…den Streitparteien Einvernehmen darüber, dass diese Berechnung für das Streitjahr 1984 mit den im Einkommensteuerbescheid 1984 enthaltenen Ansätzen ergänzt wird und wurden auch gegen die sonstigen Ansätze der Vermögensdeckungsrechnung mit Ausnahme der Frage der Lebenshaltungskosten und Erbschaftsmittel keine weiteren Einwendungen erhoben. Darnach ergäbe eine Gegenüberstellung…
…18 bis 27 und betreffend Einkommensteuer auf Tz 30 bis 48 des Prüferberichtes Bezug genommen wird. Die dort weiterführenden Verweise (zB. iZm Vermögenszuwachs Tz 14 bis 16 des Berichtes) umreißen jene Sachverhaltselemente, die iSd § 303 Abs. 4 BAO neu hervorgekommen, im früheren Verfahren aber nicht…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung) bei der M. GmbH (M. GmbH) wurden bei der Beschwerdeführerin (Bf.) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 2005 schätzungsweise festgestellt und in der Folge mit Einkommensteuerbescheid 2005 nachgefordert. In der rechtzeitig…
…Lebensversicherungen im Steuerrecht, Wien 2012, 180 ff mit weiteren Nachweisen) geäußerten Kriterien für die steuerliche Abschottungswirkung von ausländischen Er- und Ablebensversicherungen JEDENFALLS KEIN VORSATZ vorliegt. °Ich, ***1***, darf darüber hinaus noch darauf verweisen, dass ich zu keinem Zeitpunkt für die Einkommensteuer bereits eine Offenlegung nach…
…nach ***8***, verursacht durch den Strukturwandel im Automotive Bereich und mit Corona und Energiekostenkrise verschärft, sind wir ein Sanierungsfall. Ich verzichte deshalb, um mein Unternehmen zu retten schon seit vielen Jahren auf jedes Einkommen und habe lediglich einen mtl. brutto CHF 5.000,00 Versicherungslohn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…
…im Vergleich zu einem Pensionisten, der in Höhe des Richtsatzes einen Pensionsanspruch erworben hat, mit weiteren Einkünften. Ausgleichszulagen sind daher gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 steuerpflichtiger Arbeitslohn. Da für eine mit Ausgleichszulage auf den Richtsatz angehobene Pension aufgrund des Tarifs die Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde (Berufung) des Bf., vom 7. Februar 2012, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 5. Jänner 2012 betreffend Einkommensteuer 2010, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 29. Juli 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 26. Juli 2016 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer vertreten durch Dr. Peter Dösinger, Heinrichstraße 97, 8010 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.07.2015, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen…
…der Einkünfte aus den im Abs. 3 aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35) sowie der Freibeträge nach den §§ 104, 105 und 106a. ... (3) Der Einkommensteuer unterliegen nur:…
…1988 wird für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27 Abs. 2 EStG 1988 die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben (Kapitelertragsteuer) Gemäß § 95 Abs. 1 iVm § 95 Abs. 2 EStG 1988 ist Schuldner der Kapitalerträge der Empfänger der Kapitalerträge. Der Abzugsverpflichtete, im gegenständlichen Fall die Bw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…€ | Abz. 13 % GfB | -483,82 € | EK aus LuF | 3.237,87 € Wie die Abgabenbehörde im Einkommensteuerbescheid 2012 vom 26.03.2014 auf einen Betrag von EK aus LuF iHv € 3.879,89 kommt, ist für mich als…
…OZ 72/58) beauftragte die ***X1-GmbH*** die ***A-AG*** um 21.329.000 € mit der Errichtung einer Park & Ride Anlage auf dem der ***X1-GmbH*** gehörenden "mit Teilungsplan GZ **** vom 08.05.2002 neu geschaffenen Bauplatz D (Grundstück **** neu) im Ausmaß von ca…
…16.5.2019 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2017 fest. Darin waren lediglich negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausgewiesen, andere Einkünfte waren nicht angeführt. Am 5.6.2019 erhob der steuerliche Vertreter des Bf im Wege von FinanzOnline das Rechtsmittel der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***stV***, Rechtsanwalt in ***stV-Adr***, über die Beschwerde vom 30. November 2012 gegen den Bescheid des ***FA Wien*** vom 30. Oktober 2012 betreffend Einkommensteuer 2008, Steuernummer…
…1 EStG 1988 idF BGBl I Nr. 52/2009 wird bei inländischen Kapitalerträgen (Abs. 2) sowie bei im Inland bezogenen Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren (Abs. 3) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben (Kapitalertragsteuer). Die Kapitalertragsteuer beträgt gemäß § 95 Abs. 1 EStG 1988 25%. Schuldner…
…1 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 in der im strafrelevanten Zeitraum geltenden Fassung dem Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer). Im Falle von Gewinnausschüttungen, auch bei verdeckten (weil beispielsweise Erlösteile einer Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter ohne Aufnahme ins steuerliche Rechenwerk gleich wieder für eigene private Zwecke beiseitegeschafft…
…Begründet wurde diese zusammengefasst damit, dass alle im Jahr 2021 einkommensteuerpflichtigen Einkünfte bereits versteuert worden seien. Die Steuernachforderung von 292,00 € sei daher nicht nachvollziehbar. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 1.9.2022 wurde die Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid rechtskräftig abgewiesen. Die Beschwerde vom 8.8…