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4 Treffer1530 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…dar (§ 38 Abs. 2 BAO2 BAO). Gotteshäuser Rz 100: Die Errichtung (Durchführung von Bauaufgaben), Erhaltung und Ausschmückung von Gotteshäusern (Bethäusern) und kirchlichen Gemeindehäusern bzw. Pfarrhäusern ist ein Mittel zur Förderung kirchlicher Zwecke (§ 38 Abs. 2 BAO). Jugendreligionen Rz 101: Die Förderung so genannter Jugendreligionen ist…

BFG RV/7100578/2023Arbeitszimmer eines Pastors einer Freikirche, berufliche Nutzung eines Telefons
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2026

…Predigtdienst") und die Seelsorge als die zwei wesentlichen Teile seiner beruflichen Tätigkeit. Nach der Verkehrsauffassung werden derartige Tätigkeiten aber nicht im Bereich eines Arbeitszimmers im Privathaus des Pastors verrichtet, sondern in Räumlichkeiten und an Orten, an denen die Kirchengemeinde zusammenkommt (zB Gemeindehäuser, Schulen, Kindergärten, Altenheimen…

UFSS RV/0434-S/06Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009Teil 1/2

…Die Religionslehrer mancher anderer Kirchen werden vom Staat bezahlt. Sämtliche Gemeindehäuser dieser Kirche werden durch Mittel der Kirche finanziert und auch von ihr erhalten. Kein einziger Cent an staatlicher Unterstützung wurde hierfür verlangt. Viele unserer engagierten jungen Männer und Frauen erklären sich bereit im Alter…

BFG RV/5100520/2023Abgabenrechtliche Begünstigungen eines Vereins – formelle Satzungsmäßigkeit, Inkongruenz zwischen Statuten und tatsächlicher Geschäftsführung sowie keine rückwirkende Sanierung nach § 41 Abs. 5 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.08.2026

…Zu den kirchlichen Zwecken zählen gemäß § 38 Abs. 2 BAO insbesondere die Errichtung, Erhaltung und Ausschmückung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Abhaltung von Gottesdiensten, kirchlichen Andachten und sonstigen religiösen oder seelsorglichen Veranstaltungen sowie die Besoldung der Geistlichen und der kirchlichen Dienstnehmer. Gemäß § 41 Abs…