…in denen zu § 1 Z 5 NEUFÖG ausgeführt wird, dass sich bei der Gesellschaftsteuer die Befreiung lediglich auf die Gründungseinlagen anlässlich der Neugründung einer Gesellschaft erstrecken (1766 BlgNR 20. GP). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist bei Betrachtung der einzelnen Befreiungsbestimmungen des § 1 NEUFÖG erkennbar…
…auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft, soweit Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft als Gegenleistung gewährt werden. Die Gerichtsgebühr wird somit nur im Fall von Gründungseinlagen von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften nicht erhoben (vgl. VwGH 26.04.2001…
11.2.8 ABC der Einlagen und Beiträge Alineare Einlagen Rz 517: Leisten nicht sämtliche Anteilsinhaber Einlagen, ändert dies nichts an der Einlagenwirkung. Anteilige Einlage Rz 518: Veräußert der Anteilsinhaber der Körperschaft ein Wirtschaftsgut zu einem unangemessen niedrigen Preis, ist in Höhe der Differenz zum…
11.2.2 Geld- und Sacheinlagen 11.2.2.1 Allgemeines Rz 494: Unter die offenen Einlagen fallen zunächst die im Gesellschaftsrecht ausdrücklich geregelten Einlagen im Austausch gegen Gesellschaftsrechte, wie das den Kapitalgesellschaften anlässlich Gründung oder Kapitalerhöhung zugeführte Nominalkapital inklusive Ausgabeaufgeld, Nachschüsse gemäß §§ 72 ff…
…wird einem Grundstückserwerb zum Teil, der bloß aus Anlass der Gründung erfolgt. Befreit sind nur Gründungseinlagen von Grundstücken in neu gegründeten Gesellschaften. Die Befreiung von den Gerichtsgebühren ist jener für die Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. von der Grunderwerbssteuer nachgebildet. Die obigen Ausführungen gelten sinngemäß…
…Keine Befreiung wird einem Grundstückserwerb zu Teil, der bloß aus Anlass der Gründung erfolgt. Befreit sind nur Gründungseinlagen von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften. Bei Betrachtung der einzelnen Befreiungsbestimmungen des § 1 NeuFöG ist erkennbar, dass der Gesetzgeber darin durchaus unterschiedliche Vorgänge von den angeführten Abgaben…
11. Einlagen (§ 8 Abs. 1 KStG 1988) 11.1 Allgemeines Rz 486: Die steuerliche Neutralität von Gesellschaftereinlagen und ähnlichen Leistungen im Sinne des § 8 Abs. 1 KStG 1988 folgt bereits aus der Systematik des Gewinnbegriffs, da sie in gleicher Weise wie Einlagen im Sinne des…
…als eine Grunderwerbsteuer unmittelbar auf den Gründungsvorgang entfällt. Die Grunderwerbsteuer wird somit nur im Fall von Gründungseinlagen von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften nicht erhoben (UFS 05.04.2006, RV/1058-W/05). Beispiel 1: Wird ein Grundstück unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung einer…
…der Einlage in ein starres (fixes) Kapitalkonto. Damit führen bei Gründung der Personengesellschaft im Wege eines Zusammenschlusses die Gründungseinlagen zu Beteiligungen durch das Einstellen auf den starren Kapitalkonten und prägen damit die Gegenleistung für die Vermögensübertragung. Dies gilt auch bei jeder Erweiterung schon bestehender Substanzbeteiligungen…
…war nunmehr die entsprechende steuerliche Würdigung vorzunehmen und die Gesellschaftsteuer mittels Bescheid gemäß § 201 BAO von den einbezahlten baren Gründungseinlagen nachzuerheben. Bei der im Sinnes des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit…
…Die Befreiung gemäß § 1 Z 5 NeuFöG umfasse den Ersterwerb von Gesellschaftsrechten unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugründung. Die Befreiung erstrecke sich lediglich auf die Gründungseinlagen anlässlich der Neugründung der Gesellschaft. Der lt. Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag zu leistende Zuschuss von € 465.000,00 unterliege…
…hiedurch keine neue betriebliche Struktur geschaffen worden sei. Der erhöhte Kapitalbedarf sei nicht unmittelbar in Zusammenhang mit der Neugründung zu sehen und führe nicht dazu, dass die stille Einlage den Gründungseinlagen einer Gesellschaft gleichzustellen sei, dies unabhängig davon, dass ein Ersterwerb von Gesellschaftsrechten durch das…
…gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung. Eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer tritt nur insoweit ein, als sie unmittelbar auf den Gründungsvorgang entfällt. Befreit sind also nur Gründungseinlagen von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften. Nach § 1 Z. 2 NeuFöG ist Voraussetzung für die Nichterhebung…
… 1 Z 5 NeuFöG ausgeführt, bei der Gesellschaftsteuer erstrecke sich die Befreiung lediglich auf die Gründungseinlagen anlässlich der Neugründung einer Gesellschaft (1766 BlgNR 20. GP). Nach den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes erfolgt die Gründung der Gesellschaft durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages und durch die Eintragung…
…bildet. In den Erläuterungen zu diesem Bundesgesetz ist hinsichtlich § 1 Z. 5 NeuFöG ausgeführt, bei der Gesellschaftsteuer erstrecke sich die Befreiung lediglich auf die Gründungseinlagen anlässlich der Neugründung einer Gesellschaft (1766 BlgNR 20. GP). Sinngemäß Gleiches muss bei der Übertragung eines Betriebes gelten, das heisst…
…gilt ausschließlich für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar in Zusammenhang mit einer Neugründung, wenn sie unmittelbar auf den Gründungsvorgang entfällt. Befreit sind daher nur Gründungseinlagen von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften (vgl. UFS 5.4.2006, RV/1058-W/05). Gesellschaften iSd …
…2002/16/0188). In dieser VwGH-Entscheidung wurde ebenfalls ausgeführt, dass nur Gründungseinlagen anlässlich der Neugründung einer Gesellschaft befreit sind. Ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Gründung und der Sacheinlage spielt keine Rolle, da es sich bei den im gegenständlichen Fall zu beurteilenden Steuertatbeständen um…
…Parlamentarischen Materialien zu § 1 NeuFöG (1766 BlgNr. 20. GP): Auch bei der Gesellschaftsteuer erstreckt sich die Befreiung lediglich auf die Gründungseinlagen anlässlich der Neugründung einer Gesellschaft. Keine Befreiung wird daher einem Grundstückserwerb zum Teil, der bloß aus Anlass der Gründung erfolgt. Befreit sind nur Grundstückseinlagen…
…Fall einer Neugründung nur insoweit ein, als eine Grunderwerbsteuer unmittelbar auf den Gründungsvorgang entfällt. Die Grunderwerbsteuer wird somit nur im Fall von Gründungseinlagen von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften nicht erhoben (UFS 05.04.2006, RV/1058-W/05). Ein solcher Sachverhalt ist im gegenständlichen…
…Fall einer Neugründung nur insoweit ein, als eine Grunderwerbsteuer unmittelbar auf den Gründungsvorgang entfällt. Die Grunderwerbsteuer wird somit nur im Fall von Gründungseinlagen von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften nicht erhoben (UFS 05.04.2006, RV/1058-W/05). Ein solcher Sachverhalt ist im gegenständlichen…