…Aus dieser Tätigkeit hat der Bw. in den Jahren 2000 bis 2002 unecht von der Umsatzsteuer befreite Erlöse erzielt. In den Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen der Streitjahre brachte er unter den sonstigen Ausgaben jeweils ein "Pauschale gemäß HandelsvertreterVO" in Abzug, und zwar im Jahr 2000 mit…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe 1. Streitpunkt Strittig ist, ob einkommensteuerlich bei Vorliegen einer unechten Umsatzsteuerbefreiung das Handelsvertreter-Pauschale mit oder ohne Vorsteuerpauschale anzusetzen ist. 2. Verfahrensablauf 2.1. Der Beschwerdeführer, im folgenden "der Bf.", betrieb im Jahr 2021 als Einzelunternehmer…
…1 BAO wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts. Dies deshalb, da das Betriebsausgabenpauschale vom Finanzamt lediglich iHv. ATS 80.000,00 und nicht mit ATS 89.600,00 anerkannt worden sei und der Bescheid somit in Widerspruch zur HandelsvertreterVO stehe. Das Betriebsausgabenpauschale sei als Nettogröße zu verstehen…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
Weitet eine in Deutschland ansässige Vertriebsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit dadurch auf Österreich aus, dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt…
Artikel 19 Vertretungsmacht (1) Im Verkehr mit den Zollbehörden hat der Zollvertreter anzugeben, dass er für Rechnung der vertretenen Person handelt und ob es sich um eine direkte oder eine indirekte Vertretung handelt. Eine Person, die nicht angibt, dass sie als Zollvertreter handelt, oder die…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich und in Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die…
…Der Vertreter seinerseits muss über keine Betriebsstätte im Inland verfügen. Der ständige Vertreter kann sowohl nichtselbständig als auch selbständig tätig sein (zB Angestellter, selbständiger Handelsvertreter), ebenso kann eine juristische Person ständiger Vertreter sein. Unter Umständen kann auch ein Pächter die beschränkte Steuerpflicht für den Verpächter…
…dann der Fall, wenn bei Errichtung einer Betriebstätte (in der dann alle jene Funktionen ausgeübt werden, die der Handelsvertreter tatsächlich wahrnimmt) sich das Erfordernis ergeben sollte, eine Aufteilung der vom Lieferanten aus seinen Exportgeschäften erzielten Gewinne in einer Art und Weise vorzunehmen, dass hiedurch im…
2.2.3.6. Vertreterbetriebsstätten Rz 335: Die Grundsätze des AOA light gelten auch für Vertreterbetriebsstätten im Sinn von Art. 5 Abs. 5 OECD-MA (Rz 271 ff). Auch im Fall eines ständigen Vertreters, der als Vertreterbetriebsstätte zu qualifizieren ist, muss daher eine Funktionsanalyse angestellt…
Abschnitt 2 Zollvertretung Artikel 18 Zollvertreter (1) Jede Person kann einen Zollvertreter ernennen. Zulässig ist sowohl die direkte Vertretung, bei der der Zollvertreter im Namen und für Rechnung einer anderen Person handelt, als auch die indirekte Vertretung, bei der der Zollvertreter im eigenen Namen, aber…
…als Handelsvertreter in den neuen deutschen Bundesländern vertritt, dann unterliegen sowohl die als Fixum als auch als Provision ausgezahlten Bezüge grundsätzlich der deutschen Besteuerung. Allerdings ist zu beachten, dass gemäß Art. 9 Abs. 1 DBA-Deutschland ein österreichisches Besteuerungsrecht insoweit erhalten bleibt, als der Handelsvertreter…
6.1.9 Vertreter Rz 406: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.190 Euro jährlich. Der Arbeitnehmer muss ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Zur Vertretertätigkeit gehört sowohl die Tätigkeit im Außendienst, als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als…
…zwar im eigenen Namen, aber für fremdes Interesse auftritt. Dies hat zur Folge, dass nicht nur ein Dienstnehmer oder ein selbständiger Handelsvertreter, sondern auch ein im eigenen Namen auftretender Kommissionär ständiger Vertreter des Kommittenten ist, da auch ihm die Verpflichtung obliegt, nicht im eigenen Interesse…
Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…
…keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese Beurteilung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch auf deutscher Seite die gleiche Auffassung vertreten wird…
Sind Angestellte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft in Österreich in der Weise tätig, dass sie österreichische Zahnärzte aufsuchen und dort Bestellungen für Produkte der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn…
Sind in Deutschland ansässige selbständige Handelsvertreter mit dem Produktvertrieb für deutsche Auftraggeber in Deutschland betraut und beabsichtigen sie ihre Aktivitäten auf Österreich auszuweiten, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland…