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EStR 2000 Rz 1407–14115.5.10 Aufforstungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Bestandsdüngung. Unter Wiederaufforstungskosten sind Kosten für die Bodenvorbereitung, Schlagräumung, für die Beschaffung von Saatgut und Pflanzen, für die Anzucht von Forstpflanzen für den eigenen Bedarf, für Säen und Pflanzen sowie für Kulturschutz (zB gegen Wildverbiss, Feger, Rüsselkäfer) und Pflege des Jungwuchses (zB Gras- und Unkrautbekämpfung…

VB-03021. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Forstliches Vermehrungsgut Forstliches Vermehrungsgut ist Vermehrungsgut (Abschnitt 1.2.) folgender Baumarten und ihrer künstlichen Hybriden, die für forstliche Zwecke in Österreich oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sind: | 1. | Abies alba Mill. (Abies pectinata DC) |…

VB-03006. Koordination der Einsätze von Kontrollorganen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

6. Koordination der Einsätze von Kontrollorganen (1) Die Koordination der Einsätze der Kontrollorgane für Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnisse erfolgt durch folgende Stellen: 1.Region Nord-Ost-Süd (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten): Krehan Hannes Telefon: 01 87838 1128 Mobil: 0664 8269913 E-Mail: hannes.krehan@bfw…

VB-03005. Ansprechstellen
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…bfw.gv.at wochentags 07:00 bis 20:00 Uhr und samstags 08:00 bis 13:00 Uhr: Bereitschaftsdienst für phytosanitäre Fragen betreffend die Einfuhr von Forstpflanzen und Holz: Mobil: 0664 8269913 Telefax: 01 87838 1250. Für andere Pflanzen und pflanzliche Produkte: Bundesamt für Ernährungssicherheit…

VB-03034. Ansprechstellen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…20:00 Uhr und samstags 08:00 bis 13:00 Uhr: Bereitschaftsdienst für phytosanitäre Fragen betreffend die Einfuhr von Forstpflanzen und Holz: Handy: 0664/8269934 Bereitschaftsdienst für phytosanitäre Fragen betreffend die Einfuhr von Forstpflanzen und Holz: Handy: 0664 / 82 69 913 Telefax: (01) 878 38…

EStR 2000 Rz 5106–511615.1.10 Gartenbau
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…Tätigkeit (Pflanzenzucht) oder seine gewerbliche Tätigkeit (Gräberschmückung und -betreuung) als Haupttätigkeit anzusehen ist (VwGH 30.4.1953, 0098/51). 15.1.10.3 Forstbaumschule Rz 5116: Der Verkauf zugekaufter Forstpflanzen ohne Bearbeitung (Auspflanzung) wird dem Tatbestand einer Urproduktion nicht gerecht. Dies schließt aber nicht aus…

VB-03003. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien30.05.2023

…Eine inhaltliche Prüfung dieses Zeugnisses obliegt ausschließlich dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) bzw. im Fall von Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnissen dem Bundesamt für Wald (BFW). Sofern sich im Zuge der Zollkontrolle Bedenken in Bezug auf die Gültigkeit des Pflanzengesundheitszeugnisses ergeben oder (etwa im Hinblick auf die…

VB-03004. Strafbestimmungen; Vernichtung von beschlagnahmten Waren
geltende FassungRichtlinien11.04.2022

…siehe Abschnitt 5), im Falle von forstlichen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen dem Bundesamt für Wald (siehe Abschnitt 5) zu übermitteln. Gleichzeitig ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit, im Falle von Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnisse das Bundesamt für Wald, mittels E-Mailpflanzenschutzdienst@baes.gv.at bzw. hannes.krehan@bfw…

EStR 2000 Rz 4215–422011.3.7.2 Be- und/oder Verarbeitung von Urprodukten
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Birnen), Obststurm, Süßmost, direkt gepresster Gemüse-, Obst- und Beerensaft sowie Nektar und Sirup (frisch oder pasteurisiert), Wein, Traubenmost, Sturm, Beerenwein, Met, Holunderblütensirup; 6. Rundholz, Brennholz, Hackschnitzel, Rinde, Christbäume, Forstpflanzen, Forstgewächse, Reisig, Schmuckreisig, Holzspäne, Schindeln, Holzkohle, Pech, Harz; 7. Eier, Federn, Haare, Hörner, Geweihe, Zähne, Klauen…

BFG RV/4100286/2021Bretter, Tram- und Pfettenbloche sind keine luF Urprodukte (iS des § 1 Z 6 Urprodukteverordnung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2025

…BGBl. Nr. 194, in der jeweils geltenden Fassung, gelten: 6. Rundholz, Brennholz, Hackschnitzel, Rinde, Christbäume, Forstpflanzen, Forstgewächse, Reisig, Schmuckreisig, Holzspäne, Schindeln, Holzkohle, Pech, Harz; weiters rohe Bretter und Balken sowie gefrästes Rundholz, sofern das Rohmaterial zumindest zu 65% aus der eigenen Produktion (dem eigenen Wald…

BFG RV/5100579/2015Berücksichtigung des Wochengeldes nach § 98 Bauern-Sozialversicherungsgesetz bei Ermittlung des Grenzbetrages der Einkünfte des Ehepartners für den Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.10.2017

…Schweineboxen). Wöchentlich würden cirka 15 Schweine an verschiedene Schlachthöfe geliefert. Weiters helfe sie beim händischen Ampferstechen, bei der Pflanzung und Pflege der Forstpflanzen und gehöre die Betreuung von 80-100 Legehennen, die Aufzucht von Junghennen und jährlich ca. 50 Masthennen zum Aufgabengebiet seiner Gattin. Daneben…

UFSI RV/0093-I/06Arbeitszimmer bei einem überwiegend als Waldaufseher und für die Gemeinde und Agrargemeinschaft tätigen Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2007Teil 1/2

…Abgehen der Steige, Wegböschungen verhandeln und nachsäen, Bäume aus dem Weg schneiden), Schutzdienst, Läuterungsflächen messen, Aufforstung (Forstpflanzen einschlagen und Durchforstungsflächen betreuen), Grenzfeststellungen vor Ort, Begehungen, Begehungen im Zusammenhang mit der Weiterbildung, der Waldpädagogik und Müllablagerungen, Festlegung der AMA-Flächen, Feststellen des Lagerplatzes für Siloballen, 110…

UFSL RV/0126-L/02Land- und Forstwirtschaft als Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2005Teil 2/5

…Berechnungen "Kraut und Rüben" zusammengewürfelt und unter "Schafkosten" alle Kosten summiert, auch die, die ausschließlich die Forstwirtschaft (Seilwinde oder Forstpflanzen z.B.), den Acker (Saatgut für Brotgetreide z.B.) - Teile jedes typischen Mühlviertler Familienbetriebes in dieser Größe, oder das Pferd betreffen würden (Deckhengstgebühr z.B.). …

VB-0330Anlage 13
geltende FassungRichtlinien13.02.2025

Anlage 13 Anhang der Verordnung (EU) 2023/2770 (1) Exemplare von in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführten Arten, deren Einfuhr in die Union verboten ist | Art | Herkunft | Exemplar(e) | Ursprungsländer | Rechts- grundlage: Artikel 4 Absatz 6…

VB-0300Anlage 1
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

Anlage 1 Liste der Waren, die Beschränkungen nach der Verordnung (EU) 2016/2031 unterliegen (Anhang VI, Anhang XI Teil A und Anhang XII der Verordnung (EU) 2019/2072) Auf Grund der Verordnung (EU) 2016/2031 bestehen für die in dieser Anlage angeführten Waren die hier…

EStR 2000 Rz 4194–420011.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung) Rz 4194: (5) Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen…

VB-03023. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien07.02.2012

3. Ausnahmen 3.1. Versuche, Züchtungsvorhaben, wissenschaftliche Zwecke (1) Forstliches Vermehrungsgut, das für wissenschaftliche Zwecke, für Züchtungsvorhaben oder für wissenschaftliche Versuche verwendet wird, unterliegt nicht den Beschränkungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002, wenn eine entsprechende Bestätigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7222…

VB-03020. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut anzuwendenden Beschränkungen sind 1.das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002, BGBl. I Nr. 110/2002; 2.die Verordnung über forstliches Vermehrungsgut (Forstliche Vermehrungsgutverordnung 2002), BGBl. II Nr. 480/2002…

VB-02201.1.4. Cannabispflanzen (Hanfpflanzen)
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

1.1.4. Cannabispflanzen (Hanfpflanzen) Cannabispflanzen, die Blüten- oder Fruchtstände tragen und denen das Harz nicht entzogen ist, unterliegen - mit den unter Punkt I.1.a. des Anhangs I der Suchtgiftverordnung (Anlage 1) angeführten Ausnahmen - ebenfalls den Ein-, Aus- und Durchfuhrbeschränkungen.

VB-03022. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt Forstliches Vermehrungsgut unterliegt den Bestimmungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 bei der Einfuhr erst im Zeitpunkt, in dem es dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gestellt wird. 2.2. Einfuhrbewilligung (1) Gemäß § 24 Abs. 1 des…