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UFSW RV/1860-W/06Vorsteuer für einen Chevrolet Avalanche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.12.2007

…1,32 m, das ist eine Dimension von 2,11 m², aufweist. Der Fahrgastinnenraum weist ein Länge von 1,70 m und eine Breite von 1,58 m, das ist eine Dimension von 2,68 m², auf. Die steuerliche Vertreterin der Bw. legte dem Unabhängigen…

UFSL RV/0942-L/07Kein Vorsteuerabzug für Hummer H1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2010

…vor und eine Differentialsperre. Die Ladefläche weist eine Länge von 1,10 m und eine Breite von 1,36 m auf, während der Fahrgastinnenraum 1,85 m lang und 2,02 m breit ist. Die Innenausstattung sei sehr einfach mit Sitzen mit Stoffbezügen, keine Airbags…

UFSL RV/0951-L/05Vorsteuerabzug eines Chevrolet Avalanche 1.500
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2006

…der Berufungsbehörde besichtigt. Darüber wurde folgender Aktenvermerk angefertigt: Die Besichtigung des Fahrzeuges ergab folgendes: Länge der Ladefläche 1,60 m; Breite 1,32 m. Fahrgastinnenraum Länge 1,70 m; Breite 1,58 m. Die Rückenlehne der Sitze vor dem Laderaum kann umgelegt werden, sodass der…

UFSL RV/0962-L/05Vorsteuerabzug eines Chevrolet Avalanche 1.500
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…Autolieferant), UK (Autolieferant) und CN (Steuerberaterin). (1) Das Fahrzeug wird besichtigt und vermessen. Dabei ergeben sich folgende Werte: Laderaum Länge 1,60 m; Breite 1,30 m. Fahrgastinnenraum Länge 1,75; Breite 1,60 m. Die Rückenlehne der Sitze vor dem Laderaum kann umgelegt werden…

GK-04002.4. Fahrausweispflicht
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.4. Fahrausweispflicht (1) Fahrgäste, die einen Linienverkehr - mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie den…

GK-04201.1.3. Fahrausweispflicht
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1.3. Fahrausweispflicht (1) Fahrgäste, die einen Kraftfahrlinienverkehr - mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie…

GK-04001.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

GK-04101.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

BFG RV/3100469/2016NoVA-rechtliche Einstufung eines Kraftfahrzeuges; Treu und Glauben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.11.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Anschrift, vertreten durch Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 19. Mai 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 28. April 2014 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum 08/2010…

GK-04101.4. Omnibusse
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.4. Omnibusse Als Omnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

GK-04001.5. Kraftomnibusse
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

GK-04001.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04201.1.2. Linienfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1.2. Linienfahrzeuge (1) Als Linienfahrzeuge gelten a)Omnibusse, b)Omnibusanhänger und c)Gelenkkraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

GK-0410Anlage 6
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 6 Technischer Fahrzeugbericht für Busse (COP-DOK) [Grafik]   [Grafik]  

GK-04001. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1. Begriffsbestimmungen Hinweis 1: Die für den EU/EWR-Raum geltenden Bestimmungen unterscheiden nur zwischen Linienverkehr (inkl. Sonderformen des Linienverkehrs) sowie Gelegenheitsverkehr und Werkverkehr. Diese Definitionen gelten für alle Verkehre zwischen den Mitgliedsstaaten der EU/EWR sowie für Verkehre zwischen dem Niederlassungsstaat des Verkehrsunternehmens und…