…teleologischen Betrachtungsweise ergebe. Doralt betone ausdrücklich, dass sich aus dem Gesetz die Auffassung aus dem Lohnsteuerprotokoll nicht entnehmen lasse. "Auch leitende Angestellte erfüllen ein betriebsbezogenes Gruppenmerkmal (ausdrücklich offen gelassen im Erkenntnis das VwGH vom 18.10.1995, 95/13/0062). Insbesondere Mitarbeiterbeteiligungen iSd § 3 Z…
…für die Steuerfreiheit nach § 3 Abs. 1 Z 15a EStG geforderte Gruppenmerkmal sei somit nicht gegeben. Entsprechend dieser Feststellung erhöhte der Prüfer die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer (LSt), den Dienstgeberbeitrag (DB) und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2008, 2009 und 2010 um…
19a.2 Voraussetzungen (§ 67a Abs. 2 EStG 1988) 19a.2.1 Sachliche Begründung Rz 1125e: Das Gruppenmerkmal (siehe Rz 75 und 76) ist für die Inanspruchnahme der Begünstigung nicht maßgeblich, dh. die Anteile können auch einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden, die keine Gruppe darstellen. Wird die…
41b Mitarbeiterprämie 2025 (§ 124b Z 478 EStG 1988) Rz 1403e: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern im Kalenderjahr 2025 eine Mitarbeiterprämie bis maximal 1.000 Euro steuerfrei gewähren. Das Gruppenmerkmal ist für die Steuerbefreiung nicht maßgeblich, dh. die Mitarbeiterprämie kann auch nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden, ohne…
…abgegeben. Voraussetzung dieser abgabenfrei abgerechneten Mitarbeiterbeteiligungen ist, dass dieser Vorteil allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern gewährt wird. Das Gruppenmerkmal für die Mitarbeiterbeteiligung für die Kalenderjahre 2009 bis 2012 wurden vom Arbeitgeber folgendermaßen definiert: Jeder Vollzeit Mitarbeiter (Angestellter), mit Ausnahme des angestellten Geschäftsführers…
…einbezahlt worden. Der Gewinnanteil beschränke sich nur auf die Verzinsung zu diesem Sparbuch. Ein entsprechender schriftlicher Vertrag liege beim Finanzamt auf. Das Gruppenmerkmal sei "geringfügig beschäftigte Frauen". "Merkmale einer Fremdüblichkeit sind nicht erkennbar. Die Verzinsung der stillen Beteiligung mit einem Sparbuch" mache insofern Sinn, als…
…bzw. bis zum Wechsel in eine andere Gruppe gewährten steuerbefreiten Bezüge keinen Einfluss. Nach dem Wechsel in eine andere Gruppe steht die Steuerbefreiung für diesen Arbeitnehmer aber nur dann zu, wenn das Gruppenmerkmal für die neue Gruppe wieder erfüllt ist. Siehe auch Beispiele Rz 10076.
