11.5 Gastgewerbepauschalierung (Verordnung BGBl. II Nr. 488/2012 idF BGBl. II Nr. 355/2020) Randzahl 4286b: entfallen 11.5.1 Inkrafttreten Rz 4287: Die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227/1999, wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 14.3.2012, V 113/11-14…
…Drogistenpauschalierung Rz 4251: Mit den Verordnungen BGBl. II Nr. 228/1999 und BGBl. II Nr. 229/1999 wurden Einkünfte- und Vorsteuerpauschalierungen für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler sowie Drogisten eingeführt. Die Gaststättenpauschalierungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 227/1999, wurde vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 14.3.2012…
…Für den Beschwerdezeitraum maßgebend ist die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes (Gaststättenpauschalierungsverordnung 1999…
Die EStR 2000 Rz 4292 sehen vor, dass es für die Anwendung der Pauschalierung nicht schädlich ist, wenn im Rahmen eines Gasthauses branchenfremde Leistungen von nicht mehr als 25% erbracht werden. Hinsichtlich des Verkaufs von Tabakwaren vertritt das Bundesministerium für Finanzen die Ansicht…
…unter anderem folgende Feststellungen getroffen: "1) Gewinnermittlung 2005 a) pauschalierte Gewinnermittlung Für das Jahr 2005 wurde der Gewinn aus dem Betrieb des bis zum 31.12.2005 von der Innsbrucker Messegesellschaft einschließlich der Konzessionen gepachteten Messerestaurants nach der Verordnung BGBl II 227/1999 (Gaststättenpauschalierungsverordnung) ermittelt…
…bestimmte Größe in der Verordnung nicht vorgeschrieben. Das Finanzamt habe nicht erwähnt, dass die Küche auch mit einem Herd ausgestattet sei. Die Gaststättenpauschalierungsverordnung verlange keine spezielle Ausbildung. Der 3 m lange Tresen, die Hintergrundmusik und das Rauchen von Wasserpfeifen, das auf die h-ische Herkunft…
…als "F Bar" angeführt worden, zumal bewusst gewesen sei, dass bei einem Betrieb solcherart (Barbetrieb) es zu Problemen mit dem Finanzamt hinsichtlich der Anwendbarkeit der Gaststättenpauschalierungsverordnung kommen könne. Die als Beilage zum Komb 11E angefügte "Umsatzverprobung" weise ausschließlich Getränkeumsätze aus. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sei…
…Abs. 4 und 5 EStG 1988 ergangene Verordnung des BM für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes (Gaststättenpauschalierungsverordnung)…
…beiden Pauschalierungen auszuschließen, zumal nach der Verkehrsauffassung kein Überwiegen der Warenabgabe bzw. der gastronomischen Leistung festgestellt werden kann? Lösung Nach § 2 Abs. 2 der Gaststättenpauschalierungsverordnung (BGBl. II Nr. 227/1999 idF BGBl. II Nr. 149/2007) liegen Betriebe des Gaststättengewerbes nur vor, wenn in geschlossenen…
11.5.3 Anwendungsvoraussetzungen 11.5.3.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Gewerbeberechtigung Rz 4290: Die Pauschalierung ist für Betriebe mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) anwendbar, für die eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe (§ 111 der Gewerbeordnung 1994) erforderlich ist und während des gesamten…
11.5.5 Voll abzugsfähige Betriebsausgaben Rz 4307: Neben den Pauschalien bleiben bestimmte Betriebsausgaben weiterhin voll abzugsfähig. Dies gilt für: 1.Wareneinsatz; dazu zählen auch Schipässe, Sommercards usw. 2.Löhne und Lohnnebenkosten 3.Sozialversicherungsbeträge 4.Aus- und Fortbildung von Arbeitnehmern 5.AfA, Instandhaltung und Instandsetzung…
…II Nr. 227/1999 (kurz: Gaststättenpauschalierungs-Verordnung). Anlässlich einer für die Jahre 2002 bis 2006 durchgeführten Außenprüfung vertrat die Prüferin die Ansicht, dass für dieses Apres-Ski Lokal die Voraussetzungen für die Gaststättenpauschalierung nicht erfüllt sind und ermittelte den Gewinn anhand der Aufzeichnungen des Bw…
…zur Folge haben könnte), wird vom Bw. mit keinem Wort näher erläutert. Der gesonderte Ansatz von Rückstellungsdotationen ist jedoch überdies auch aus folgendem Grund nicht zulässig: Der Bw. begehrte in den Streitjahren die Inanspruchnahme der Pauschalierung nach der Gaststättenpauschalierungsverordnung. § 17 Abs. 4 letzter Satz EStG…
11.6 Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler (Verordnung BGBl. II Nr. 228/1999) 11.6.1 Anwendungsvoraussetzungen (§§ 1 und 5 der Verordnung) Rz 4310: § 1 Für die Ermittlung des Gewinnes und des Abzugs von Vorsteuern bei Betrieben von Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern, deren Inhaber hinsichtlich dieser Betriebe weder…
4.2.1 Wert der vollen freien Station (§ 1 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008) Rz 143: § 1. (1) Der Wert der vollen freien Station beträgt 196,20 Euro monatlich…
…rechtskräftig abschließenden Bescheides gestützt wird. Im Rahmen des Verfahrens zur Erlassung des sodann dieser Bescheidaufhebung folgenden neuen Sachbescheides wäre wohl auch die Ausübung eines Wahlrechtes möglich. 3.4. Zusammenfassung Die Gaststättenpauschalierungsverordnung ist vom Bundesfinanzgericht als unzulässige staatliche Beihilfe nicht anzuwenden. Zudem wäre ihre Anwendung nur…
…hat. Durch diese Vorgehensweise erzielte jedoch die Pizzeria (das Nachbarlokal) die diesbezüglichen Umsätze aus den Speisen und nicht die Bf., sodass für die Bf. die Voraussetzungen zur Anwendung der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung eben nicht vorliegen. Soweit die Bf. angibt, es sei wirtschaftlich nicht sinnvoll gewesen, ein…
…der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung jeweils in der Stammfassung BGBl. II Nr.227/1999 und in der Fassung BGBl. II Nr.416/2001 als gesetzwidrig aufgehoben. Die Verordnung ist letztmalig bei der Veranlagung 2012 - und somit auch im beschwerdegegenständlichen Jahr 2011 - anzuwenden. § 2 der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung idF…
11.4.3 Anwendungsvoraussetzungen der Verordnungen 11.4.3.1 Keine Buchführungspflicht und keine freiwillige Buchführung Rz 4259: Von der Inanspruchnahme der Pauschalierungen sind Betriebe ausgeschlossen, für die Buchführungspflicht besteht oder für die Bücher freiwillig geführt werden. Von einer freiwilligen Buchführung kann nur gesprochen werden…
11.2a Nichtbuchführende Gewerbetreibende (Verordnung BGBl. Nr. 55/1990 idF BGBl. II Nr. 215/2018) Siehe die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1989 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden, BGBl. Nr. 55/1990 idF BGBl…