…Importanmeldungen 07AT230000IV2VKG6 vom 20.08.2007, 07AT220000IV1R1P81 vom 14.02.2007, 06AT220000IVVOTEFU0 vom 11.08.2006 und 06AT220000IV0TEEF0 vom 11.08.2006 durch die Falschtarifierung eingangsabgabenpflichtiger Waren die Eingangsabgabenschuld zu niedrig festgesetzt wurde. Eingangsabgaben an Zoll € 2.698.02, an EuSt € 539,59…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der A.., Adr.A, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. ,vom 16. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 12. Mai 2003, GZ. 100/48956/46/2002, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gem. Art. 220 ZK entschieden: Der Beschwerde teilweise Folge gegeben. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der A.., Adr.A, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der B.., Adr.B, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Z.KG, M., vom 16. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 3. September 2003, Zl. 100/48956/30/2003, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Z.KG, M., vom 16. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 3. September 2003, Zl. 100/48956/7/2003, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge…
…diesem Grund war im Zweifel der Berufung hinsichtlich der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben im Hinblick auf die nicht erklärten Frachtkosten stattzugeben. Der Verkürzungsbetrag reduziert sich dadurch auf € 3.758,07. Anders verhält es sich jedoch im Bezug auf die Falschtarifierung. Hier hätte dem Bw…
…ihm die Konsequenzen einer unrichtigen Tarifierung klar waren, nämlich dass die Anwendung eines zu niedrigen Zollsatzes zu einer Verkürzung von Eingangsabgaben führt. Gerade um der Gefahr von Falschtarifierungen zu begegnen, ist das Instrument der vZTA zu verwenden, wobei schon aus Gründen der Logik unabdingbare Voraussetzung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Z.KG, M., vom 16. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 3. September 2003, Zl. 100/48956/10/2003, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Z., M., vom 16. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 3. September 2003, Zl. 100/48956/5/2003, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK entschieden: Die Beschwerde wird teilweise Folge gegeben…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Beschwerdeführerin, 5xxx S., R-Straße xx, vertreten durch Doralt- Seist-Csoklich, Rechtsanwaltskanzlei, 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4, vom 11. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Salzburg vom 6. August 2003 betreffend Zollschuld 2003 entschieden: Der…
Mit Bescheid des Hauptzollamtes Salzburg vom 20. März 1998, WE-Nr. 600/000/800959/04 wurde ua 1 "PKW-Dodge Ram" der Warennummer 87032410 zur Abfertigung gestellt (Fahrgestellnummer: 3B7KF23DOVG814623, Dodge Ram 2500). Es wurden für diese Anmeldung die Abgaben in folgender Höhe festgesetzt: Zoll (Z1…
Aus diesem Grunde hätte die Frage der Verjährung durch das Hauptzollamt gesondert geprüft werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die erstmalige buchmäßige Erfassung der EUSt. Die EUSt wurde nach Aktenlage erstmalig mit der angefochtenen Entscheidung - vermutlich mit 6.8.2003 - buchmäßig erfasst und gefordert. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der A.., Adr.A, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels, vom 31…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der D., W., vom 28. Dezember 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 23. November 2007, Zl. 520000/00000/2007, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft in 1090 Wien, Währinger Straße 2-4, vom 22. Dezember 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 20. November 2008, Zl. 000, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen R.E., F., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vom 19. Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 16. Juli 2007, Zl. 111, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. vom 19. Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 17. Juli 2007, Zl. 111, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bescheid des Zollamtes…