…Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft gewährt werden. Für den anderen Teil ist jedoch die Grunderwerbsteuer zu erheben. Wird ein Grundstück in eine Gesellschaft eingebracht und besteht die Gegenleistung nicht nur in der Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern wird ein Teil des eingebrachten Vermögens in…
…fällt nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz, selbst dann nicht, wenn der Betrag der mitübertragenen Schuld oder Last den dreifachen Einheitswert des Grundstückes überschreitet. Liegt der Betrag über 50 Prozent des gemeinen Wertes des Grundstückes, ist die Grundstücksübertragung entgeltlich und unterliegt somit dem Grunderwerbsteuergesetz und nicht dem…
…nach § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG iHv 75.000 Euro zur Gänze (max. bis zur Höhe der anteiligen Gegenleistung) zu. Für einen darüber hinausgehenden Betrag ist die Grunderwerbsteuer vorzuschreiben. Beträgt die anteilige Gegenleistung weniger als 75.000 Euro steht die Befreiung gem. § 5a Abs…
18.3.2 Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer und Stiftungseingangssteuer (§ 24 Abs. 5 EStG 1988) Rz 5695: Wurde eine betriebliche Einheit iSd § 24 Abs. 1 EStG 1988 innerhalb der letzten drei Jahre vor der Veräußerung oder Aufgabe der betrieblichen Einheit erworben und infolge des…
…in der Beschwerdesache A.B. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.7.2019, ErfNr. Nummer, betreffend Grunderwerbsteuer beschlossen: Die Beschwerde und der Vorlageantrag werden gemäß § 256 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) und § 264 Abs. 4 lit. d BAO für gegenstandslos…
…24. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 21. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer 13.05.2015 Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer: 10-***Erf***/2015, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…24. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 21. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer 13.05.2015 Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer 10-***/2015, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…24. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 21. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer 13.05.2015 Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer: 10-***Erf***/2015, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…über die Beschwerde vom 24. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 21. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer 13.05.2015, Steuernummer ***BF1StNr3***, Erfassungsnummer: 10-***/2015, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…der als Grundstückstausch iSd § 5 Abs 1 Z 2 GrEStG 1987 zu versteuern ist. (vgl dazu Arnold/Arnold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (8. Lfg 2000) § 2 GrEStG Rz 102a) Ist mit dem Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft das Wohnungseigentum verbunden, so liegt ein Grundstückstausch auch dann…
…Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich Dienststelle Sonderzuständigkeiten) vom 3. September 2020 betreffend Grunderwerbsteuer, ErfNr. ***1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…Sicht ist anzuführen, dass auch aus ertragssteuerlicher Sicht eine Anwachsung grundsätzlich zur Buchwertfortführung führt und daher neutral ist. Auch aus Sicht der Grunderwerbsteuer sollte daher der begünstigte Steuersatz zur Anwendung kommen." ("Ausgewählte Zweifelsfragen zur GrESt-Anteilsvereinigung in der Unternehmen- und Beratungspraxis, Plott/Vaishor, RdW 2016…
…die Beschwerde vom 11. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15. Oktober 2019 betreffend Grunderwerbsteuer 18.08.2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 20. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 22. Juli 2021 betreffend Festsetzung Grunderwerbsteuer gem § 201 BAO für Kaufvertrag vom 28. Februar 2020 mit ***V2*** und für Kaufvertrag vom 28. Februar 2020 mit ***V1***, ErfNr **…
…70.000 Euro und 20% Umsatzsteuer. Die Grunderwerbsteuer für den Erwerb wurde vom Parteienvertreter am 09.06.2016 mit 24.262,56 Euro wie folgt berechnet: | Wohnungen | 570.000,00 | Zuzüglich 20% USt | 114.000,00 | 50% der Vertragserrichtungskosten brutto…
…Dienststelle Sonderzuständigkeiten, vom 9. Jänner 2023, Steuernummer N-1, Erfassungsnummer N-2, betreffend Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23. Jänner 2024 in Anwesenheit des rechtsfreundlichen Vertreters der Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt RA für die Kanzlei Winternitz & Partner Rechtsanwälte…
Gegenstand eines der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorganges kann insbesondere ein Grundstück (§ 2 Abs. 1 GrEStG) oder ein Anteil an einem Grundstück (§ 2 Abs. 3 Satz 2 GrEStG) sein. Gegenstand eines Kaufvertrages kann auch eine künftige Sache oder eine Sache sein, hinsichtlich welcher zur Erfüllung des Vertrages…
…vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. November 2014 betreffend betreffend Grunderwerbsteuer, ErfNr. ***112*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der…
…Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren somit in die Lage der erfolgten Selbstberechnung (iHv € 148.750,00 Grunderwerbsteuer) zurück. 3.2. Zu Spruchpunkt II…