RIS AI
104 902 Treffer555 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7102021/2016Einbezihung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer; Errichtung des Einfamilienhauses steht in finaler Verbindung mit dem Grundstückskauf; keine Bauherrneigenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.09.2019

…über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12.02.2015,Erf.Nr.yyy betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…

BFG RV/5100171/2012Veräußerung eines Grundstückes durch den Nachlass löst keine Grunderwerbssteuer beim Erben aus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.07.2014

…an einem inländischen Grundstück mit Bescheid vom 1. März 2011 die 2 %-ige Grunderwerbsteuer (GrESt) vom dreifachen Einheitswert des unter dem EW-AZ 50/171-2-0041/8 zum 1.1.2008 als Einfamilienhaus bewerteten Grundstückes Nr. 2 in Höhe von 168.000 Euro mit…

UFSL RV/0902-L/04Einbeziehung der Kosten für die Gebäudeerrichtung in die Grunderwerbssteuerbemessungsgrundlage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2006

…Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch RR Renate Pfändtner, vom 4. Februar 2004 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 5./6. Dezember 2000, abgeschlossen zwischen der Fa. R Bau- und Bauträger…

UFSL RV/0901-L/04Einbeziehung der Kosten für die Gebäudeerrichtung in die Grunderwerbssteuerbemessungsgrundlage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2006

…Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch RR Renate Pfändtner, vom 4. Februar 2004 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 5./6. Dezember 2000, abgeschlossen zwischen der Fa. R Bau- und Bauträger…

BFG RV/1100256/2023Einbeziehung von Vertragserrichtungskosten in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2025Teil 1/2

…über die Beschwerde vom 10. Mai 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 11. April 2022 betreffend Grunderwerbsteuer 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10. Juni 2025 in Anwesenheit der Schriftführerin Claudia Zengin zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als…

BFG RV/2100214/2014Kaufvertrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.10.2016

…15.11.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 04.11.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…

UFSF RV/0140-F/02Unbilligkeit der Einhebung von Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…die die Kosten des Projektes zu tragen hätte, auch die auf Grund der hohen Abschlusszahlungen relativ hohe Grunderwerbsteuer bezahlen müsse, erscheine im konkreten Fall jedoch unbillig. Nutznießer der Umlegung des Weges sei auf Grund der dadurch ermöglichten Renaturierung des Bachlaufs und des dadurch bedingten Hochwasserschutzes…

UFSF RV/0141-F/02Unbilligkeit der Einhebung von Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…die die Kosten des Projektes zu tragen hätte, auch die auf Grund der hohen Abschlusszahlungen relativ hohe Grunderwerbsteuer bezahlen müsse, erscheine im konkreten Fall jedoch unbillig. Nutznießer der Umlegung des Weges sei auf Grund der dadurch ermöglichten Renaturierung des Bachlaufs und des dadurch bedingten Hochwasserschutzes…

UFSW RV/0513-W/10Die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2010

…Frau F.S., der Berufungswerberin, eine Abgabenerklärung gemäß § 10 Grunderwerbsteuergesetz 1987 über den Erwerb des halben Anteiles an der Liegenschaft EZ 1 von Herrn H.A. beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien eingebracht. Dieser Erwerb erfolgte mit dem am 4. September 2008 vor dem…

UmgrStR 2002 Rz 1–271. Verschmelzungen (Art. I UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Umsatzsteuer, Kapitalverkehrssteuern, Grunderwerbssteuer, zweites Hauptstück und dritter Teil des UmgrStG). Rz 26: Die umfassende Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit des Art. I UmgrStG ist in Fällen der Aufwertungsoption oder des teilweisen Wegfalls des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich geteilt zu betrachten. Soweit das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eingeschränkt…

UFSI RV/0367-I/03Bauherreneigenschaft bei einer Doppelhausanlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2005

…Verfahrens auszusprechen" (Spruchpunkt 1 des Bescheides vom 11. April 2003). Sodann verfügte das Finanzamt die Wiederaufnahme des Verfahrens (Spruchpunkt 2 dieses Bescheides) und erließ einen berichtigten Grunderwerbsteuerbescheid (Spruchpunkt 3), mit dem (wie bereits im Bescheid vom 4. Oktober 2002) Baukosten von 955.000 S sowie…

BFG RV/2100124/2013Bemessung der Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung ist verfassungskonform.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.05.2016

…gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27.09.2012, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Kauf- und…

BFG RV/5101960/2015Grunderwerbsteuerpflicht bei Kauf von Grund und Haus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2019

…belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 04.08.2015, StNr.: xxxxx, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…

BFG RV/5101344/2014Bauherreneigenschaft bei Errichtung einer Doppelhaushälfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2018

…Glücksspiel vom 09.04.2014, StNr. xxx GVG 17 betreffend Grunderwerbsteuer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 8.5.2018 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…

BFG RV/7102361/2013Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach einem Grundstückstausch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2014

…Juni 2013, Erfassungsnummer zzz, Steuernummer ZZZ, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit der als Tauschvertrag bezeichneten Vereinbarung vom 17. Dezember 2012 erwarb…

BFG RV/7102362/2013Festsetzung der Grunderwerbsteuer vom Wert des hingegebenen Tauschgrundstückes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2014

…Juni 2013, Erfassungsnummer 10 zzz , ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von € 457.500,00 Grunderwerbsteuer in Höhe von € 16.012,50 fest. In der Bescheidbegründung stellte das Finanzamt fest, die Tauschleistung sei vom Wert des „wertvolleren Grundstückes“ zu bemessen (2.500 m² x €…

UFSW RV/3102-W/09Mindestbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer idF SchenkMG 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010

…ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 2. März 2009 erwarb der Bw. aus einer Konkursmasse die Liegenschaft EZ 27, Grundbuch 000 um einen Kaufpreis von 5.100 Euro und…

UFSL RV/0986-L/11Der Erwerb eines Grundstückes durch das Land OÖ ist keine Übertragung von Aufgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2012

…unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Gesellschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, den Stempel- und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Derartige Vorgänge gelten nicht als steuerbare Umsätze. Ist die juristische Person des privaten oder…

UFSW RV/1400-W/08Nomineller Kaufpreis als Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2010

…Februar 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 28. Dezember 2007 kaufte der Berufungswerber (Bw.) von der Neue Eisenstädter Gemeinnützige Bau- Wohn- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. 140/3830 und 8/3830 Anteile an der Liegenschaft EZ…

UFSW RV/1531-W/08Nomineller Kaufpreis als Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2010

…Verkehrsteuern Wien vom 9. April 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 11. Dezember 2007 kauften der Berufungswerber (Bw.) und Frau B. von der Neue Eisenstädter Gemeinnützige Bau- Wohn- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. 202/3830 und…