…gehe es nämlich um eine sogenannte Hausantennenanlage, nicht um einen der herkömmlichen frei stehenden Handymasten. Solche Hausantennenanlagen könnten aber für sich alleine gar nicht bestehen, vielmehr würden die Infrastruktur und insbesondere auch die Versorgungseinrichtungen des Gebäudes mitbenutzt werden. Eine Hausantennenanlage wie im vorliegenden Fall sei…
…gehe es nämlich um eine sogenannte Hausantennenanlage, nicht um einen der herkömmlichen frei stehenden Handymasten. Solche Hausantennenanlagen könnten aber für sich alleine gar nicht bestehen, vielmehr würden die Infrastruktur und insbesondere auch die Versorgungseinrichtungen des Gebäudes mitbenutzt werden. Eine Hausantennenanlage wie im vorliegenden Fall sei…
Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von deutschen Gesellschaften Gemeinschaftsantennenanlagen, die auf deutschen Gebäuden montiert worden sind und von der deutschen Steuerverwaltung nicht als Gebäudeteile (nicht als unbewegliches Vermögen) beurteilt werden, und sind diese Anlagen an die Inhaber der in solchen Gebäuden bestehenden Wohn- und Betriebsräumlichkeiten vermietet…
Errichtet ein deutsches Unternehmen für ein österreichisches Telekommunikationsunternehmen eine Vielzahl von Sendestationen (Sendemasten auf Dächern oder in eigens errichteten Senderschutzbauten), wobei die Errichtung der einzelnen Sendestation nur rund 2 bis 3 Wochen in Anspruch nimmt und das Errichtungsnetz sich über ganz Österreich erstreckt, dann ist…