…im § 9 Abs.6 MinStG normierten Verbots eine Verkürzung an Mineralölsteuer iHv € 2,98 dadurch bewirkt zu haben, dass er 12 Liter gekennzeichnetes Gasöl (§ 9 Abs.1 und 2 MinStG in Verbindung mit der Gasölkennzeichnungsverordnung, BGBl.II 2001/450), für das eine Steuerbegünstigung (§ 3…
…des Bundesministers für Finanzen über die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für biogene Stoffe (Nachhaltigkeitsverordnung - NachhaltigkeitsV) Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl (Gasölkennzeichnungsverordnung - GasölKennzVO) Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Umsetzung der temporären Agrardieselvergütung (Temporäre Agrardieselvergütungsverordnung - AgrardieselV) (gültig bis 31.12.2023) …
Anlage E5 Anhang IfVI der VerordnungVO (EGEU) Nr. 3292017/20071509 - Erdölerzeugnisse nach Art. 23 Abs. 4 1 Buchstabe f | 2707 | Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den…
1. Mineralöl 1.1. Allgemeines 1.1.1. Mineralöle Der Mineralölsteuergegenstand umfasst (neben Kraft- und Heizstoffen) die meisten flüssigen und einige gasförmige kohlenwasserstoffhältige Waren (Mineralöle nach § 2 Abs. 1 MinStG 1995). Im Vergleich zur Mineralöldefinition des MinStG 1981 ist die Mineralöldefinition des MinStG 1995 weit…
Anlage 11 Anhang XXV - Liste der Rohöl- und Erdölerzeugnisse gemäß den Artikeln 3m und 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 | KN-Code | Bezeichnung der Güter | ex 2709 00 | Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh, ausgenommen Erdgaskondensate der Unterposition 2709…
1. Die Steuersätze 1.1. Mineralöle "mit eigenem Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995) | § 3 Abs.1 | Bezeichnung | KN-Codes | 1.000 | Steuersatz | Anmerkungen | | | "versteinert"aktualisiert | kg/l |…
…vor, dass auf Grund der neuen Gasölkennzeichnungsverordnung 450 in ihrem Betrieb eine neue Pumpanlage für die Gasölkennzeichnung installiert worden sei und die Dosierpumpe nach dem ersten Probelauf auf den gesetzlichen vorgeschriebenen Wert von 6 g Solvent Yellow 124 eingestellt worden sei und entsprechende Laboruntersuchungen, die…
…vorliegenden homogenen Prüfgut als repräsentativ anzusehen, da die Markierungsstoffe Euromarker (Solvent Yellow 124) und roter Farbstoff im relevanten Konzentrationsbereich vollkommen mischbar seien. Überdies obliege es nach der Gasölkennzeichnungsverordnung dem Inhaber einer Kennzeichnungsbewilligung, die Markierungsstoffe mit geeigneten Dosiereinrichtungen und Rührwerken dem Gasöl homogen beizumengen. Zum Vorwurf…
…ist. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, durch Verordnung die Art der Kennzeichnungsstoffe und die Mengen, welche in dem zum Verheizen bestimmten Gasöl enthalten sein müssen, zu bestimmen. Gasölkennzeichnungsverordnung, BGBl. Nr. 5/1995: Gemäß dieser Verordnung sind dem zum Verheizen bestimmten Gasöl folgende Kennzeichnungsstoffe, jeweils…
…möglich, dass ordnungsgemäß gekennzeichnetes Gasöl auf Grund der Varianz der Zusammensetzung des Gasöls und der Analysenmethoden einen nicht hinreichenden Kennzeichnungsgrad im Sinne der Gasölkennzeichnungsverordnung aufweist. Den Prüfberichten des Instituts für Mineralölprodukte und Umweltanalytik (IMU) vom 27.04.1999 und 31.05 1999 ist zu entnehmen…
1.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz" Wenn auch der Steuergegenstand der Mineralölsteuer weit und schwer überschaubar ist, sollte sich der Anwender stets vor Augen halten, dass grundsätzlich nur die Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant ist. Dementsprechend unterliegen jene Mineralöle, die…
7.25. MO25 Olivenöl und Tafeloliven 7.25.1. VO 2005/97 - VO 148/98 Einfuhr von Olivenöl aus Algerien Verordnung (EG) Nr. 2005/97 des Rates mit Durchführungsbestimmungen zur Sonderregelung für die Einfuhr von Olivenöl mit Ursprung in Algerien Verordnung (EG) Nr. 148/98…
2.3. Heizstoffe 2.3.1. Heizstoffe Heizstoffe im Sinne des MinStG 1995 sind alle nicht als Mineralöle genannten Kohlenwasserstoffe, die zum Verheizen dienen, mit Ausnahme von Erdgas, Kohle, Petrolkoks, Torf und vergleichbaren festen Kohlenwasserstoffen (§ 2 Abs. 3 MinStG 1995). Auch hier stimmen die österreichische…
2.4. Zulässige Berechnungsmethoden Das Bundesministerium für Finanzen hat in früheren Erlässen darauf hingewiesen, dass gegen die Anwendung der ÖNORM C 1120, die Verwendung von Umrechnungstabellen, die vom deutschen Finanzministerium herausgegeben wurden und die Verwendung der von der American Society for Testing and Materials herausgegebenen…
1.1.1. Verbleites Benzin Wenn im § 3 Abs. 1 Z 2 MinStG 1995 ein Steuersatz für verbleites Benzin vorgesehen ist, obwohl nach österreichischen Rechtsvorschriften das Inverkehrbringen von verbleitem Benzin verboten ist (Ausnahmen gelten bezüglich des Flugverkehrs) bedeutet dies, dass dieser Steuersatz zur Anwendung kommt…
2. Einfuhrverbote und -beschränkungen 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die Verordnung (EU) Nr. 2024/573 stellt mitunter auf die "Einfuhr" und das "Inverkehrbringen" ab, wobei unter "Inverkehrbringen" die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union zu verstehen ist (vgl. Abschnitt 1.3. Nr. 6). Die…
7.25.2. VO 2008/97 - Einfuhr von Olivenöl aus der Türkei Verordnung (EG) Nr. 2008/97 des Rates mit Durchführungsbestimmungen zur Sonderregelung für die Einfuhr von Olivenöl und bestimmten anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Türkei (1) Der Drittlandszollsatz wird bei der Einfuhr…
1.2. Nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" (§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995; aufgehoben durch VStÄG 1996) § 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995 idF vor Inkrafttreten des VStÄG 1996 sah für andere als die im § 3 Abs. 1 Z 1…
1.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas 1.2.1. Flüssiggase Anders als nach dem MinStG 1981, nach dem Flüssiggase den Kraftstoffbestimmungen unterlagen, sind Flüssiggase (zB Propan, Butan) nunmehr Mineralöle und unterliegen den entsprechenden Bestimmungen für Mineralöle (§ 2 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995). Da das…
Anlage 7 Anhang XX - Liste der Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive gemäß Artikel xx3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 | KN-Code | Bezeichnung der Güter | | Flugturbinenkraftstoff (außer Kerosin): | 2710 12 70 | leichter Flugturbinenkraftstoff (Leichtöle) | 2710 19 29 | andere als…