…der belangten Behörde nicht in der Weise erkannt werden, weil die haftungsrelevanten Umsatzsteuerbeträge von der GmbH selbst gemeldet wurden und bei Selbstbemessungsabgaben kein Bescheid ergangen sei. Im Haftungsverfahren habe der Bf. über deren Unrichtigkeit keine Einwendungen erhoben. Hinsichtlich der Lohnabgaben seien dem Haftungsbescheid die maßgeblichen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, vom 30. November 2017, gegen den Haftungsbescheid des (vormaligen) Finanzamtes Baden Mödling, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 30. Oktober 2017 betreffend Inanspruchnahme in Höhe von EUR…
…beweisen könne, nie in die Lage gekommen zu sein, über finanzielle Mittel der ***GmbH in Liqu.*** zu disponieren. Der von der Antragstellerin im Haftungsverfahren zu erbringende Nachweis, keine abgabenrechtliche Pflichten verletzt zu haben, weist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art auf, insbesondere im…
…vom 10. Juni 2020 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 12. Mai 2020, GZ N-1, betreffend Wiederaufnahme des Haftungsverfahrens gemäß § 303 BAO zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***2***, die Richterin***1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 11. Oktober…
…dem BF im Haftungswege vorgeschrieben. Dies ergibt sich aus den vorliegenden Verwaltungsakten des GPLA-Prüfungsverfahrens der Gesellschaft, dem Abgabenkonto der Gesellschaft sowie den Akten des Haftungsverfahrens des BF, sowie den Ausführungen des Vertreters des BF in der mündlichen Verhandlung vom 26.07.2018. Auch im…
…wenn der Haftungsinanspruchnahme ein an die Gesellschaft gerichteter, Bindungswirkung auslösender, Bescheid vorangegangen ist - in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend zu machen (siehe u.a. die Erkenntnisse des VwGH vom 25.9.2001, 2001/14/0109 , vom 09.11.2011…
…wenn der Haftungsinanspruchnahme ein an die Gesellschaft gerichteter, Bindungswirkung auslösender, Bescheid vorangegangen ist - in einem gemäß § 248 BAO durchzuführenden Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend zu machen (siehe u.a. die Erkenntnisse des VwGH vom 25.09.2001, 2001/14/0109, vom 09.11.2011…
…nicht nachgekommen, insbesondere sei der Nachweis der Gleichbehandlung der Gläubiger nicht erbracht worden. Unter Hinweis auf § 248 BAO sei die Richtigkeit der der Haftung zugrundeliegenden Abgabenbescheide im Haftungsverfahren nicht zu prüfen. Gemäß § 103 BAO könnten im Einhebungsverfahren ergehende Erledigungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur…
…sei. Zum einen habe dieser bereits eine Stellungnahme abgegeben (Eingabe vom 2.6.2015), zum anderen sei nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Haftungsverfahren nicht zu prüfen, ob eine allenfalls an den Abgabengläubiger geleistete Zahlung nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung anfechtbar gewesen wäre. Ebenso…
Zur haftungsgegenständlichen Lohnsteuer, die vom Gleichbehandlungsgebot ausgenommen ist, wies bereits das Finanzamt zutreffend auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hin. Reichen die einem Vertreter zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die Entrichtung der auf die ausbezahlten Löhne entfallende Lohnsteuer aus, darf der Geschäftsführer gemäß…
…des Haftungsbescheides (§ 224 BAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis im Beschwerdeverfahren festgelegt. Sache des erstinstanzlichen Verfahrens war es, die Haftung für Umsatzsteuer…
…dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (VwGH 28.5.2008, 2006/15/0322 mwN). Wenngleich im Haftungsverfahren die den Vertreter treffende besondere Behauptungs- und Beweispflicht einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre…
…1 BAO annehmen dürfe. Da der Bf. auf den Vorhalt vom 8.7.2013 nicht reagiert habe und solcherart seiner qualifizierten Mitwirkungspflicht im Haftungsverfahren nicht nachgekommen sei, sei er zur Haftung für die offenen Abgabenschulden der GmbH heranzuziehen. Zur Vermeidung eines Abgabenausfalles sei die Haftungsinanspruchnahme…
…somit also auch der Erklärungspflicht Kapitalertragsteuer nicht entsprochen worden wäre. Die dem Haftungsverfahren zugrundeliegenden Abgabenbescheide wurden dem Berufungswerber dabei nicht zur Kenntnis gebracht. Gegen den angeführten Haftungsbescheid erhob der Berufungswerber fristgerecht Berufung. Begründet wurde diese im Wesentlichen mit Einwendungen gegen die dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenbescheide…
…Bw., vom 27. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. April 2010 betreffend Wiederaufnahme des Haftungsverfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 7…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten Hofrat Mag. Johann Fischerlehner über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wolfgang Kellermair, 4600 Wels, Simonystraße 44, vom 11. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz, vertreten durch Alexandra Blüml, vom 8. April 2010 betreffend…
…dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (VwGH 28.5.2008, 2006/15/0322 mwN). Wenngleich im Haftungsverfahren die den Vertreter treffende besondere Behauptungs- und Beweispflicht einerseits nicht überspannt und andererseits nicht so aufgefasst werden darf, dass die Behörde jeder Ermittlungspflicht entbunden wäre…
…worden seien. Die Berufung gegen die diesbezüglichen Abgabenbescheide erscheine ebenfalls nicht sehr erfolgversprechend. Im Übrigen sei über die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Haftungsverfahren auch nicht abzusprechen. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 8.4.2005 Berufung erhoben. Dass die Berufung wenig erfolgversprechend erscheine, sei…
…für die Konkursgläubiger zu erwarten ist und somit auch die Finanzverwaltung mit den angemeldeten Konkursforderungen leer ausgehen wird. Es kann daher von einer gänzlichen Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten ausgegangen werden. Im Haftungsverfahren ist es Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte…