IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch EWT Kampits & Kocsis Steuerberatungs OG, Joseph Haydn-Gasse 40/2, 7000 Eisenstadt, über die Beschwerde vom 30. November 2020…
Auch bei Bejahung eines relativen Scheingeschäfts wäre für den Rechtsstandpunkt des Bf. nichts gewonnen: Im § 23 Abs 1 BAO bringt der Gesetzgeber nämlich gerade nicht zum Ausdruck, dass (relative) Scheinhandlungen und Scheingeschäfte - wie der Bf. offenbar vermeint - ex lege nicht der Besteuerung unterliegen können. Im…
1. Hospitality Tickets Zur Nutzung der Fußball EM 2008 für Marketingzwecke bietet die Euro 2008 SA exklusiv für Unternehmer so genannte "Hospitality Tickets" an. Diese umfassen neben der Eintrittsberechtigung zum Fußballspiel eine ausgezeichnete Verpflegung während des Spiels sowie weitere Leistungen (zB Sitzplatz der 1. Kategorie…
Bei der Einfuhr von Tickets und Hospitality Tickets/Packages für die Euro 2008 ist aus Vereinfachungs- bzw. Bagatellgründen keine Einfuhrumsatzsteuer zu erheben. Bundesministerium für Finanzen, 9. Mai 2008