… alle Arbeiterinnen, nicht jedoch Angestellte; alle Innendienstmitarbeiterinnen mit Kindern bis zum 6. Lebensjahr. Das Gruppenmerkmal ist nicht erfüllt, wenn nur bestimmte Personen oder leitende Angestellte den Zuschuss erhalten. Nach dem Zweck der Bestimmung ist aber eine Gruppenbildung nach sozialen Merkmalen zulässig, sodass zum Beispiel nur…
…seiner Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 vor, weil die Betriebsbezogenheit (zB Gruppenmerkmal, Hinterlegung, Fristen und Kontrolle und Vollziehung durch den Arbeitgeber) nicht gegeben ist. Außerdem liegt keine Zukunftssicherung des Arbeitgebers vor, wenn bisher regelmäßig vom Arbeitnehmer geleistete…
…Unter Gruppen von Arbeitnehmern sind grundsätzlich Großgruppen oder abgegrenzte Berufsgruppen zu verstehen (vgl. Rz 76). Das Gruppenmerkmal ist nicht erfüllt, wenn willkürlich nur bestimmte Personen eine Gewinnbeteiligung erhalten oder die Mitarbeitergewinnbeteiligung eine individuelle Leistungsbelohnung darstellt. Die Höhe der Gewinnbeteiligung kann, sofern die übrigen Voraussetzungen des …
…dass Herr ***2*** ***3*** in den Jahren 2013 bis 2016 EUR 1.460,00 jährlich als Mitarbeiterbeteiligung (stille Beteiligung) steuerfrei erhielt. Auf die Nachfrage des Prüfers zum Gruppenmerkmal teilte die steuerliche Vertretung mit, dass die Voraussetzung für die Gruppendefinition wie folgt gelautet hat: "Jeder Dienstnehmer…
…erhöhen und davon Lohnabgaben abzuführen. 2. Die Bezahlung von Verkehrsstrafen durch den Dienstgeber im Jahr 2009 und 2010 stelle einen Sachbezug dar. In Beantwortung einer Anfrage des GPLA-Prüfers zum Gruppenmerkmal teilte die steuerliche Vertretung des Bf. mit E-Mail vom 16.7.2012 mit…
…ausgeschlossen wären, dem Gesetz lasse sich nicht entnehmen, dass leitende Angestellte generell keine Gruppe im Sinne dieser Bestimmung wären, leitende Angestellte könnten sehr wohl ein betriebsbezogenes Gruppenmerkmal erfüllen, vor allem deshalb, weil Mitarbeiterbeteiligungen in erster Linie für leitende Angestellte in Betracht kämen und, wären sie…
… 3 Abs. 1 Z 15 lit. c EStG 1988 definiert Welchen Arbeitnehmern ist konkret der Vorteil gewährt worden, welche betriebsbezogenen Gruppenmerkmale sind für diese gegeben (siehe auch die ständige Judikatur des VwGH, wie etwa das Erkenntnis vom 18 10 1995, 95/13/0062)? Wie lasse…
…3 Abs. 1 Z. 15 lit.c) EStG 1988 mit der Begründung abgelehnt, dass die Voraussetzung der "Gruppenmerkmalserfüllung" nicht gegeben sei, da "die leitenden Angestellten eines Unternehmens als solche keine Gruppe sind". Dem ist folgendes zu entgegnen: 1) Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass…
…eingeräumt worden seien. Bereits aus dieser Textierung ergebe sich ein Abweisungstatbestand, da leitende Angestellte eines Unternehmens keine Gruppe im Sinne des § 3 EStG 1988 bilden könnten. Die Gruppenmerkmale müssten betriebsbezogen sein (vgl. VwGH 5.5.1982, 3003/80; VwGH 18.10.1995, 95/13/0062…
…81) (2004) Ein Arbeitgeber gewährt allen MitarbeiterInnen als zukunftssichernde Maßnahme Beiträge zu einer Erlebensversicherung. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der jeweiligen Gehaltsstufe (Gruppenmerkmal wird erfüllt). Bei Übertritt in eine höhere Gehaltsstufe erhöht sich daher auch die Prämie (zB von 150 Euro auf 200…
…setzt eine Begünstigung für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern voraus, dass "die unterschiedliche Vorgangsweise aus der ausgeübten Tätigkeit sachlich begründbar und nicht willkürlich ist; die Gruppenmerkmale müssen betriebsbezogen sein, um eine unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen" (VwGH 28.5.2002, 96/14/0019). Als Gruppenbildungskriterien kommen…
…Gesellschaft, wie es in den §§ 179 bis 187 UGB niedergelegt wurde. 4.3. Gruppenmerkmal 4.3.1. Die Steuerbegünstigung des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 verlangt, dass der Arbeitgeber den Vorteil allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer gewähren muss…
…zu verstehen, die nach betriebsbezogenen Merkmalen zusammengefasst werden können. Die Begünstigung für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern setzt voraus, dass die unterschiedliche Vorgangsweise sachlich begründbar und nicht willkürlich ist; die Gruppenmerkmale müssen betriebsbezogen sein, um eine unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen (vgl. z.B. VwGH 28…