…Schumacker (14.2.1995, C-273/93) davon aus, dass sich Gebietsansässige und Gebietsfremde im Bereich der direkten Steuern im Hinblick auf ihre persönliche Leistungsfähigkeit in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation befinden. Es wird grundsätzlich nicht als diskriminierend beurteilt, wenn der Beschäftigungsstaat gewisse…
…Sicht bedenklich. Denn nach dem Urteil im Fall Gerritse (EuGH 12.06.2003, C-234/01) ist eine Bruttoabzugsbesteuerung Gebietsfremder gemeinschaftsrechtlich nur zulässig, wenn die Steuerbelastung nicht jene der Gebietsansässigen übersteigt, die mit den Nettoeinkünften besteuert werden. 17. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…Schumacker (14.2.1995, C-273/93) davon aus, dass sich Gebietsansässige und Gebietsfremde im Bereich der direkten Steuern im Hinblick auf ihre persönliche Leistungsfähigkeit in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation befinden. Es wird grundsätzlich nicht als diskriminierend beurteilt, wenn der Beschäftigungsstaat gewisse…
…gleichen Bedingungen und Rechtsvorschriften, wie diese im Niederlassungsmitgliedstaat für dessen eigene Angehörige festgelegt seien. Das für die Beschwerdeführerin aufgestellte Sitzerfordernis schaffe eine Ungleichbehandlung zwischen gebietsansässigen Gesellschaften, die im Sinne des nationalen Steuerrechts durch eine in Österreich ansässige Muttergesellschaft verbunden sind gegenüber Gesellschaften, die durch eine…
…gleichen Bedingungen und Rechtsvorschriften, wie diese im Niederlassungsmitgliedstaat für dessen eigene Angehörige festgelegt seien. Das für die Beschwerdeführerin aufgestellte Sitzerfordernis schaffe eine Ungleichbehandlung zwischen gebietsansässigen Gesellschaften, die im Sinne des nationalen Steuerrechts durch eine in Österreich ansässige Muttergesellschaft verbunden sind gegenüber Gesellschaften, die durch eine…
…ein Mitgliedstaat Gebietsfremden Begünstigungen, die sich aus der persönlichen Lage oder dem Familienstand ergeben, nicht gewährt, da sich der Gebietsfremde grundsätzlich nicht in einer einem Gebietsansässigen vergleichbaren Lage befindet. Für die Berücksichtigung dieser Umstände ist der Wohnsitzstaat zuständig, es sei denn, der Gebietsfremde bezieht sein…
…einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Dienstleister bei der Besteuerung im Steuerabzugsverfahren im Inland keine höhere Besteuerung erfahren darf, als sie für den gebietsansässigen Dienstleister (unter Außerachtlassung persönlicher Steuervergünstigungen) gegeben ist (VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109). Das solcherart interpretierte Gemeinschaftsrecht überlagert das geltende österreichische Steuerrecht…
…werden (§ 99 Abs. 1a EStG 1988). Da sich beschränkt steuerpflichtige Gebietsfremde und unbeschränkt steuerpflichtige Gebietsansässige hinsichtlich der Erhebungsmethode der Steuer nicht in einer objektiv vergleichbaren Lage befinden, stellt die Steuererhebung im Abzugsweg für beschränkt Steuerpflichtige keine gemeinschaftsrechtliche Diskriminierung dar (vgl. EuGH 22.12.2008, Rs…
…die erhaltenen Dividenden aus österreichischer Sicht den Anteilinhabern der Mitbeteiligten zugerechnet wurden. Die Dividenden wurden auch nicht höher besteuert als Dividenden an gebietsansässige Investmentfonds." In einem vergleichbaren KESt-Rückerstattungsfall einer irischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer Plc hat der VwGH mit Erkenntnis, 25.06.2025…
…ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber bezieht. Die Begünstigung steht Arbeitnehmern demzufolge unabhängig davon zu, ob es sich um Gebietsfremde, Gebietsansässige oder Gebietsansässige, die von ihre Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben, handelt, sofern bei einem Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen…
