4.2.5 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes (§ 4a der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008) Rz 188: § 4a (1) Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm…
…ist nicht unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Privatstraße der Allgemeinheit ersichtlich verboten, sondern vielmehr neben den Garagenbenützern zumindest Radfahrern ausdrücklich gestattet. Nach der Abfahrt zur (eigentlichen) Tiefgarageneinfahrt ist eine Beschrankung angebracht. Die Ausfahrt der Tiefgarage mündet in nunmehr gegenständlicher Verkehrsfläche auf Höhe Rathauspark Karl…
…die Bf. wörtlich aus: "Gegen das Straferkenntnis erhebe ich Beschwerde Der Vorfallenheitsbereich befindet sich außerhalb der allgemeinen Verkehrsfläche und ist nicht als Straßengrund zur allgemeinen Befahrung freigegeben. Es handelt sich um eine Garagenzufahrt, unabhängig vom Straßenbereich und somit nicht dem öffentlichen Grund gewidmet. Eine einfache…
…wenn die im Abs. 2 genannte Verständigung beschädigt oder entfernt wurde. Aus dem Gesetz über das Einstellen von Kraftfahrzeugen, kraftbetriebene Parkeinrichtungen und Tankstellen in Wien (Wiener Garagengesetz 2008 - WGarG 2008): § 48 WGarG 2008 lautet in der Fassung vor der Bauordnungsnovelle 2018: Inhalt der Verpflichtung; Stellplatzregulativ …
…Mai 2020, in welcher die Bf. im Wesentlichen ergänzend zu ihrem bisherigen Vorbringen ausführte, dass es sich bei dem Garagen-Vorplatz nicht um eine Straße handle, die jedermann unter den gleichen Bedingungen nutzen könne; dies sei auch dem übermittelten Lageplan zu entnehmen. Auch sei der…
…vom 29. Dezember 2010, Geschäftszahl, betreffend Haftung für die Ausgleichsabgabe nach dem Wiener Garagengesetz, zu Recht erkannt: 1.) Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid gemäß § 279 Abs. 1 BAO aufgehoben. 2.) Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof g emäß Art…
…Euro und der gemäß AbgÄG 1982 um 35 % erhöhte Einheitswert mit 967.100,00 Euro festgestellt. Fristgerecht wurde Berufung eingebracht. Die Berufungswerberin (Bw) wendet ein, bei Berücksichtigung der Garagenflächen würden mehr als 80 % der Flächen gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen unterliegen und beantragt eine Kürzung gemäß § 53 Abs…
…2 sowie 3 BO Wien, § 2 der Wiener Bautechnikverordnung - - WBTV und in Anwendung des Wiener Garagengesetzes 2008 (WGarG 2008) hinsichtlich des Objekts ***3***, ***7*** ***8*** unter anderem die Bewilligung, folgende Bauführung vorzunehmen: Es werden nach Abtragung der bestehenden Dachkonstruktion und Durchführen von statischen Kompensationsmaßnahmen ein…
…Mai 2019 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratssabteilung 37 vom 18. April 2019 betreffend Vorschreibung der Ausgleichsabgabe gemäß den §§ 48 Abs. 1 und 54 Wiener Garagengesetz 2008 iVm § 1 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 15. Juli 2014, LGBl. Nr. 27/2014…
…Wien, Magistratsabteilung 37, vom 9. Februar 2017, MA37/***, betreffend Ausgleichsabgabe nach dem Wiener Garagengesetz für das Bauvorhaben in Adresse1, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…Wien, Magistratsabteilung 37, vom 11.11.2014, MA 37/xxx, betreffend Ausgleichsabgabe nach dem Wiener Garagengesetz zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Gesellschaft. In weiteren Schriftsätzen beantragte der Bw die Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 3.200,00 aus einem Rechtsstreit betreffend eine Buchveröffentlichung des Bw und Kosten für die Garage am Arbeitsplatz für sein Privatfahrzeug in Höhe von EUR 559,20 als Werbungskosten. Zu…
…sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist letztlich die Zwangsläufigkeit der Sanierung einer Garage nach einem Wassereintritt infolge schlammartiger Vermurungen und damit die Anerkennung der angefallenen und im Jahr 2001 abgeflossenen Kosten als außergewöhnliche Belastung im Sinne des…
…die Verkehrsfläche, wo das Fahrzeug abgestellt wurde, eine mit öffentlichem Verkehr ist. Gegenständlich strittige Straße (Nebenfahrbahn, Ausfahrt der Garage) ist keine Fläche, die den Vorschriften der StVO über Kurzparkzonen unterliegen. 8) Die Parkometerabgabe ist daher nicht einzuheben. Gegen alle bisherigen ,Strafen' - auch jene, die gegenständlicher…
…der Beschwerdeführer einen Parkschein auszufüllen (oder elektronisch zu buchen) gehabt, obwohl das Kraftfahrzeug in der Ausfahrt eines Garagenbetreibers abgestellt war. Zum Einwand des Beschwerdeführers betreffend die unterschiedliche Bezeichnung des Tatortes in den angefochtenen Straferkenntnissen (zB Universitätsring vor Baum 2156 Nebenfahrbahn, gegenüber 8 bzw 4 Nebenfahrbahn…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Bf vermietet Garagenplätze in ***1***. Am 14.6.2023 erging der Einkommensteuerbescheid 2022. Dagegen brachte der Bf mit Schriftsatz vom 22.6.2023 Beschwerde ein und führte zur Begründung aus, dass er die außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt für…
…das ihn auch zum Parken im örtlichen Bereich seines Arbeitgebers berechtige, so sei für den vom Arbeitgeber (am Betriebsgelände) zur Verfügung gestellten Abstell- oder Garagenplatz kein Sachbezug gemäß § 4a SachbezugswerteVO anzusetzen. Mit Schreiben vom 14.03.2022 wurde die Auskunft vom 16.08.2021 zum…
…Magistratssabteilung 37, Baupolizei - Stabstelle Recht, vom 24. Juli 2018 betreffend Vorschreibung der Ausgleichsabgabe gemäß den §§ 48 Abs. 1 und 54 des Wiener Garagengesetzes 2008 (WGarG 2008) iVm § 1 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 15. Juli 2014, LGBl. Nr. 27/2014, AZ MA 37/***Zahl…
…48 Abs. 5 iVm § 54 Wiener Garagengesetz (WGarG 2008) in Höhe von € 60.000,- nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…die Möglichkeit besteht, das von ihm für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken. Abs. 1 ist sowohl bei arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen als auch bei arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen, für die ein…