abs. 2 Z 2…