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VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Hilfeleistungen erbracht werden, wie zB bei der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke und gebrechliche Personen oder der Bekämpfung von Elementarschäden. 1.1.2.4 PolitischeParteipolitische Zwecke Rz 22: Die Verfolgung politischerparteipolitischer Zwecke ist keine Förderung gemeinnütziger Zwecke. Politische Parteien, denen nach…

UFSL RV/0074-L/05Bildungsprämie, Investitionszuwachsprämie sowie Lehrlingsausbildungsprämie für ein Altenheim eines Sozialhilfeverbandes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…könnte sich im gegenständlichen Fall insbesondere aus § 5 Z 6 KStG 1988 ergeben: Hiezu ist zunächst festzuhalten, dass dem Betrieb von Altenheimen jedenfalls abgabenrechtliche Begünstigungen zukommen können, dient er doch der Fürsorge für alte oder gebrechliche Menschen (§ 35 Abs. 2 BAO) und erweist er sich…

UFSW RV/1658-W/09Versagung der Schenkungssteuerbefreiung § 15 Abs.1 Z.14a ErbStG für eine Privatstiftung, die begünstigte Aufgaben eines Vereines (eines ihrer Stifter) finanziert, den begünstigten Zweck aber nicht selbst verfolgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2011

…oder materiellen Hilfe bedürfen (Punkt 4.1. letzter Satz). Der vorliegende Fall ist aber umgekehrt zur Anforderung des § 40 Abs.1 zweiter Satz BAO. Nach der Stiftungsurkunde betreibt der Verein B die Fürsorge für Obdachlose. Die Bw. wurde ua. von dem Verein als Stifter gegründet…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…gehen, wie die Ziele (Förderung der Erhaltung des Weltfriedens, Völkerverständigung usw.) am besten verwirklicht werden können. Fürsorge und Gesundheitspflege Rz 53: Begünstigt ist die Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, die Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen sowie (ganz allgemein) die Gesundheitsfürsorge. Siehe…

UFSL RV/0317-L/09Bescheidmäßiges Absehen von der Steuerpflicht ("Ausnahmegenehmigung") für eine Kapitalgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2009

…das Führen eines Seniorenwohnheims abgabenrechtlich begünstigt ist (vgl. auch § 35 Abs. 2 BAO, wo die Fürsorge für alte Menschen explizit als begünstigte Zweckverfolgung angeführt ist). Ohne Relevanz ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass die Bw. unstrittig "schädliche" betriebliche Aktivitäten entwickelt, da diese nicht Zweck…

UFSL RV/1718-L/02Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der mildtätigen Zwecken dient
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…die Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen ausdrücklich als gemeinnützig angeführt. Dass der Verein der Satzung nach ausschließlich und unmittelbar mildtätigen (und gemeinnützigen Zwecken) dient, wird von beiden Parteien anerkannt. Auch die oben zitierten Bestimmungen der Satzung des Vereines sprechen für…

BFG RV/7102908/2015Entrichtung der Eingabengebühren für Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2017Teil 2/3

…Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Beispiele: Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für Alte, Kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersportes, des Volkswohnungswesen, der Schulbildung, der Erziehung, der Volksbildung, der Berufsausbildung…

BFG RV/3100319/2021Kein Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 (Gemeinnützigkeit)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2022

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSW RV/2299-W/05Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des § 2 Z 3 GebG 1957 für einen gemeinnützigen Verein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2006

…2) Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung ... der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen... . ... § 37. Mildtätig (humanitär, wohltätig) sind solche Zwecke…

UFSG RV/0302-G/06Bloße Auszahlung von Stipendien (Studiendarlehen) durch eine Stiftung als gemeinnützige Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.10.2009Teil 1/2

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSW RV/2318-W/09Ist mit der Gemeinnützigkeit eines Vereins generell eine Gebührenbefreiung verbunden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2011

…2) Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nur vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen § 37. Mildtätig (humanitär, wohltätig) sind solche Zwecke…

BFG RV/5100493/2016Gemeinnützigkeit aus sittlichen Gründen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.04.2016

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSL RV/0514-L/06Arbeitsmarktfördernde Maßnahmen als gemeinnützige Zweckverfolgung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSG RV/0044-G/06Umsätze aus dem Betrieb einer mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Telefonnotrufzentrale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007

…erfüllt. Denn würden die in Rede stehenden Leistungen nicht angeboten, könnten insbesondere allein stehende ältere bzw. gesundheitlich beeinträchtigte Personen in Krisensituationen vielfach nicht rechtzeitig (ärztliche) Hilfe erlangen. Dass eine derartige Betätigung, die in der Fürsorge für allein stehende, alte, kranke und hilfsbedürftige Personen besteht, dem…

UFSS RV/0361-S/031) Körperschaftsteuerliche Existenz eines Vereins erst ab Konstituierung. 2) Fehlerhafte Auflösungsbestimmung in den Statuten eines Vereins verhindert dessen Gemeinnützigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2004

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

BFG RV/2101519/2016Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz von 10% auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2018Teil 1/2

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt Dies gilt insbesondere für die Förderung der Berufsausbildung sowie der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung stellt die arbeitstherapeutische Beschäftigung und berufs- und sozialpädagogische…

BFG RV/7101339/2011Gemeinnützigkeit einer Stiftung nach Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2015

…vor, wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst, Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSG RV/0680-G/05Gemeinnützigkeit eines Vereins, der eine private Bildungseinrichtung unterhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 1/2

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSW RV/0513-W/03Gemeinnützigkeit einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2003

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellen Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…

UFSG RV/0116-G/12Vorliegen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebs trotz Anbietens marktgängiger Leistungen bei einer gemeinnützigen GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013Teil 1/2

…wenn die Tätigkeit dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützt. Dies gilt insbesondere für die Förderung der Kunst und Wissenschaft, der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen, des Körpersports, des Volkswohnungswesens…