Hat eine österreichische GmbH von einem österreichischen Sportverband dessen Verwertungsrechte an Sportveranstaltungen erhalten, die sie selbst plant, organisiert und durchführt und wird von der GmbH an eine deutsche Televisions-GmbH das Recht übertragen, Bild und Ton von diesen Sportveranstaltungen in einem definierten Lizenzgebiet auszustrahlen, so…
…für Fernsehübertragungen wirtschaftlich interessant macht. Somit muss geklärt werden, in welchem Verhältnis die Rechte des Gesamtveranstalters (Verband) zum Einzelveranstalter (Klub) stehen. (Limberger, Zentrale Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten an Bewerbsspielen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, in Karollus/Achatz/Jabornegg [Hrsg.], Aktuelle Rechtsfragen des Fußballsports, Band 3 (2003), 109). …
…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…
…für Fernsehübertragungen wirtschaftlich interessant macht. Somit muss geklärt werden, in welchem Verhältnis die Rechte des Gesamtveranstalters (Verband) zum Einzelveranstalter (Klub) stehen. (Limberger, Zentrale Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten an Bewerbsspielen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, in Karollus/Achatz/Jabornegg [Hrsg.], Aktuelle Rechtsfragen des Fußballsports, Band 3 (2003), 109). …
…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…
…für Fernsehübertragungen wirtschaftlich interessant macht. Somit muss geklärt werden, in welchem Verhältnis die Rechte des Gesamtveranstalters (Verband) zum Einzelveranstalter (Klub) stehen. (Limberger, Zentrale Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten an Bewerbsspielen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, in Karollus/Achatz/Jabornegg [Hrsg.], Aktuelle Rechtsfragen des Fußballsports, Band 3 (2003), 109). …
…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…
…für Fernsehübertragungen wirtschaftlich interessant macht. Somit muss geklärt werden, in welchem Verhältnis die Rechte des Gesamtveranstalters (Verband) zum Einzelveranstalter (Klub) stehen. (Limberger, Zentrale Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten an Bewerbsspielen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, in Karollus/Achatz/Jabornegg [Hrsg.], Aktuelle Rechtsfragen des Fußballsports, Band 3 (2003), 109). …
…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…
…für Fernsehübertragungen wirtschaftlich interessant macht. Somit muss geklärt werden, in welchem Verhältnis die Rechte des Gesamtveranstalters (Verband) zum Einzelveranstalter (Klub) stehen. (Limberger, Zentrale Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten an Bewerbsspielen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, in Karollus/Achatz/Jabornegg [Hrsg.], Aktuelle Rechtsfragen des Fußballsports, Band 3 (2003), 109). …
…sind die Vertragspunkte c) und d) ein Bestandverhältnis. Die Vertragspunkte 2.1.a) und b) "Fernsehübertragungsrechte und Rechte im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art" entsprechen grundsätzlich als Nutzung von Rechten auf gewisse Zeit gegen Entgelt ebenso den bürgerlich-rechtlichen Vorgaben für Bestandverträge. Ergänzend wird untersucht…
Hat eine deutsche Verwertungsgesellschaft von einem österreichischen Festspielfonds die Aufzeichnungs- und Übertragungsrechte an Festspielveranstaltungen erhalten, so zählen die hierfür gezahlten deutschen Entgelte zu den Einnahmen des in Österreich ansässigen Fonds und fallen unter Artikel 7 bzw. Artikel 21 DBA-Deutschland und sind (nach beiden Bestimmungen…
Hat eine deutsche Sportliga (DSL) eine deutsche Kapitalgesellschaft gegründet (D-GmbH), deren Aufgabe darin besteht, die TV-, Rundfunk- und Internetübertragungsrechte der an der DSL teilnehmenden Sportclubs zu verwalten und die vereinnahmten Entgelte an die Clubs zur Verteilung zu bringen, und überlässt die D-GmbH die…
Wird mit einer ausländischen GmbH ein Vertrag des Inhaltes geschlossen, dass gegen ein Einmalentgelt sämtliche Bilder, die von einem im Ausland ansässigen Sportler innerhalb der nächsten drei Jahre angefertigt werden, einer österreichischen GmbH zur Vermarktung zu überlassen sind, dann liegt nach Auffassung des BM für…
Haben sich nationale Sportverbände von Europa zu einem europäischen Dachverband (Verein) zusammengeschlossen, der über die Verwertungsrechte von Meisterschaftswettkämpfen verfügt und hat dieser Dachverband die Vermarktung dieser Rechte an eine in Österreich ansässige 100-prozentige Tochter-GmbH übertragen, die nun ihrerseits die aus der Verwertung lukrierten…
…Nr. 497/1990. Hinsichtlich der Leistungen auf dem Gebiet des Urheberrechts vgl. Rz 640r. Die Überlassung von Fernsehübertragungsrechten ist ebenfalls nach § 3a Abs. 14 Z 1 UStG 1994 zu beurteilen. Hinsichtlich Treibhausgasemissionszertifikate siehe Rz 345. 3a.14.2. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit Rz 641s: Unter dem…
…für Fernsehübertragungen wirtschaftlich interessant macht. Somit muss geklärt werden, in welchem Verhältnis die Rechte des Gesamtveranstalters (Verband) zum Einzelveranstalter (Klub) stehen. (Limberger, Zentrale Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten an Bewerbsspielen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, in Karollus/Achatz/Jabornegg [Hrsg.], Aktuelle Rechtsfragen des Fußballsports, Band 3 (2003), 109). …
…die Möglichkeit bestanden, dass die gegenständlichen Verträge in Zukunft "unbedingt" werden. (siehe Punkt 8.2. und 8.3. der Berufungsentscheidung: Limberger, Zentrale Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten an Bewerbsspielen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, in Karollus/Achatz/Jabornegg [Hrsg.], Aktuelle Rechtsfragen des Fußballsports, Band 3 (2003), 100. http:…
Veranstaltet eine US-Kapitalgesellschaft in Österreich einen Sportwettkampf, bei dem zwei US-Profimannschaften, die ihrerseits in der Rechtsform amerikanischer Kapitalgesellschaften organisiert sind, gegeneinander antreten, dann unterliegen die von dem US-Veranstalter an die 2 US-Mannschaften gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Dieser…
Gemäß Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland sind Einkünfte, die aus einer von Sportlern in Deutschland ausgeübten Tätigkeit stammen, in Deutschland von der Besteuerung freizustellen, wenn der Aufenthalt in Deutschland "von einer als gemeinnützig anerkannten Einrichtung unterstützt wird". Diese Voraussetzung ist nicht nur dann erfüllt…