…dem Zweck der Festlegung von Pauschalgebühren, dass nicht für jede einzelne Schrift die in den Tarifbestimmungen vorgesehene Gebühr zu erheben ist. Der Beschwerde war daher Folge zu geben. Zulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung…
… 14 TP 6 Abs. 5 Z. 1 lit. b GebG 1957 eine Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Pauschalgebühren. Auch wenn die Ermächtigung Pauschalgebühren festzulegen nicht auf bestimmte Anbringen beschränkt ist, sieht § 1 Abs. 1 BuLVwG-EGebV aber eine Gebührenpflicht nur für bestimmte Anbringen an das…
…dem Bundesfinanzgericht, Gebühren und Ersatz der Aufwendungen, S 315). Es entspricht dem Zweck der Festlegung von Pauschalgebühren, dass nicht für jede einzelne Schrift die in den Tarifbestimmungen vorgesehene Gebühr zu erheben ist. Da es sich bei einer allfälligen Verfassungsgerichtshofbeschwerde (siehe UFS 31.10.2013, RV…
…GebG (vgl dazu Fellner aaO, Rz 153 unter Hinweis auf VfGH 7.2.2003, B 1101/02). Es entspricht dem Zweck der Festlegung von Pauschalgebühren, dass nicht für jede einzelne Schrift die in den Tarifbestimmungen vorgesehene Gebühr zu erheben ist (vgl. dazu auch BFG 06…
…Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht, Gebühren und Ersatz der Aufwendungen, S 315). Es entspricht dem Zweck der Festlegung von Pauschalgebühren, dass nicht für jede einzelne Schrift die in den Tarifbestimmungen vorgesehene Gebühr zu erheben ist (BFG vom 06.04.2017, RV/7105949/2016…
…auf die im BulVwG-EGebV genannten Anbringen einschränkt hat (vgl. BFG 19.02.2019, RV/7104562/2016). Es entspricht dem Zweck der Festlegung von Pauschalgebühren, dass nicht für jede einzelne Schrift die in den Tarifbestimmungen vorgesehene Gebühr zu erheben ist (vgl. BFG 19.02.2019…
…gezogen hat, hat der Verordnungsgeber im Rahmen seiner Ermächtigung die Gebührenpflicht auf die im BVwG-EGebV genannten Anbringen einschränkt. Es entspricht dem Zweck der Festlegung von Pauschalgebühren, dass nicht für jede einzelne Schrift die in den Tarifbestimmungen vorgesehene Gebühr zu erheben ist (vgl. dazu BFG…
…Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht, Gebühren und Ersatz der Aufwendungen, S 315). Es entspricht dem Zweck der Festlegung von Pauschalgebühren, dass nicht für jede einzelne Schrift die in den Tarifbestimmungen vorgesehene Gebühr zu erheben ist (vgl. dazu auch BFG 06.04.2017…
… 14 TP 6 Abs. 5 Z. 1 lit. b GebG 1957 eine Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Pauschalgebühren. Auch wenn die Ermächtigung Pauschalgebühren festzulegen nicht auf bestimmte Anbringen beschränkt ist, sieht § 1 Abs. 1 BuLVwG-EGebV aber eine Gebührenpflicht nur für bestimmte Anbringen an das…
…gezogen hat, hat der Verordnungsgeber im Rahmen seiner Ermächtigung die Gebührenpflicht auf die im BVwG-EGebV genannten Anbringen einschränkt. Es entspricht dem Zweck der Festlegung von Pauschalgebühren, dass nicht für jede einzelne Schrift die in den Tarifbestimmungen vorgesehene Gebühr zu erheben ist (vgl. dazu BFG…
…Behandlung zuteil wird, als sie ihren Staatsangehörigen in Fragen der Rechtsberatung im Allgemeinen gewährt wird. Die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, ABlEU Nr…
…Behandlung zuteil wird, als sie ihren Staatsangehörigen in Fragen der Rechtsberatung im Allgemeinen gewährt wird. Die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, ABlEU Nr…
…die Pauschalgebühr zu entrichten sei, der Gebührenpflicht eines im Vergleich abgeschlossenen Rechtsgeschäftes im Sinn der Tarifbestimmungen des § 33 GebG nicht entgegenstehe. Mit dem vor dem Landesgericht xx am 11. März 2003 abgeschlossenen Vergleich hat sich die beklagte Partei verpflichtet, dem Berufungswerber einen Betrag von €…
…Scheidungsverfahren trägt jeder seine Kosten selbst, wobei die Gerichtsgebühren von den Parteien jeweils zur Hälfte getragen werden, Grunderwerbsteuer und Eingabe- sowie eintragungsgebühr sowie Kosten der grundbücherlichen Durchführung des Scheidungsvergleiches sowie der Rangordnungsanmerkung trägt die Erstantragstellerin. Allfällige Gebühren, nicht jedoch Pauschalgebühren, im Zusammenhang mit der Einräumung…
…Dr. E.K., Vorkehrungen über die Aufteilung ehelicher Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie über die Verfügung über ihr Vermögen von Todes wegen getroffen. Die Vertragspartner haben einvernehmlich festgehalten, dass sie jeweils ihr gesamtes vorhandenes Vermögen im Alleineigentum behalten und dieses nicht als gemeinschaftliches Vermögen…
…Es gelangt daher auch die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Pendlerverordnung, die gerade der Festlegung von Kriterien für die Zumutbarkeitsprüfung dient, im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung (für das Veranlagungsjahr 2013 wäre sie aufgrund der zitierten Bestimmungen über ihr Inkrafttreten ohnedies noch nicht anwendbar gewesen…
…so wird diese Pauschalgebühr zur Gänze von der X-Privatstiftung zur Bezahlung übernommen. f) Mit der schriftlichen Vereinbarung sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Titel des Schenkungspflichtteils abgegolten und über diese Vereinbarung hinaus bestehen sohin keinerlei Ansprüche meiner Mandantinnen gegen die X-Privatstiftung als Pflichtteilsberechtigte…
…die Gerichte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: […] b) von der Befreiung ausgenommen sind Eingaben an die Verwaltungsgerichte der Länder, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht im Sinne des Art. 129 B-VG; für Eingaben einschließlich Beilagen an das Bundesverwaltungsgericht kann die Bundesregierung durch Verordnung Pauschalgebühren…
…genannten Gründen notwendig sind. Derartige Gesetze dürfen die Verwendung von Daten, die ihrer Art nach besonders schutzwürdig sind, nur zur Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen vorsehen und müssen gleichzeitig angemessene Garantien für den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen festlegen. Auch im Falle zulässiger Beschränkungen darf der…
3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…