IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, Adrersse, Adresse2, vertreten durch A, Steuerberater, Adresse3 , über die Beschwerde vom 05.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt B vom 01.07.2016, betreffend Differenzzahlung für das…
…Nr. 883/2004 und VO (EG) Nr. 987/2009 anzuwenden. Im Rahmen der Familienbetrachtung sei festgestellt worden, dass der Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen der Familie in Belgien liege. Da der Kindesvater in Belgien beschäftigt sei und die Kindesmutter sich in gesetzlicher Karenz befinde, was…
…Euro zurück. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anwendung der VO (EG) 883/2004 unter Berücksichtigung der gesamten familiären Situation und unter Heranziehung beider Elternteile erfolge. Die Familienbetrachtungsweise sei auch bei getrenntlebenden Eltern anzuwenden. Vorrangig zuständig sei der Beschäftigungsstaat, in dem das Kind lebe. Der andere…
…aus. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 7. April 2020 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt laut Verordnung (EG) Nr 883/2004 und der Familienbetrachtungsweise (auch bei getrenntlebenden Eltern) sei der Wohnort des Kindes entscheidend, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Da das Kind in Ungarn…
…vom 17.08.2018 am 05.06.2019 abgewiesen. Sie haben auch die EU-Verordnung 883/2004 angewendet. Die Familienbetrachtungsweise ist auch bei getrenntlebenden anzuwenden. Da der leibliche Vater meines Kindes lebt und arbeitet in Ungarn, ist für die Gewährung der Familienbeihilfe Ungarn vorrangig zuständig…
…gestellt wird." Im Urteil des EuGH 22.10.2015, C-378/14, Tomislaw Trapkowski, hat der EuGH unter Hinweis auf die Familienbetrachtungsweise (Rn 36) mehrfach betont, dass die Frage, wem der Anspruch auf Differenzzahlungen zusteht, ausschließlich nach den innerstaatlichen (hier also österreichischen) Rechtsvorschriften zu prüfen…
…die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit legen die Prioritätsregeln fest, welcher Mitgliedsstaat vorrangig und welcher nachrangig für die Familienleistungen zuständig ist. Die Familienbetrachtungsweise ist auch bei getrennt lebenden/geschiedenen Eltern anzuwenden. Die angeordnete Rangfolge bewirkt, dass vorrangig der Beschäftigungsstaat in dem das Kind lebt…
…der Lebensinteressen vor. Das Finanzamt geht vom Bestehen einer "Familie im weitesten Sinn" aus, ohne dafür eine juristisch eindeutige und nachvollziehbare Definition festzulegen. Die Begründung bezieht sich auf eine gesamtfamiliäre Situation (Familienbetrachtungsweise), die in diesem Fall jedoch nicht zutreffend ist. Die einfache Feststellung, dass in…
…Heranziehung beider Elternteile (Familienbetrachtungsweise). Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 regelt für den Fall, "dass für dieselben Familienangehörigen Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren sind", welcher Staat vorrangig/nachrangig für die Zahlung der Familienleistungen zuständig ist. Die Familienbetrachtungsweise ist laut EuGH…
…beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments als Beamter beschäftigt, ebenso steht auch Ihre Gattin in einem Dienstverhältnis zur Europäischen Union. Im Rahmen der Familienbetrachtung wurde festgestellt, dass beide Elternteile diese Tätigkeit in Belgien ausüben und gemeinsam mit den Kindern in Belgien wohnhaft sind. Gemäß § 2 Abs…
…welchen Rechtsvorschriften der Bf. nach der europarechtlichen, aber auch der nationalen Rechtslage für sich gesehen (aber auch im Sinne einer "Familienbetrachtung" - gemeint nunmehrige Lebensgefährtin)unterliegt. Der Bf.übt Tätigkeiten in zwei Mitgliedstaaten aus. Es ist daher Art 13 der Verordnung anzuwenden. Demnach unterliegt eine Person…
…durch Leistungen in der Sozialversicherung kein Anwartschaftsrecht erworben werden könne. Seitens des Finanzamtes werde nochmals darauf hingewiesen, dass beide Elternteile hinsichtlich des Kindes unterhaltspflichtig seien und daher sehr wohl eine Familienbetrachtung stattfinden könne. Der Senat hat über die Berufung nach mündlicher Verhandlung erwogen:  …
…in den Monaten Dezember 2008 bis Februar 2009 die Gattin des Bw. Leistungen aus der Grundversorgung bezogen habe. In Ansehung des Umstandes, dass - im Sinne einer Familienbetrachtung - nach der Bestimmung des § 3 Abs. 4 FLAG 1967 der Bezug von Leistungen aus der Grundversorgung für jegliches…
…wird." Im Urteil des EuGH vom 22.10.2015, C-378/14, Tomislaw Trapkowski, hat der EuGH unter Hinweis auf die Familienbetrachtungsweise (Rn 36) mehrfach betont, dass die Frage, wem der Anspruch auf Familienleistung zusteht, ausschließlich nach den innerstaatlichen (hier also österreichischen) Rechtsvorschriften zu prüfen…
…2) …" Im Urteil des EuGH vom 22.10.2015, C-378/14, Tomislaw Trapkowski, hat der EuGH unter Hinweis auf die Familienbetrachtungsweise (Rn 36) mehrfach betont, dass die Frage, wem der Anspruch auf Familienleistung zusteht, ausschließlich nach den innerstaatlichen (hier also österreichischen) Rechtsvorschriften zu…
…ungarischer Rechtsansicht gilt die Frau ***2*** als Alleinstehend und der Kindesvater wird bei der Beurteilung des Sachverhalts nicht einbezogen. Die Familienbetrachtungsweise ist laut EuGH und VwGH auch bei getrenntlebenden Eltern anzuwenden. Beweismittel: Siehe beigefügte Unterlagen. Stellungnahme: Das Finanzamt Österreich beantragt die Beschwerde als unbegründet abzuweisen…
…selbständige Tätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedsstaates. Die Anwendung dieser Antikumulierungsbestimmungen erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der gesamten familiären Situation und unter Heranziehung beider Elternteile (Familienbetrachtungsweise). Die Familienbetrachtungsweise ist laut EuGH und VwGH auch bei getrenntlebenden Eltern anzuwenden (EuGH vom 26.11.2009, Rs C-363…
…2014/16/0067). Im Urteil des EuGH 22.10.2015, C-378/14, Tomislaw Trapkowski, hat der EuGH unter Hinweis auf die Familienbetrachtungsweise mehrfach betont, dass die Frage, wem der Anspruch auf Familienleistungen (Differenzzahlungen) zusteht, ausschließlich nach den innerstaatlichen (hier also österreichischen) Rechtsvorschriften zu prüfen…
…und gewährte eine Differenzzahlung in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den österreichischen Familienleistungen und fiktiven ungarischen Familienleistungen) und gab dazu an: Die Anwendung der EU-Verordnung 883/2004 erfolgt unter Berücksichtigung der gesamten familiären Situation und unter Heranziehung beider Elternteile (Familienbetrachtungsweise). Die Familienbetrachtungsweise ist laut europ…
…2016, RV/76101889/2016). Aufgrund des Urteil des EuGH vom 22.10.2015, C-378/14, Rs Trapkowski, ist die Rechtslage auf Grund der anzuwendenden Familienbetrachtungsweise zu beurteilen wie folgt: "38 Aus Art. 67 der Verordnung Nr. 883/2004 in Verbindung mit Art. 60 Abs…