…erster Instanz (§ 276 Abs. 7) eingeräumt. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist in der Fachabteilung für das Forstwesen als Forstschutzreferent des Landes Steiermark tätig. Im Zuge der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1997 beantragte er unter anderem Aufwändungen für eine "forst. Studienreise Malaysia" in…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Beamter und in der Fachabteilung für das Forstwesen als Forstschutzreferent des Landes Steiermark tätig. Im Zuge der Erklärung zur Durchführung…
Anlage 2 Verzeichnis der Sachverständigen Wien: | Name | Arten | Adresse | Telefonnummer/E-Mail Adresse | Mag. Gerald BENYR (gerichtlich beeideter Sachverständiger) | Allgemeine Zoologie; Fische und Schalentiere (besonders in Aquarien und Terrarien gehaltene Arten); Andere Tiere (nur Amphibien und Reptilien); Tierhaltung (außer…
6.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst Rz 403: Für Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.752 Euro jährlich. Für Forstarbeiter mit Motorsäge: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als…
Mit dem Betrieb ist das Eigenjagdrecht verbunden. Die Jagdfläche umfasst einschließlich der Vorpachtflächen 693,70 Hektar und liegt in der Hochwildkernzone. Die Hauptwildarten sind Rot-, Reh- und Gamswild. Die Jagd wird in Eigenregie ausgeübt. Besichtigung Die Besichtigung unter Führung des Eigentümers brachte folgendes Ergebnis: Bei…
Die Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut (VB-0302) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des ForstlichenForstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 Vermehrungsgutgesetz 2002 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten…
5. Ansprechstellen Für fachliche Zweifelsfragen betreffend die amtliche Kontrolle bestehen folgende Ansprechstellen, die durch die Zollorgane direkt befasst werden können: Für Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnisse: Bundesamt für Wald (BFW) Institut für Waldschutz - Abteilung Pflanzengesundheits- und Holzhandelskontrolle Seckendorff-Gudent-Weg 8 1131 Wien während der Dienstzeit (Mo…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. vom 14. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 5. Dezember 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wertfortschreibung (§ 193 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
2.2. Zweifelsfälle (1) In Verdachts- oder Zweifelsfällen ist zunächst durch Befragen des Anmelders eine Klärung zu versuchen. Können die Bedenken dadurch nicht zweifelsfrei beseitigt werden, kommen für eine Befragung Grenztierärzte bzw. Pflanzenschutz-Kontrollorgane in Betracht, sofern sie greifbar sind und sich nicht als überfordert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 26. Mai 2009 betreffend Abweisung des Antrages auf Wertfortschreibung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist Eigentümer einer Waldparzelle…
4. Ansprechstellen (1) Für fachliche Zweifelsfragen betreffend die Pflanzengesundheitskontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz bestehen folgende Ansprechstellen: Bundesamt für Wald (BFW) Institut für Waldschutz - ÖsterreichischerForstlicher Pflanzenschutzdienst - Holz Seckendorff-Gudent-Weg 8 1131 Wien E-Mail: verpackungsholz@bfw.gv.at während der Dienstzeit (Mo. - Fr.: 08:00…
6. Koordination der Einsätze von Kontrollorganen (1) Die Koordination der Einsätze der Kontrollorgane für Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnisse erfolgt durch folgende Stellen: 1.Region Nord-Ost-Süd (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten): Krehan Hannes Telefon: 01 87838 1128 Mobil: 0664 8269913 E-Mail: hannes.krehan@bfw…
Die Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels sowie des Artenhandelsgesetzes 2009…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Forstliches Vermehrungsgut Forstliches Vermehrungsgut ist Vermehrungsgut (Abschnitt 1.2.) folgender Baumarten und ihrer künstlichen Hybriden, die für forstliche Zwecke in Österreich oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sind: | 1. | Abies alba Mill. (Abies pectinata DC) |…
Sind ausländische Gesellschaften aus DBA-Partnerstaaten in österreichischen Forstrevieren mit Holzaufarbeitungen beschäftigt, dann begründen sie hierdurch alleine keine österreichische Betriebstätte; auch dann nicht, wenn dem jeweiligen Arbeiter ein Container zur Verfügung gestellt wird, der nach Maßgabe des Arbeitsfortschrittes von Revier zu Revier transportiert wird. Nur…