…3 wurde geändert (erhöht). (3) Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe a) für zwei Kinder um 12,8 €, b) für drei Kinder um 47,8 € c) für vier Kinder um 97,8 € und d) für jedes weitere…
…Beginn des Kalendermonats, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet, um monatlich 21,8 €. Diese Beträge gelten für eine Vollwaise (§ 6) entsprechend. (3) Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe a) für zwei Kinder um 12,8 €, b)
…Gesamtbetrag an Familienbeihilfe a) für zwei Kinder um 12,8 €, b) für drei Kinder um 47,8 €, c) für vier Kinder um 97,8 €, und d) für jedes weitere Kind um 50 €. (4) Ab 1. Jänner 2003 erhöht sich die Familienbeihilfe…
…Mit Bescheid vom 18. Juni 2018 forderte das Finanzamt die an den Beihilfenbezieher für seine Tochter [Name] für den Zeitraum März 2015 bis Juni 2017 ausbezahlte Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen im Gesamtbetrag von € 7.051,00 zurück. Begründet wurde diese Rückforderung damit, dass trotz Aufforderung…
…Gesamtbetrag an Familienbeihilfe a) für zwei Kinder um 12,8 €, b) für drei Kinder um 47,8 €, c) für vier Kinder um 97,8 €, und d) für jedes weitere Kind um 50 €. (4) Ab 1. Jänner 2003 erhöht sich die Familienbeihilfe…
…Gesamtbetrag an Familienbeihilfe a) für zwei Kinder um 12,8 €, b) für drei Kinder um 47,8 €, c) für vier Kinder um 97,8 €, und d) für jedes weitere Kind um 50 €. (4) Ab 1. Jänner 2003 erhöht sich die Familienbeihilfe…
…dass offensichtlich nicht der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zurückgefordert wurde, sondern nur ein Betrag, der den ungarischen Familienleistungen entspräche, wenn die Bf einen Anspruch darauf hätte. Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe vom 28.2.2020 Dem Bescheid ging ein Überprüfungsschreiben vom 28.2.2020…
…dass die österreichische Familienbeihilfe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird, die auf der Grundlage des Gesamtbetrags der Löhne der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer berechnet werden, so dass der Wanderarbeitnehmer in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeitnehmer an der Festsetzung der Höhe der von seinem Arbeitgeber gezahlten Beträge…
…gegeben. Für das Kind JH wird Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. November 2008 im Ausmaß von 210,80 € (FB) und 101,80 € (KAB) zuerkannt. Gleichzeitig wird der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe für den Zeitraum vom 1…
…der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe a) für zwei Kinder um 12,8 €, b) für drei Kinder um 47,8 €, c) für vier Kinder um 97,8 €, und d) für jedes weitere Kind um 50 €. (8) Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe für September…
…drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe bezogen wird. Ab September 2013 (Änderung des FLAG 1967 durch das BGBl I 2013/60) erhöht sich nicht mehr der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe, sondern erhöht sich in einem solchen Fall die Familienbeihilfe für jedes Kind um einen näher angeführten Betrag…
…dass die österreichische Familienbeihilfe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird, die auf der Grundlage des Gesamtbetrags der Löhne der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer berechnet werden, so dass der Wanderarbeitnehmer in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeitnehmer an der Festsetzung der Höhe der von seinem Arbeitgeber gezahlten Beträge…
…dass die österreichische Familienbeihilfe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird, die auf der Grundlage des Gesamtbetrags der Löhne der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer berechnet werden, so dass der Wanderarbeitnehmer in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeitnehmer an der Festsetzung der Höhe der von seinem Arbeitgeber gezahlten Beträge…
…dass die österreichische Familienbeihilfe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird, die auf der Grundlage des Gesamtbetrags der Löhne der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer berechnet werden, so dass der Wanderarbeitnehmer in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeitnehmer an der Festsetzung der Höhe der von seinem Arbeitgeber gezahlten Beträge…
…dass die österreichische Familienbeihilfe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird, die auf der Grundlage des Gesamtbetrags der Löhne der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer berechnet werden, so dass der Wanderarbeitnehmer in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeitnehmer an der Festsetzung der Höhe der von seinem Arbeitgeber gezahlten Beträge…
…dass die österreichische Familienbeihilfe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird, die auf der Grundlage des Gesamtbetrags der Löhne der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer berechnet werden, so dass der Wanderarbeitnehmer in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeitnehmer an der Festsetzung der Höhe der von seinem Arbeitgeber gezahlten Beträge…
…dass die österreichische Familienbeihilfe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird, die auf der Grundlage des Gesamtbetrags der Löhne der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer berechnet werden, so dass der Wanderarbeitnehmer in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeitnehmer an der Festsetzung der Höhe der von seinem Arbeitgeber gezahlten Beträge…
…dass die österreichische Familienbeihilfe durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wird, die auf der Grundlage des Gesamtbetrags der Löhne der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer berechnet werden, so dass der Wanderarbeitnehmer in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeitnehmer an der Festsetzung der Höhe der von seinem Arbeitgeber gezahlten Beträge…
…erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe a) für zwei Kinder um 12,8 €, b) für drei Kinder um 47,8 €, …“ § 8 FLAG 1967 idF BGBl. I Nr. 60/2013 lautet: „(1) Der einer Person zustehende Betrag an Familienbeihilfe bestimmt sich nach…
…um monatlich 21,8 €. Diese Beträge gelten für eine Vollwaise (§ 6) entsprechend (§ 8 Abs. 2 FLAG 1967). Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe für September wird verdoppelt (§ 8 Abs. 8 FLAG 1967 idF BGBL I Nr. 111/2010; Bezugszeitraum des Absatzes 8 - Minderung auf € 100…