Gebäudeabbruchkosten bei Vermietung - Berücksichtigung bei Liebhabereibeurteilung Bezughabende Norm § 1 Abs. 2 LVO; EStR 2000 Rz 6418a Sachverhalt Im Jahr 2003 kauft der Abgabepflichtige eine bebaute Liegenschaft (bestehend aus 1 Wohnung und 1 Geschäftslokal) um ca. 310.000 Euro und vermietet diese. Die Einkünfte daraus betragen…
Schenkung einer Quote an einem Einzelbetrieb zwischen Angehörigen Bezughabende Norm § 6 Z 9 lit. a EStG 1988, § 23 Z 2 EStG 1988, EStR 2000 Rz 2531 f, EStR 2000 Rz 5883 f Sachverhalt Versicherungsmakler A überträgt mit schriftlichem Schenkungsvertrag vom 30. November 2007 50% seines…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Geschäftsführer, xx, vertreten durch STB,vom 29. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 21. Dezember 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im…
…und der neuerlichen Vermietung des Grundstücks für Werbetafeln nach dem Abbruch . 1) Die Abbruchkosten sind nachträgliche Werbungskosten des alten Objektes: Wenn ein bisher vermietetes Gebäude wegen Verbrauches abgerissen wird, können die Gebäudeabbruchkosten nachträgliche Werbungskosten sein (BFH 31.3.1998, IX R26/98 in BB 1998…
…Kommentar 7 , § 8 Rz 58 mit weiteren Judikatur-/Literaturverweisen). Der Bf hat in der verfahrensgegenständlichen Berufung zutreffend auf eine Abkehr des VwGH von der zur Abschreibung von Gebäudeabbruchkosten im Bereich der Vorgängergesetze zum EStG 1988 judizierten „Opfertheorie“ verwiesen. Ebenso zutreffend hat er ausgeführt, dass es…
…Erträgnisse des Mietvertrages würden sich dazu eignen, einen positiven Gesamtüberschuss zu erzielen. Zu den Gebäudeabbruchkosten und Restbuchwert habe das BMF im Erlass GZ BMF-O10203/0464-Vl/6/2011 vom 6.10.2011 (Salzburger Steuerdialog 2011) die Ansicht vertreten, dass Abbruchkosten und Restbuchwert sofort abzugsfähige…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung BfADR, vertreten durch die erath & partner Wirtschaftstreuhand- & Steuerberatungs GmbH, 6870 Bezau, Bahnhof 740, vom 29. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 13. November 2007 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2006 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 und 2003 nach den am 6. Oktober 2010 und 15. Februar 2011 in 1030 Wien, Vordere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes X . betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache Bf, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Oktober 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 31. Juli 2018 betreffend Umsatzsteuer und Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 6. Juni 1997 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 6. Juni 1997 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
7.3 Gebäude 7.3.1 Allgemeines zum AfA-Satz und Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer Rz 3139: Für bis zum 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre gelten bei Gebäuden die im § 8 Abs. 1 EStG 1988 idF vor StRefG 2015/2016 gesetzlich bestimmten AfA-Sätze. Für…
Aus der Stellungnahme des Bw, wonach sämtliche Mängel gegenüber der Fa. HH (Generalunternehmer) und somit nicht gegenüber den bauausführenden Unternehmen bzw. den von der Fa. HH beauftragten Subfirmen zu rügen gewesen seien, ist erkennbar, dass gegenüber den bauausführenden Unternehmungen nur die Fa. HH, nicht aber…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch "WTJ" Steuerberatungs GmbH & Co KG, Bundesstraße 70, 6830 Rankweil, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 4. November 2014 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, Straße, Ort, vertreten durch Prodinger & Partner WTH u. StB GmbH & Co KG, Auerspergstraße 8, 5700 Zell am See gegen das FA St. Johann Tamsweg Zell am See betreffend den Körperschaftsteuerbescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ditachmair & Partner Steuerberatung KEG, 4020 Linz, Dinghoferstraße 4, gegen die Bescheide des Finanzamtes Steyr betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1996 bis 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftteuhand und Steuerberatung GmbH, Praterstr. 62-64, 1020 Wien gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. September 2011…
Die erforderlichen Zustimmungserklärungen aller übrigen Wohnungseigentümer lagen laut Aussage der Auskunftsperson P erst im Laufe des Jahres 2006 vollständig vor; angesichts des Umstandes, dass die Umwidmung erst am 29.11.2006 angezeigt wurde (Irrtum der BP: nicht bei der MA 37 "beantragt", sondern pflichtgemäß an…
Die Bp. stellt darauf ab, dass sich die Liegenschaft in unmittelbarer Nähe zu zwei Autobahnknoten befindet, eine U-Bahn Station ca. 750m entfernt ist und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe gegeben sind weshalb der Ansatz des Bodenwertes der Kategorie ,einfachen Nutzungswert' nicht nachvollziehbar ist. Nach…