…einzustufen. Eine Behebung werde erst ab dem Folgejahr wirksam. Ebenso entspreche die Auflösungsbestimmung nicht den Gemeinnützigkeitsbestimmungen, Die mangelhafte Auflösungsbestimmung sei zwar rückwirkend behebbar, nicht jedoch das Fehlen des Gewinnausschlusses. Aufgrund dieser Statutenmängel sei der Bw. daher im Prüfungszeitraum nicht als steuerlich begünstigt im Sinne der §…
…beträchtliches Anlagevermögen angesammelt worden, das begünstigungsschädlich sei. 1. Zum Gewinnausschluss in den Statuten 1.1 Rechtsansicht der belangten Behörde Nach Ansicht der belangten Behörde fehle in den Statuten zur Gänze die schriftliche Feststellung, dass die Beschwerdeführerin nicht auf Gewinn gerichtet sei, weshalb die Gemeinnützigkeitsbegünstigungen nicht…
selbst Forschungsprojekte (etwa hinsichtlich Bereitstellung von Benchmarking- und Evaluation-Services, Durchführung von Forschung und Bereitstellung von Trainings, etc.) betrieben bzw. war sie in zahlreichen Forschungsprojekten involviert und wertete Forschungsergebnisse in Konferenzen und Publikationen aus. Auch wurden im Auftrag der Beschwerdeführerin wissenschaftliche Artikel und Berichte verfasst…
…beträchtliches Anlagevermögen angesammelt worden, das begünstigungsschädlich sei. 1. Zum Gewinnausschluss in den Statuten 1.1 Rechtsansicht der belangten Behörde Nach Ansicht der belangten Behörde fehle in den Statuten zur Gänze die schriftliche Feststellung, dass die Beschwerdeführerin nicht auf Gewinn gerichtet sei, weshalb die Gemeinnützigkeitsbegünstigungen nicht…
selbst Forschungsprojekte (etwa hinsichtlich Bereitstellung von Benchmarking- und Evaluation-Services, Durchführung von Forschung und Bereitstellung von Trainings, etc.) betrieben bzw. war sie in zahlreichen Forschungsprojekten involviert und wertete Forschungsergebnisse in Konferenzen und Publikationen aus. Auch wurden im Auftrag der Beschwerdeführerin wissenschaftliche Artikel und Berichte verfasst…
…ausgeführt, dass der Verein mit seinen Theateraufführungen die Kunst sowie die Kultur fördere und damit grundsätzlich eine gemeinnützige Tätigkeit ausübe. Da aber in den Statuten des Vereins einerseits kein Gewinnausschluss verankert sei und andererseits die Auflösungsbestimmungen der Statuten nicht den Erfordernissen des § 41 Abs. 2…
…Voraussetzungen Zusätzlich zu den sich aus der Anwendung der §§ 34 ff BAO ergebenden Erfordernissen (Satzung, Gewinnausschluss, Vermögensbindung, usw.) muss die Erfüllung der in § 4a Z 3 EStG 1988 vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen jährlich von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Siehe dazu Punkt 11. Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers…
…dass das Unternehmen einen Gewinn erzielt, wenn seine Rechtsstellung also durch die Erzielung eines Gewinnes beeinflusst wird. Ein vertraglich vereinbarter Gewinnausschluss führt zwar nicht zwingend zur Nichtigkeit der stillen Gesellschaft oder der Vereinbarung, wohl aber zum Vorliegen eines anderen Vertragstypus (insbesondere bürgerlich-rechtliche Gesellschaft oder…
…eigenständigen Rechtsträger werde die Verlagerung von Vermögen innerhalb der begünstigten Körperschaft nicht als schädlich angesehen. Insgesamt seien daher die Zweckbindung und der Gewinnausschluss für die gesamte Körperschaft öffentlichen Rechts und damit auch für den BgA ausdrücklich und ausreichend in der Rechtsgrundlage festgelegt. Zur Feststellung der…
"Es wird auf regelmäßig veranstaltete Pokermeisterschaften hingewiesen: Unbestrittenermaßen gewinnt nicht derjenige, der über ein besonderes Glück verfügt, sondern derjenige, der die größte Erfahrung und die größte Geschicklichkeit in diesem Spiel besitzt. Der Spieler beeinflusse den Ausgang durch Regelverständnis, schnelle Auffassungsgabe, rasche Entscheidungsfähigkeit, kühlen Kopf etc…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14. November 2011, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend…
Beim Kartenspiel "Schnapsen" werden mehrere Spiele insofern zusammengefasst, als für jeden gewinnenden Spieler von der Zahl 21 nach Beendigung eines Einzelspieles Punkte (3, 2 oder 1) in Abzug gebracht werden. Derjenige Spieler, welcher zuerst bei Null angelangt ist, ist der Gewinner der Partie. Eine analoge…
Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…
1. Check (Einsatz später), Raise (Einsatz erhöhen) ist erlaubt. 2. Über das Erhöhen des Einsatzes. 3. Annahme: Wer nicht beim Tisch da ist, wenn er dran kommt, der hat die Karten weggeworfen. 4. Ratenweises Erhöhen ohne Ankündigung ist nicht erlaubt. 5. Kein Erhöhen nur mit…
3. Annahme: Wer nicht beim Tisch da ist, wenn er dran kommt, der hat die Karten weggeworfen. 4. Ratenweises Erhöhen ohne Ankündigung ist nicht erlaubt. 5. Kein Erhöhen nur mit einem (1) Jeton. 6. Folgen bei falschem Geben der Karten. 7. Sieben Karten müssen zugeteilt…
Ergänzend zu dem unter Punkt Die Glücksspielabgaben knüpfen an ordnungspolitische Definitonen an, ohne dadurch den Charakter von Rechtsverkehrsteuern zu verlieren, zu § 57 Abs. 2 GSpG dieses Vorhaltes Dargelegtem wird folgendes ausgeführt: § 12a GSpG wurde mit BGBl. I 1997/69 in das Glücksspielgesetz aufgenommen. Der ursprüngliche…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Alfred Steinbuch, Rechtsanwalt, 2620 Neunkirchen, Herrengasse 7/Eingang Mühlgasse, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. September 2009, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Feststellung der richtige Selbstberechnung…
Dieses Vorbringen überzeugt mich nicht. Mir scheint geradezu, dass damit der Grundsatz, dass ein Internetumsatz immer mit einem bestimmten (Mitglied-)Staat in Verbindung gebracht werden kann und muss, auf den Kopf gestellt werden soll. (Schlussanträge des Generalanwaltes C-591/15 Rn 76). Mit anderen Worten…
Das entspricht der Kernaussage im Kurzlehrbuch "Österreichisches Strafrecht, Besonderer Teil I §§ 75 bis 168a StGB, sechste Auflage, RZ 1 zu § 168 StGB, von Christian Bertl und Klaus Schweighofer: "Glücksspiele sind so gut wie alle Kartenspiele, weil auch gute Spieler mit "schlechten" Karten nicht gewinnen können…
1. Phase: Verteilung der verdeckten und/oder offenen Karten an die Spieler, wie bei Seven Card Stud, z.B. bei Texas Hold'em Poker und Omaha kommt noch das Auflegen der Gemeinschaftskarten dazu, die jeder sehen und benutzen kann. Die Spieler bilden "ihr Blatt." Diese…