…die Anrechnung der im Ausland entrichteten Körperschaftsteuer ausgeschlossen ist, wenn die Empfängergesellschaft mit weniger als 10 % am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist, während Dividenden aus Beteiligungen an gebietsansässigen Gesellschaften unabhängig vom Beteiligungsausmaß steuerbefreit sein (vgl. EuGH-Urteil Haribo, Rn 105). Der EuGH verweist hiezu…
…Begründend wurde dazu ausgeführt, die in § 33 Abs. 10 EStG normierte Steuerberechnung bei Vorliegen von befreiten und unter Progressionsvorbehalt fallenden Auslandseinkünften führe dazu, dass Gebietsansässige, welche derartige Einkünfte erzielen würden, regelmäßig nicht die vollen Steuerabsetzbeträge, wie dies bei inländischen Einkünften der Fall sei, absetzen könnten…
…die begünstigte Besteuerung an den Ausweis sonstiger Bezüge an und es sind nicht die Finanzämter, die aus den einkommensteuerpflichtigen laufenden Bezügen ein Siebtel herausrechnen. Zusammengefasst liegt daher im Hinblick auf die für Wanderarbeitnehmer und Gebietsansässige, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nicht Gebrauch gemacht haben…
…die begünstigte Besteuerung an den Ausweis sonstiger Bezüge an und es sind nicht die Finanzämter, die aus den einkommensteuerpflichtigen laufenden Bezügen ein Siebtel herausrechnen. Zusammengefasst liegt daher im Hinblick auf die für Wanderarbeitnehmer und Gebietsansässige, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nicht Gebrauch gemacht haben…
…die begünstigte Besteuerung an den Ausweis sonstiger Bezüge an und es sind nicht die Finanzämter, die aus den einkommensteuerpflichtigen laufenden Bezügen ein Siebtel herausrechnen. Zusammengefasst liegt daher im Hinblick auf die für Wanderarbeitnehmer und Gebietsansässige, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nicht Gebrauch gemacht haben…
…die begünstigte Besteuerung an den Ausweis sonstiger Bezüge an und es sind nicht die Finanzämter, die aus den einkommensteuerpflichtigen laufenden Bezügen ein Siebtel herausrechnen. Zusammengefasst liegt daher im Hinblick auf die für Wanderarbeitnehmer und Gebietsansässige, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nicht Gebrauch gemacht haben…
…die begünstigte Besteuerung an den Ausweis sonstiger Bezüge an und es sind nicht die Finanzämter, die aus den einkommensteuerpflichtigen laufenden Bezügen ein Siebtel herausrechnen. Zusammengefasst liegt daher im Hinblick auf die für Wanderarbeitnehmer und Gebietsansässige, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nicht Gebrauch gemacht haben…
…die begünstigte Besteuerung an den Ausweis sonstiger Bezüge an und es sind nicht die Finanzämter, die aus den einkommensteuerpflichtigen laufenden Bezügen ein Siebtel herausrechnen. Zusammengefasst liegt daher im Hinblick auf die für Wanderarbeitnehmer und Gebietsansässige, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nicht Gebrauch gemacht haben…
…die begünstigte Besteuerung an den Ausweis sonstiger Bezüge an und es sind nicht die Finanzämter, die aus den einkommensteuerpflichtigen laufenden Bezügen ein Siebtel herausrechnen. Zusammengefasst liegt daher im Hinblick auf die für Wanderarbeitnehmer und Gebietsansässige, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nicht Gebrauch gemacht haben…
…die begünstigte Besteuerung an den Ausweis sonstiger Bezüge an und es sind nicht die Finanzämter, die aus den einkommensteuerpflichtigen laufenden Bezügen ein Siebtel herausrechnen. Zusammengefasst liegt daher im Hinblick auf die für Wanderarbeitnehmer und Gebietsansässige, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nicht Gebrauch gemacht haben…