…und für den Besuch des Graduiertenkollegs an der Universität Z in Zusammenhang mit dem Doktoratstudium. Auch der Graduiertenlehrgang war nach dem eigenen Vorbringen des Bw. für die Dissertation erforderlich. Die Aufwendungen sind daher nicht abzugsfähig. Wenn der Bw. vorbringt, dass die Absolvierung des Doktorates zu…
…Doktoratstudium des Bw. Der Graduiertenlehrgang war nach dem Vorbringen des Bw. für die Dissertation und seine weitere Berufsausübung erforderlich. Diese Angabe des Bw. vermag der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen, da nach dem klaren Gesetzeswortlaut nicht entscheidungswesentlich ist, ob das Studium eine Grundlage für…
…Deutsch) möglich und richtet sich dieses Studienangebot vor allem an Promotionskandidaten für den Doktor der Philosophie, der mittels einer schriftlichen Dissertation und ihrer Defensio an der UFK erlangt wird. Für die Rigorosum-Doktorate können neben Absolventen von einschlägigen Magisterstudien in Österreich auch Absolventen von postgradualen…
…dass Voraussetzung für seine Dissertation eine einjährige Ausbildung im Bereich Marketing und Projektmanagement gewesen sei. Damit ist das Schicksal der Berufung bereits entschieden, da sich schon aus dem Gesetz die Nichtabzugsfähigkeit von Aufwändungen im Zusammenhang mit einem Doktoratsstudium ergibt. Die weiteren Ausführungen des Berufungswerbers im…
…| - 12.154,35 Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In den Einkommensteuererklärungen für 2005 und 2006 wurden streitgegenständliche Werbungskosten in Höhe von 3.417,60 € bzw…
…am 29. September 2003 und eine Inskriptionsbestätigung für das Wintersemester 2003/2004 der Universität Linz vor. Laut dieser Studienbestätigung war der Berufungswerber als ordentlicher Studierender der Studienrichtung Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften mit dem Dissertationsgebiet Technische Chemie zur Fortsetzung gemeldet. Mit Berufungsvorlage vom 28. Juli 2004…
…78.336 Das Finanzamt erkannte jedoch die geltend gemachten Werbungskosten im o.a. Ausmaß mit der Begründung nicht an, dass Aufwendungen für ein Doktoratsstudium als Ausbildungskosten der privaten Lebenssphäre angehören und somit keine absetzbaren Werbungskosten darstellen. Die Bw. erhob gegen den o.a…
…Doktoratsstudien sind die ordentlichen Studien, die der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen (§ 4 Z 8 UniStG). Zulassungsvoraussetzung für ein Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften ist der Abschluss bestimmter ingenieurwissenschaftlichen Diplomstudien. Nach der im Berufungszeitraum geltenden…