…liegende - Bescheid nach § 188 BAO vom 10. Februar 1997 würde mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehlen und könnte dieser somit keine normative Kraft entfalten. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid würde eine neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO darstellen…
…liegende - Bescheid nach § 188 BAO vom 10. Februar 1997 würde mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehlen und könnte dieser somit keine normative Kraft entfalten. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid würde eine neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO darstellen…
…gemäß § 188 BAO vom 10. Februar 1997 fehle mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter. Diese mittels des Bescheides vom 7. Mai 2008 vorgenommene Qualifizierung als Nicht-Bescheid, der keine Rechtswirkungen entfalten könne, stelle eine als tauglichen Wiederaufnahmsgrund anzusehende neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs…
…Grunde liegenden - Bescheid nach § 188 BAO vom 10. Februar 1997 fehle mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter und könne dieser somit keine normative Kraft entfalten. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar…
…Grunde liegenden - Bescheid nach § 188 BAO vom 10. Februar 1997 fehle mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter und könne dieser somit keine normative Kraft entfalten. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar…
…Grunde liegenden - Bescheid nach § 188 BAO vom 10. Februar 1997 fehle mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter und könne dieser somit keine normative Kraft entfalten. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar…
…Grunde liegenden - Bescheid nach § 188 BAO vom 10. Februar 1997 fehle mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter und könne dieser somit keine normative Kraft entfalten. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar…
…Grunde liegenden - Bescheid nach § 188 BAO vom 10. Februar 1997 fehle mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter und könne dieser somit keine normative Kraft entfalten. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar…
…Finanzamtes vom 8. Jänner 1999 mangels eines konkreten Bescheidadressaten und einer rechtskräftigen Zustellung als Nichtbescheid keinerlei Rechtswirkung entfalten könnte, als unzulässig zurückgewiesen worden. Mangels eines rechtskräftigen Grundlagenbescheides für das Jahr 1991 und Folgende sei somit die seinerzeitige Festsetzung der Einkommensteuer des Bw. ohne tauglichen Rechtsgrund…
…BAO (wonach die Verjährung auch solchen Abgabenfestsetzungen nicht entgegenstehe, die von der Erledigung eines Grundlagenbescheides abhängig seien) komme nach der Rechtsprechung in Fällen, in denen die Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Feststellungsbescheid erfolge, weil dieser einen Nichtbescheid darstelle, nicht zur Anwendung (VwGH 30.5.2012…
…BAO (wonach die Verjährung auch solchen Abgabenfestsetzungen nicht entgegenstehe, die von der Erledigung eines Grundlagenbescheides abhängig seien) komme nach der Rechtsprechung in Fällen, in denen die Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Feststellungsbescheid erfolge, weil dieser einen Nichtbescheid darstelle, nicht zur Anwendung (VwGH 30.5.2012…
…Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2014 bis 2016 intendierten Erledigungen vom 20.11.2017 keine Rechtswirksamkeit erlangt. Da es sich bei letzteren um Nichtbescheide handelt, hat es an tauglichen Grundlagenbescheiden gefehlt, um die Bescheide betreffend Einkommensteuer für 2014 bis 2016 gemäß § 295 Abs…
…Nichtbescheid handelt, hat es an einem tauglichen Grundlagenbescheid gefehlt, um den Bescheid betreffend Einkommensteuer für 1997 gemäß § 295 Abs 1 BAO abzuändern. Im Erkenntnis vom 24.11.1998, 93/14/0203, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass im Fall einer unzulässigen, weil auf Grundlage von Nichtbescheiden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. RE, G, (Rechtsnachfolgerin: Mag. B) vertreten durch Dr. P, vom 19. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 21. Dezember 2006 gemäß § 295 Abs. 1 BAO vom betreffend Einkommensteuer für den…
…Mistelbach erlassene „Feststellungsbescheid" sei jedoch ein Nichtbescheid, da in diesem Feststellungsverfahren der Wiederaufnahmebescheid aufgehoben worden und somit der Sachbescheid aus dem Rechtsbestand ausgeschieden sei. Der angefochtene Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 basiere auf einen nicht rechtskräftigen Grundlagenbescheid. Zudem sei das Recht auf Festsetzung…
…des Einkommensteuerbescheides 1997 gemäß § 295 BAO am 20. Dezember 2006 herangezogen wurde, ins Leere gegangen ist, weil es sich dabei um einen Nichtbescheid handelt. Damit hat jedoch ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt, um den bereits erlassenen Bescheid betreffend Einkommensteuer 1997 gemäß § 295 Abs. 1 BAO abzuändern.…
…Dezember 2006. Hinsichtlich der Nichtanerkennung der Einkünfte aus Gewerbetrieb an der BB wurde in der Berufung folgendes begründend vorgebracht: Eine Maßnahme nach § 295 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung)…
…wenn ein Grundlagenbescheid nachträglich (somit nach Zustellung des abgeleiteten Bescheides) erlassen oder abgeändert wird und wenn dieser nachträgliche Bescheid dem Adressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam ist (VwGH 06.04.1995, 93/15/0088). Im Falle einer unzulässigen, auf Grundlage von Nichtbescheiden erfolgten Änderung gemäß…
…des § 295 BAO erfolgte Änderung der bereits rechtskräftig veranlagten Einkommensteuer. Beantragt wird eine ersatzlose Aufhebung der bekämpften Bescheide. Begründung: Eine Maßnahme nach § 295 BAO setzt die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (zB "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so…
…ein Nichtbescheid sei. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im ,Sinne des § 303 Abs. 1 lit. B BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmsgrund zu qualifizieren. Wenn selbst der bescheiderlassenden Behörde die Tatsache nicht bekannt gewesen sei, dass der Grundlagenbescheid…